Finanzexpertin Stefanie Kühn 2016-und-2017

Finanzexpertin Stefanie Kühn beantwortet Leserfragen




Finanzexpertin Stefanie Kühn beantwortete im Münchener Merkur Leserfragen zu allen aktuellen Finanzthemen.

Aktuelle Finanz-Leserfragen im Münchener Merkur (2016-2017)

30.11.2017


Agnes W.: "Von einem Finanzberater erhielt ich ein "sicheres" Angebot für eine Geldanlage. Über die Firma Elementum Deutschland kann ich Silber kaufen. Dieses wird von Elementum International AG in einem Depot im St. Gotthart-Tunnel in der Schweiz gelagert. Das Lager könnte ich nach Absprache mit der Firma auch besichtigen. Handelt es sich hier um eine wirklich sichere Anlage, in die ich Geld investieren kann oder raten Sie vom Kauf des Silbers ab?"

 

Stefanie Kühn: Der Vorteil eines Silberkaufes über eine Lagerung im Zollfrei-Lager ist, dass Sie keine Mehrwertsteuer zahlen müssen, solange das Silber dort liegen bleibt. Für Goldmünzen oder Barren müssen Sie in Deutschland keine Mehrwertsteuer zahlen, daher ist die Lösung dieser Firma gerade für Silber eine Alternative. Für die Lagerung fallen natürlich Kosten an.

Doch Sie fragen nach der Sicherheit. Was bedeutet sicher? Wenn Sie unter „sicher“ schwankungsarm (ohne große Wertschwankungen) verstehen, dann lautet die Antwort: Nein, diese Anlage ist nicht schwankungsarm. Der Silberpreis kann deutliche Schwankungen aufweisen. Als Industriemetall ist die Preisbildung den unterschiedlichsten Faktoren unterworfen.

Silber kann eine Beimischung in Ihren Geldanlagen sein. Um zu diskutieren, ob und in welcher Höhe diese Anlage bei Ihnen Sinn macht, müsste man aber Ihre vollständigen Geldanlagen, Ihre Ziele und Ihre Risikobereitschaft kennen. Grundsätzlich empfehle ich 2,5-10% Edelmetalle in physischer Form (evt. auch Silber), bevorzuge aber die Lagerung so, dass Sie den Zugriff behalten. Eine Reise zum Zollfrei-Lager ist doch aufwendiger, als die zum nächsten Bankschließfach. Bei einem Kauf in Deutschland scheidet Silber sowohl aus Platzgründen als auch aufgrund der Mehrwertsteuer meistens aus.

Wenn Ihre Frage auf die Sicherheit des Zollfrei-Lagers, der Gefahr der Veruntreuung etc. zielt, dann müssten Sie noch einmal ganz genau prüfen. Nach Aussage auf der Homepage wäre das Silber im Pleitefall der vertreibenden Firma und des Lagerbetreibers nicht weg. Das jedoch sollte verifiziert werden.

Mein Fazit: Den Kauf von einer Goldmünze würde ich jederzeit dem Silber-Kauf (auch in einem Zollfrei-Lager) vorziehen. Je einfacher, transparenter und kostengünstiger Ihre Anlagen aufgebaut sind, umso erfolgreicher sind sie meistens. Mit zunehmender Komplexität wächst die Gefahr von Fehlentscheidungen und die Kosten werden zu einem Renditehemmnis.

 

25.11.2017


Josefine K.: "Seit drei Jahren besparen wir bei der ING Diba mit monatlich 100 Euro den db x-Trackers MSCI WORLD INDEX UCITS ETF 1C. Seit dem liegt er mit 11,34 Prozent im Plus, die monatliche Orderprovision beträgt 1,75 Prozent, Depotkosten fallen keine an. Besteht Handlungsbedarf? Ist eventuell. ein Wechsel z. B. in den Amundi ETF MSCI World ex Europe ratsam? Beim Amundi ist das Fünf-Jahresergebnis mit 97,22 Prozent besser und bei der Verwaltungsvergütung mit 0,35 Prozent billiger. Die Orderprovision beträgt ebenfalls 1,75 Prozent.

(DB X-trackers 5 Jahresergebnis 69,06 Prozent). Sofern ein Wechsel erforderlich wäre, was soll ich mit dem bereits angesparten Beträgen vom db x Trackers machen? Liegen lassen oder in den Amundi umschichten?"

 

Stefanie Kühn: Sie besparen derzeit einen Indexfonds weltweit. Das Wort „World“ ist hier eigentlich falsch – der Index beinhaltet nur Unternehmen der westlichen Welt. Der USA-Anteil liegt bei knapp 60%. Japan ist die zweitgrößtes Position mit ca. 8,7%. Zählt man die europäischen Länder (inkl. Großbritannien, Schweiz) zusammen, ergeben diese rund 23%. Wenn Sie nun den Sparplan in den Amundi MSCI World ex Europe wechseln, legen Sie hauptsächlich in den USA an (80%). Es folgt wieder Japan mit 11%. Sie ändern also die Gewichtung Ihrer Anlagen.

Für die Entscheidung spielt der Vergleich der 5-Jahres-Leistung keine Rolle, es ist so, als würden Sie Äpfel mit Birnen vergleichen. Die europäischen Börsen liefen in den letzten Jahren einfach nicht so gut wie die Börsen in den USA – derzeit kehrt sich dies gerade um. Gerade deshalb würde ich derzeit nicht Europa ausschließen wollen. Wenn Sie persönlich aber pessimistisch für die Entwicklung in Europa sind, dann ist der Wechsel der richtige Schritt.

Sie finden übrigens bei anderen Direktbanken auch ETFs, die Sie ohne Ordergebühren besparen können. Die Diba ist hier teuer.

 

18.10.2017


Helga S.: "Ich habe seit Jahren nur Sparbücher und Festgeldkonten, für die ich jetzt keine Zinsen mehr bekomme. Nun hat mir mein Bankberater folgende Anlagen empfohlen, um wenigstens die Inflation auszugleichen: 1,25 % Unicredit Bank AG, EOHVB MTN-IHS S. 1930 , F. 2.2.2018 20.000,00 € Risikoklasse 3 (keine Einlagensicherung), First Eagle Amundi-Inc.Buil.FD Act.nom.AE-QD Dis.Eur.O.N. 15.000,00 € Risikoklasse 2 und PB VP Nachhaltig A PI Inhaber-Anteile 15.000,00 € Risikoklasse 2. Für mich steht an erster Stelle die Sicherheit und ich bin mir nicht sicher, ob die o.a. Anlagen für mich kein Risiko darstellen. Außerdem bin ich bereits Mitte 70 und möchte keine langjährigen Anlagen mehr."

 

Stefanie Kühn: In Ihrer Fragestellung beschreiben Sie sich als sicherheitsorientierten Anleger. Dies ist in der Sprache der Finanzwelt so definiert: „Keine Bereitschaft, Verlustrisiken einzugehen. Vorrangiges Ziel ist der Kapitalerhalt vor Inflation. Renditesaspekte werden diesem Ziel weitgehend untergeordnet.“ Wenn Sie sich in dieser Beschreibung wiederfinden, dann kommen die obigen Anlagen für Sie nicht in Frage.

Eine Anleihe weist immer ein Emittentenrisiko auf – sollte also der Herausgeber der Anleihe insolvent werden, wäre das Geld u.U. auch komplett verloren. Der First Eagle Amundi International Fund ist ein weltweit anlegender Aktienfonds, der naturgemäß schwanken kann. Seine Risikoklasse ist laut der „Wesentlichen Anlegerinformation“, die die Fondsgesellschaft veröffentlicht, 4 (von 7) und nicht 2. Der Nachhaltigkeitsfonds gehört zur Kategorie der Mischfonds, das heißt, dass Fondsmanagement darf sowohl in Aktien als auch in Anleihen anlegen. Auch dieser Fonds ist in die Risikoklasse 4 statt 2 eingruppiert. Beide Fonds haben einen Ausgabeaufschlag (5% bzw. 3% (letzterer könnte bis auf 6% steigen). Ohne die Anlagen im Einzelnen zu prüfen, zeigt sich hier schon, dass diese Anlagen unpassend für Ihr Risikoprofil sind. Der Anlagehorizont bei aktienbasierten Anlagen sollte mindestens 7 bis 10 Jahre sein.

Es ist derzeit mit festverzinslichen und gut gesicherten Anlagen nicht möglich, die Inflation zu schlagen. Sie haben die Wahl, das zu akzeptieren und so viel es geht „herauszuholen“ (bspw. durch eine Festgeldtreppe bei einer Direktbank o.ä.) oder durch die Hinzunahme von Risikoinvestments (entgegen Ihrer Risikoeinstellung) ihre Durchschnittsrendite zu verbessern. Dabei sollten Sie dann aber kostenarme Fonds kaufen und die Aktienquote strikt begrenzen (bspw. auf 10% des Gesamtvermögens).

 

18.09.2017


Alexandra B: "Ich habe von meinen Eltern eine HDI Fondsgebundene Lebensversicherung, die seit 2004 läuft (DWS FlexPension Garantiefonds) und bin in den Basket 20 reingerutscht. Ich habe immer noch ein Minus von zirka 2500 Euro, sehr ärgerlich. Da Ich einen kostenlosen Fondswechsel machen kann, würde ich in den OP Food DE0008486655 wechseln. Oder sollte ich die HDI Fondsgebundene LV kündigen und die Beiträge in die ETFs einbezahlen, da ich noch eine zweite LV habe? Was würden Sie tun oder haben Sie noch andere Vorschläge?"

 

Stefanie Kühn: Es ist – ohne die gesamte Finanzlage, die Risikoeinstellung und vor allem die Ziele zu kennen – nicht möglich, Ihnen einen wirklich passenden Rat zu geben. Alle Geldanlagen sollten immer im Zusammenhang und mit ihren Wechselwirkungen gesehen werden.

Sie haben eine Fondsgebundene Lebensversicherung nach altem Recht. Sofern Sie mindestens fünf Jahre eingezahlt haben (wovon ich ausgehe), ist die Versicherung inzwischen steuerfrei, da die 12 Jahre Mindestlaufzeit 2016 um gewesen ist. Für ein Behalten spräche also die Steuerfreiheit. Jedoch – wo keine Erträge sind (weil die Anlagen zu schlecht sind oder die Kosten zu hoch), nützt auch die Steuerfreiheit nichts. Ein Fondswechsel wäre sicherlich eine gute Idee, wenn Sie sich entschließen, die Versicherung zu halten. Oftmals fällt die Entscheidung leichter, wenn Sie die Kosten kennen. Fragen Sie die laufenden Kosten sowie die Kosten bei Beitragsfreistellung (eine weitere Handlungsoption) doch an. Oftmals sind die Kosten so hoch, dass die Entscheidung dann leicht fällt.

Ein ETF-Sparplan ist in der Regel kostengünstiger als eine Fondspolice, hat aber natürlich keine Absicherungskomponente. Wenn diese benötigt wird, müssten Sie sich Gedanken z.B. über eine Risikolebensversicherung machen.

 

Alexandra B.: "Meine Ausbildung habe ich abgeschlossen. Da ich nun ca. 150 Euro monatlich zur Verfügung habe möchte ich in einen ETF-Sparplan investieren, Laufzeit ca. 10 Jahre oder noch länger. Z.B ishares MSCI World Euro Hedged UCTIS ETF, ishares Core S&P 500 UCTS ETF oder ishares MDAX ( R ) UCITS ETF ( DE ). Jeden dieser ETF würde ich jeweils mit 50 Euro monatlich besparen. Ist das sinnvoll? Oder doch lieber aktiv gemanagte Fonds? Ich würde dies bei Flatex Onlinebanking abschließen oder sollte ich zu einer Filialbank gehen?"

 

Stefanie Kühn: Nach der Ausbildung mit einem Fondssparplan zu starten, ist eine sehr gute Idee. ETF (Indexfonds) sind geeignete Produkte, da diese kostenarm sind. Ein ETF bildet einen Index eins zu eins nach. Auch eine Aufteilung auf mehrere ETF ist bei 150 Euro möglich und sinnvoll. Bei vielen Banken können Sie ab 25 Euro pro Monat mit einem Sparplan starten. Wichtig ist dabei, dass Sie ohne Gebühren einkaufen können – dies ist bei Flatex für die ishares-Palette meines Wissens nicht möglich. Es würden 90 Cent pro Kauf anfallen, was einer Kostenquote von 1,8% entspricht. Andere ETF-Anbieter dort bieten die gleichen Märkte kostenfrei an. Auch bei anderen Direktbanken finden Sie Angebote ohne Gebühren.

Ihre Auswahl würde folgendes bedeuten. Mit einem Drittel sparen Sie in die Industrieländer weltweit. Dabei sichern Sie die Währung ab (Euro hedged). Da die USA einen großen Anteil ausmachen, entstehen Kosten für die Währungssicherung. Mit einem weiteren Drittel konzentrieren Sie sich auf den deutschen M-Dax 50, den „kleinen Bruder“ des DAX mit 50 bedeutenden Unternehmen aus Deutschland, ein weiteres Drittel wird noch einmal in den USA angelegt (S&P 500). Sie gewichten die USA also stark über. Schwellenländer fehlen komplett. Diese Aufteilung ist richtig für Sie, wenn Sie genau diese Betonung von USA und Deutschland wünschen.

Eine weltweite Abdeckung würden Sie über einen weltweiten ETF (MSCI World) sowie einen Schwellenländer-ETF (Beimischung 10-30%) erlangen. Auf eine Währungssicherung würde ich verzichten. Auf lange Zeit gleichen sich Währungsgewinne und –verluste oft aus und eine Währungssicherung kostet einfach zu viel.

 

05.09.2017


Elisabeth K.: "Ich habe im Dezember 2007 über die HypoVereinsbank - auf deren Empfehlung hin - eine Beteiligung bei der WealthCap US Life Dritte GmbH & Co. KG in Höhe von 10.000 US-Dollar erworben. Ich habe dem Berater deutlich gesagt, dass für mich nur eine sicherheitsorientierte Anlage in Frage kommt. Die ersten beiden Jahre gingen Erträge aus der Anlage ein, danach nicht mehr. Mein Berater hat mich immer wieder vertröstet. Sein Argument: Die versicherten Personen der US Life würden älter als vom Gutachter geschätzt. Jetzt gibt es eine Rechtsanwaltskanzlei, die die Bank für uns Kleinanleger in Regress nehmen will. Wie schätzen Sie die Aussichten ein? Wie beurteilen Sie die Anlage? Von Totalverlust oder Risiken war beim Beratungsgespräch nie die Rede."

 

Stefanie Kühn: Wie Sie richtig schreiben, sind Sie eine Beteiligung eingegangen. Der Fonds kauft amerikanische Lebensversicherungen auf und führt diese weiter. Wenn die versicherte Person verstirbt, erhält der Fonds die Versicherungsleistung. Am Zweitmarkt wird der Fonds mit um die 10% gehandelt, was ja fast einem Totalverlust entspricht. Der Handel mit geschlossenen Fonds (Beteiligungen) ist nicht mit dem Handel von offenen Investmentfonds vergleichbar – Beteiligungen sind kaum liquide.

Verkauft wurden diese Fonds unter dem Deckmantel, man tue den todkranken Menschen etwas Gutes, sie bekämen ihr Geld sofort und könnten noch etwas Schönes damit machen. Am Ende ist es eine Wette auf ein kurzes Leben. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die ärztlichen Gutachten zu „optimistisch“ waren, die Menschen lebten zu lange, der Fonds muss also zu lange Beiträge überweisen. Über diese und weitere Risiken (wie Währungsschwankungen und in diesem Fall auch das sogenannte Langlebigkeitsrisiko) klärt der Prospekt auf. Auch ein Totalverlustrisiko besitzen unternehmerische Beteiligungen immer.

In der Praxis passierte es häufiger, dass Kunden darüber nicht aufgeklärt wurden. Die Frage ist, ob dies bei Ihnen tatsächlich der Fall war und wenn ja, ob Sie das beweisen können. Beratungsprotokolle sollten darüber Aufschluss geben. Ob sich in Ihrem Fall ein rechtliches Vorgehen lohnt, sollten Sie abwägen. Eine Erstberatung bei einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt hat überschaubare Kosten. Einige Anwaltskanzleien, die sich initiativ an die Anleger wenden sind in Verruf geraten – hier gibt es einige „schwarze Schafe“. Sie stellen die Erfolgsaussichten zu positiv dar.

 

30.08.2017


Peter F: "Kann ich die Steuern für thesaurierte ausländische Erträge - die in den letzten Jahren versteuert wurden - zurückfordern, wenn der Fonds(Altbestand vor 2009) mit Verlust verkauft wird? Kann ich die Steuern für thesaurierte ausländische Erträge - die in den letzten Jahren versteuert wurden - zurückfordern, wenn der Fonds (Neubestand nach 2009) mit Verlust verkauft wird? Was ist, wenn die bereits bezahlte Steuer (aufgrund der langen Haltezeit der Fonds) höher ist, als die errechnete Steuer für den Kursgewinn?"

 

Stefanie Kühn: Beim Verkauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds wird durch die auszahlende Stelle - also der Bank, bei der Sie Ihr Depot haben – ein nachholender Kapitalertragsteuerabzug auf die als zugeflossen geltenden (thesaurierten) Erträge vorgenommen. Bei vor 2009 angeschafften Fonds erfolgt der Abzug grundsätzlich nur auf die thesaurierten Erträge, die während der gesamten Haltezeit bei der auszahlenden Stelle angefallen sind. Bei nach 2009 angeschafften Fonds erfolgt der Steuerabzug auch auf den Veräußerungsgewinn. Dieser nachholende Steuerabzug erfolgt auch dann, wenn Sie die thesaurierten Erträge jedes Jahr ordnungsgemäß in Ihrer Steuererklärung angegeben haben. Wenn der auszahlenden Stelle die Anschaffungsdaten des Fonds nicht bekannt sind, bemisst sie den Steuerabzug nach 30 Prozent der Einnahmen aus der Veräußerung (sog. Ersatzbemessungsgrundlage). Sie müssen Ihre steuerpflichtigen Erträge aber nur einmal versteuern. Wenn Sie bereits über die Steuererklärung der vergangenen Jahre mehr gezahlt haben, als letztlich nach Veräußerung und Kapitalertragsteuerabzug steuerpflichtig wäre, können Sie sich die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer anrechnen oder erstatten lassen. Die Anrechnung oder Erstattung setzt die Vorlage der Steuerbescheinigung der inländischen Bank, die den Steuerabzug vorgenommen hat, beim Finanzamt voraus. Sie ist in der Steuererklärung (Anlage KAP) für das Veranlagungsjahr zu beantragen, in dem der Steuerabzug bei Veräußerung erfolgte.

 

14.08.2017


Franz G.: "Von meiner Bank erhielt ich eine Steuerbescheinigung über meine Kapitalerträge. Darin heißt es u.a.: ,nur nachrichtlich: Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds, 1.115,07 EUR.' In der nächsten Zeile: ,hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer, 154,59 EUR'. Beim Verkauf dieses Wertpapiers im April 2017 wurden in der Bankabrechnung die 1115,07 EUR in voller Höhe zusammen mit dem Kursgewinn der Abgeltungssteuer unterworfen. Aus der soeben erhaltenen Einkommensteuererklärung ersehe ich, dass in 2016 derselbe Betrag versteuert wird. In den Erläuterungen wird mir mitgeteilt, dass Erträge ausländisch thesaurierender Investmentfonds nicht erst bei Verkauf sondern im jeweiligen Jahr der Thesaurierung zu berücksichtigen sind'. Die Bank behauptet, korrekt gehandelt zu haben. Ist es richtig dass diese Erträge doppelt besteuert werden müssen oder besteht eine Rückforderungsmöglichkeit beim Finanzamt, und wenn ja, wie kann diese erfolgen?"

 

Stefanie Kühn: Ein thesaurierender Fonds sammelt die Erträge im Fondsvermögen an. Sie werden nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet, sondern zur Erhöhung des Fondsvermögens verwendet (thesauriert). Während bei inländischen Fonds die Fondsgesellschaft die Abgeltungssteuer auf die thesaurierten Erträge abführt, ziehen ausländische Fondsgesellschaften diese nicht für den deutschen Fiskus ein. Diese Erträge muss der Anleger jedes Jahr selbst über die Steuererklärung beim Finanzamt abrechnen. Doch selbst wenn Sie dies jedes Jahr gemacht haben, müssen Sie beim Verkauf des Fonds aufpassen, sonst zahlen Sie womöglich zu viel Steuer. Denn dann überweist die Bank, bei der Sie Ihr Depot haben, für sämtliche Wertzuwächse des Fonds Abgeltungsteuer an das Finanzamt. In diesen Zuwächsen sind die thesaurierten Erträge enthalten, auch wenn Sie sie schon selbst abgerechnet haben. Mit dieser Regelung will der Fiskus vermeiden, dass Thesaurierungen aus Jahren unversteuert bleiben, in denen der Anleger sie womöglich nicht angegeben hat. Die zu viel gezahlte Steuer können Sie sich nur über die Steuererklärung zurückholen. Ab 2018 ändert sich die Besteuerung von Fonds. Dann sollen ausländische und inländische Fonds gleichgestellt und die Steuererklärung einfacher werden.

 

12.08.2017


Gernot R.: "Um einem finanziellen Engpass durch eine mögliche Erbschaftsteuerbelastung vorzubeugen, suche ich eine Erbschaftsteuerversicherung. Laut Google wurde die Erbschaftsteuerversicherung durch eine ´Unechte Erbschaftsteuerversicherung‘ ersetzt.

Leider konnte ich kein Institut finden, das diese anbietet. Können Sie mir eine Empfehlung geben?"

 

Stefanie Kühn: Früher gab es in der Tat eine echte Erbschaftsteuerversicherung, hier war das Finanzamt im Todesfall in Höhe der anfallenden Steuer bezugsberechtigt. Diese gibt es in dieser Form nicht mehr. Man kann sich jedoch selbst eine solche „bauen“.

Ich gehe in meiner Antwort davon aus, dass Sie der Erblasser sind und Ihre Erben schützen wollen.

Dazu schließt Ihr potentieller Erbe eine Kapitallebensversicherung ab, in der er als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter geführt wird. Als Versicherte Person wird der Erblasser der Zukunft – in diesem Fall Sie – eingesetzt. Durch diese „Rollenverteilung“ unterliegt die Auszahlung nicht der Erbschaftsteuer.

Wenn Sie nun diese Versicherung für den künftigen Erben aber bezahlen wollten, dann unterliegen die Beiträge der Schenkungssteuer und eventuell fällt hier eine Belastung an. Sie können aber statt einer Kapitallebensversicherung auch eine reine Risikolebensversicherung wählen, hier sind die „gesponserten“ Beiträge nicht so hoch und entsprechend fällt die möglicherweise nach Überschreiten des Freibetrages anfallende Schenkungsteuer nicht so hoch aus.

Sie können die Risikolebensversicherung so bemessen, dass die Höhe mit der vermutlich anfallenden Erbschaftsteuer übereinstimmt. Diese kann aber naturgemäß nicht exakt im Vorhinein bestimmt werden. Sie erhalten eine Risikolebensversicherung bei fast jeder gängigen Versicherung. Durch die Wahl einer Direktversicherung (im Sinne von hautsächlich online agierenden Versicherung) können Sie den Beitrag – und damit auch die Steuerbelastung - so gering wie möglich halten.

Beachten Sie bitte, dass bei beiden Versicherungslösungen von Ihnen als versicherter Person Gesundheitsfragen zu beantworten sind und ab bestimmten Versicherungshöhen auch eine ärztliche Untersuchung anstehen kann.

 

19.07.2017


Ursula O.: "Ich bin 55 Jahre alt und Krankenschwester. Um die Rentenlücke zu füllen, habe ich 200.000 Euro zur Verfügung, die ich in Fonds investieren will. Ich bin nicht sehr risikofreudig, deshalb denke ich an folgende Fonds, in die ich das Geld zu gleichen Teilen stecken würde. Es sei denn, Sie haben eine bessere Idee. Siemens Balanced Conservativ, DWS Concept Arts Conservativ, M+G Optimal Income, BGF Global Multi Ass. Income Fund A2, Carmignac Patrimoine A, Swisscanto Portfoli Fund Green Invest Balanced und evt. als Alternative C-Quadrat Arts Tot Ret Bd. VT. Was halten Sie davon?"

 

Stefanie Kühn: Es handelt sich bei Ihrer Fondsauswahl im weitesten Sinne um Mischfonds, also um Fonds, bei denen sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Papiere investiert wird. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Bedenken Sie aber folgendes: Gemanagte Fonds haben relativ hohe Verwaltungskosten, sie liegen oft zwischen 1,3 und 2% p.a. . Sie sehen diese Gebühr nicht extra, sie wird direkt dem Fondsvermögen entnommen. Auch gibt es bei solchen Fonds keinen definierten Endpunkt, zu dem Sie sicher sein können, dass Sie ihr Geld zurückerhalten. Wenn es an den Börsen schlecht läuft, beginnen Sie eventuell Ihren Ruhestand und keiner Ihrer Fonds liegt im Plus. Das ist zwar der Wortst Case, aber ich finde, man sollte sich darüber im Klaren sein.

Ich schlage Ihnen eine Aufteilung vor. Unterstellt, dass Sie Ihre Notfallreserve auf einem Tagesgeldkonto angelegt haben, würde ich einen Teil des Geld in – zugegeben langweilige – Festgelder packen. Mit diesen können Sie bei Direktbanken immer noch fast die Inflation schlagen. Die Rendite-Fantasie könnten Sie sich über einen Mischfonds sowie über Aktien-ETF (Indexfonds) ins Portfolio holen. Indexfonds sind kostengünstiger als gemanagte Fonds, da hier kein Fondsmanager bezahlt werden muss. Sie sind bei diesen immer genauso investiert, wie der jeweilige Index (z.B. der MSCI World oder DAX). Wenn Sie einen Mischfonds dazu nehmen möchten, würde ich einen nach heutigem Stand sehr guten auswählen. Hier gibt es unterschiedliche Schwerpunkte, so dass man dieses immer nur im Zuge einer persönlichen Beratung klären kann.

Sie beschreiben sich selbst als „nicht sehr risikofreudig“. Insofern muss man die Aufteilung in die einzelnen Anlageklassen sorgfältig überlegen und planen, damit Sie im Laufe der nächsten Jahre mit Ihren Anlagen ruhig schlafen können. Und natürlich, damit Ihrer Aufbesserung der Rente später nichts entgegenspricht.

 

16.07.2017


Jana H.: "Ich hätte gerne gewusst, welche von den vielen ETF- ETC-Fonds würden Sie mir empfehlen? Manche, die ich besitze, sind spitze, wie ETF-Portfolio Global, aber andere, wie: dbx-tr.s GLSE. DI.100 1D, die laufen nicht gut. Das ist auch kein ETF-Fonds, womöglich. Kann ich erkennen, wann eine Abwärtswende bei den gutlaufenden Fonds droht? Eine andere Frage wäre: kann man Siemens Namensaktien in Stammaktien umwandeln, wann und wie, um mehr Dividenden zu erzielen?”


Stefanie Kühn: ETFs (Exchange Trades Funds) sind Indexfonds, sie bilden einen Index wie den DAX ab. Der Dax ist in diesem Fall der Basiswert. ETCs (Exchange Traded Commodities) haben als Basiswert keinen Index, sondern einen Rohstoff (Commodity). Sie sind rechtlich keine Fonds sondern Zertifikate. Hier besteht also das sogenannte Emittentenrisiko – das bedeutet, dass Anleger ihr Geld verlieren, wenn der Emittent insolvent wird. Jedoch sind viele ETCs besichert. Ob sich ein ETF oder ETC gut oder schlecht entwickelt, hängt alleine vom Basiswert ab – es gibt ja kein aktives Fondsmanagement.

Der von Ihnen angesprochene ETF Portfolio Global ist ein Dachfonds, der in viele ETFs investiert. Dadurch gibt es zwei Gebührenebenen, die des Dach-ETF und die der einzelnen ETFs. Dieser ETF hat sich in den letzten fünf Jahren deutlich schlechter als der MSCI World (weltweiter Aktienindex ohne Schwellenländer) entwickelt. Mit einem ETF auf den MSCI World oder einem ETF Mix, den Sie selbst ausgesucht hätten, wären Sie u.U. besser gefahren.

Der dbx-trackers Global Dividend 100 setzt auf starke Dividenden-Titel, bildet also eine spezielle Strategie ab. Dieser ETF schüttet seine Erträge aus – u.U. haben Sie das bei Ihrer Betrachtung nicht berücksichtigt. Grundsätzlich ist das ein adäquater Fonds, wenn man in seine solche Strategie investieren möchte.

Beachten Sie für Ihre Rendite-Betrachtung auch immer den Zeitpunkt der Investition. Manchmal „erwischt“ man einen kleinen Hochpunkt und es dauert dann, bis die Investments wieder im Plus sind. Grundsätzlich sollten Sie einen Anlagehorizont von mindestens 7 Jahre mitbringen, wenn Sie aktienbasiert investieren. Das Risiko, dass Sie die falschen Werte aussuchen, wird durch die ETFs deutlich gemindert, Sie kaufen damit eine gute Streuung ein. Sie haben das bei Ihren Einzelwerten ja bereits gesehen. Daher rate ich grundsätzlich zu ETFs und Fonds.


Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft besteht meist aus Stammaktien.
Inhaber von Stammaktien besitzen alle Aktionärsrechte, insbesondere das
Stimmrecht auf Hauptversammlung. Stammaktien werden in der Fachsprache
auch „Stämme“ genannt. Die überwiegende Zahl der Stammaktien in
Deutschland sind Inhaberaktien. Sie lauten nicht auf einen bestimmten
Namen, sondern gehören dem, der sie besitzt. Anders Namensaktien, die
unter anderem unter Angabe des Namens des Aktionärs in das
Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen werden. Inhaber- und
Namensaktionäre haben die gleichen Rechte. Es gibt sie auch in der Form
von Vorzugsaktien, auch „Vorzüge“ genannt. Bei diesen haben die
Aktionäre bestimmte Vorrechte gegenüber den Stammaktionären, meist
besondere Dividendenansprüche. Dafür haben sie in der Regel keine
Stimmrechte auf der Hauptversammlung. Die verschiedenen Aktiengattungen
müssen in der Satzung festgelegt sein. Die Umwandlung oder Ausgabe einer
Aktiengattung durch ein Unternehmen ist in Deutschland genau reguliert.
Aktionäre können daher Ihre Namens- nicht einfach in Vorzugsaktien (was
Sie vermutlich gemeint haben) umwandeln. Sofern beide Gattungen an der
Börse gehandelt werden, können Aktionäre ihre Stammaktien verkaufen und
Vorzugsaktien kaufen. Von Siemens gibt es allerdings laut der Homepage
des Unternehmens nur Stammaktien.

 

27.06.2017


Julia D.: "Ich bin 25 Jahre und hab seit drei Monaten nach Maschinenbau- und Designstudium einen guten Job. Ich möchte mir in drei bis fünf Jahren ein Grundstück oder Haus oder eine Wohnung kaufen. Wie sollte denn meine Spar- bzw.Darlehensstrategie aussehen, wenn ich im Monat ca. 750 EUro sparen könnte?

Ist ein Bausparer, mit dem ich mir jetzt einen festen Zinssatz sichere, noch aktuell?

Ist für einen Fondsparer die Zeit drei bis fünf Jahren zu kurz? Ist eine Kombi sinnvoll? Gibt es vielleicht ganz andere, sinnvolle Tipps?"

 

Stefanie Kühn: Als Berufseinsteiger ist es sinnvoll, sich zunächst um die Absicherung der existenziellen Risiken zu kümmern. Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsabsicherung sind zwei der wichtigen Punkte. Dazu sollte – sofern nicht vorhanden – eine Notfallreserve aufgebaut werden. Drei bis sechs Nettomonatsgehälter sichern Ihnen ein gutes Polster für überraschende Ausgaben.

 

Mit einer Sparsumme von 750 Euro (9.000 Euro pro Jahr) können Sie einen guten Grundstock für das nötige Eigenkapital beim Immobilienerwerb bilden. Grundsätzlich sollten Sie mindestens 20% Eigenkapital sowie die Nebenkosten (in Bayern rund 10%, wenn eine Maklergebühr anfällt) zusammengespart haben. Für die spätere Darlehensrate können Sie dann noch die ersparte Kaltmiete zu den 750 Euro dazurechnen.

 

Da Ihr Immobilienerwerb bereits in 3-5 Jahren geplant ist, erscheint mir die Zeit für einen Aktien-Fondssparplan zu gering. Als Faustregel sagt man, dass man 7 Jahre und mehr bei einer Anlage in Aktien zur Verfügung haben sollte.

 

Bei diesem Anlagehorizont ist also eine sichere Anlage in Tages- und Festgeldern geeigneter, auch wenn Sie hier derzeit kaum Zinsen bekommen. Achten Sie bei der Auswahl auf bestmögliche Konditionen, vielleicht nutzen Sie auch das eine oder andere Lockangebot (auch wenn es mehr Arbeit macht). Als Kompromiss könnten Sie vielleicht eine Summe von monatlich 100 bis 150 Euro in einen ETF-Sparplan (ETF=Indexfonds) auf den MSCI World (Aktienindex der Industrieländer) anlegen. Sie müssen sich dann aber bewusst sein, dass Sie unter Umständen zum Zeitpunkt des geplanten Eigenheimerwerbes hier auch ein Minus im Depot sehen können.

 

Einen Bausparer halte ich für zu teuer (Abschlussgebühr!) und zu ungewiss. Zudem passt der Bausparvertrag auch nicht ganz zu Ihrem Zeitplan, die Ansparphase ist dort meistens auf sieben Jahre ausgelegt.

Das Recht auf ein Darlehen erhalten Sie ja, wenn Sie eine bestimmte Punktzahl erreicht haben. Diese Punktzahl kann von der Bausparkasse verändert werden. Unter Umständen zahlen Sie also ein und können trotzdem zum gewünschten Zeitpunkt nicht auf ein Darlehen zugreifen. Vorstellbar ist, dass das Risiko steigt, wenn die Zinsen anziehen sollten und plötzlich alle ihr günstiges Darlehen in Anspruch nehmen möchten.

 

12.05.2017


Veronika W.: "Mein Mann (67) und ich (63) leben im eigenen, abbezahlten Haus. Die beiden Kinder sind ausgezogen. Ihnen wollen wir das Haus und auch möglichst noch etwas Kapital hinterlassen. Unser Haupteinkommen ist die nicht zu hohe gesetzliche Altersrente und wir müssen sie durch eine monatliche Entnahme von 800 Euro aus den Kapitalerträgen und dem Kapital selbst aufstocken. Angespart haben wir 500.000 Euro. Davon sind 100.000 Euro in Form einer dreijährigen Zinstreppe in Tages- und Festgeldern angelegt. 400.000 Euro sind derzeit zu jeweils 25 % in den folgenden ETFs investiert:

  • Lyxor UCITS ETF MSCI World FR0010315770
  • db x-trackers Portfolio Income UCITS ETF 1 IE00B3Y8D011
  • db x-trackers Portfolio Total Return UCITS ETF 1C LU0397221945
  • iShares Euro Government Bond Capped 1.5-10.5yr UCITS DE000A0H0785

Sind insbesondere die von uns gewählten 4 ETF in dieser Kombination sinnvoll oder sehen Sie für uns bessere Alternativen?"

 

Stefanie Kühn: Eine Aufteilung des Vermögens ist sinnvoll. Indexfonds (ETFs) sind dabei eine kostengünstige Möglichkeit, gut gestreut das Vermögen aufzuteilen. Sie haben deutlich geringere laufende Kosten als gemanagte Fonds. Sie haben durch Ihre 25% Aufteilung die Auswahl von einem Renten-, zwei Mischfonds sowie einem Aktien-ETF eine eher konservative Aufstellung gewählt, was zunächst angemessen in Bezug auf Ihr Ziel „Entnahme von 800 Euro pro Monat aus dem Gesamtvermögen“ erscheint.

Die Beschränkung auf vier ETF ist grundsätzlich ausreichend, da Sie eine breite Marktabdeckung gewählt haben. Für den Aktienbereich ist der MSCI World ein geeigneter Index. Beachten Sie aber, dass dieser sich auf Unternehmen aus Industriestaaten beschränkt, insofern also der Name missverständlich ist. Wollten Sie eine „Welt-Abdeckung“ erreichen, könnten Sie einen kleinen Anteil Emerging Markets (Schwellenländer) beimischen.

Bitte beachten Sie bei Renten-ETFs und auch Mischfonds folgendes: Beide Kategorien haben in den vergangenen Jahren von den Kursgewinnen bei Anleihen profitiert, da die Zinsen immer weiter gefallen sind. Diese Kursgewinne scheinen nun so nicht mehr möglich (da die Zinsen ja nicht mehr weit fallen können). Hohe Erträge sind also nicht zu erwarten, die Zinskupons der Anleihen sind oftmals sehr niedrig. In einer Phase steigender Zinsen würde sich das Bild sogar umkehren, es ist mit Kursverlusten zu rechnen. Mit der sogenannten Festgeldtreppe wissen Sie jederzeit, welche Zinsen und damit auch welche Rendite Sie erzielen. Insofern würde ich persönlich diese einem Renten-ETF vorziehen.

Hier kann ich keine vollständige Antwort geben, ob diese Aufteilung für Sie wirklich optimal ist. Das lässt sich nur nach eingehender Besprechung Ihrer Risikomentalität klären.

 

08.04.2017


Vladimir G.: "Seit 1998 bin ich Anleger von Alpina ATG – jetzt heißt das Valuefin. Trotz mehreren Versuchen gelingt es mir nicht zu erfahren, wie entwickelt sich eigentlich meine Geldanlage, von der ich mich bis 2025 nicht lösen kann. Aus den von der Firma geschickten Jahresberichten kann sogar mein Finanzberater keine Schlussfolgerungen ziehen. Mir macht diese Ungewissheit viele Sorgen."

 

Stefanie Kühn: Trotz intensiver Recherche ist die Ausbeute an Informationen im Internet gering. Es gab diverse sogenannte „Vermögensaufbaupläne“ der Alpina. Man findet einige Artikel von Rechtsanwälten, da es in der Vergangenheit Prozesse gab. So bekam beispielsweise schon 2007 ein Anleger Schadenersatz, da die Alpina in ihrem Prospekt hätte informieren müssen, dass ihre Geschäftsräume wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs durchsucht wurden.

Ihnen wurden ja sicherlich die Zugangsdaten für den internen Bereich auf der Homepage der Valuefin mitgeteilt. Hier können Sie wohl Jahrabschlüsse und Ergebnismitteilungen herunterladen. Vielleicht finden Sie dort weitere Informationen, speziell auch zum Abfindungsguthaben.

Wenn Sie damit oder mit einer direkten Anfrage nach dem Wert Ihrer Beteiligung bei Valuefin nicht weiterkommen, dann könnten Sie einen Anwalt, der auf Kapitalanlagerecht spezialisiert ist, aufsuchen.

 

11.03.2017


Thomas M.: "Kürzlich erfuhr ich durch meine Bank, dass die DO Deutsche Office AG in die Alstria Office Prime Portfolio GmbH CO KG umgewandelt wird. Die Aktionäre haben ein Angebot pro Aktie von 4,68 Euro bekommen. Dieses kann jedoch nur annehmen, wer an der Hauptversammlung vom 12.07. 2016 teilgenommen und gegen diese Umwandlung gestimmt hat. Wer das nicht getan hat, wird Kommanditist, mit allen Rechten und Pflichten. Die Einlage kann erst 2026 verkauft werden. Jetzt bin ich also gegen meinen Willen Kommanditist geworden und das Kapital ist gebunden. Ist das rechtens oder gibt es irgendeine Möglichkeit die Anteile doch noch zu verkaufen?"

 

Stefanie Kühn: Ein Unternehmen kann nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes eine Änderung der Rechtsform unter Wahrung seiner rechtlichen Identität, auch unter Beibehaltung des bisherigen Kreises der Anteilsinhaber beschließen. So kann wie in Ihrem Fall auch eine Aktiengesellschaft eine formwechselnde Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft (KG) in einer Hauptversammlung beschließen. Die geplante Umwandlung und Details dazu werden Aktionären in Form eines Umwandlungsberichts vor der Hauptversammlung zur Kenntnis gebracht. Widerspricht ein Anteilsinhaber des formwechselnden Unternehmens der Umwandlung, ist ihm ein Barabfindungsangebot zu machen. Die in der Hauptversammlung mehrheitlich beschlossene Umwandlung wird dann mit Eintragung der Umwandlung im Handelsregister wirksam. Das war bei der DO Deutsche Office AG am 9.12.2016 der Fall. Sie ist seitdem die alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG. Der Handel der Aktien wurde mit gleichem Datum eingestellt. Eine Barabfindung in Höhe von 4,68 Euro je Stückaktie der ehemaligen AG können nur Altaktionäre beantragen, die unter anderem auf der Hauptversammlung mit ihren Aktien angemeldet waren und im Rahmen der Hauptversammlung Widerspruch gegen den Formwechsel erklärt haben.

Sie können vielleicht rekonstruieren, an welcher Stelle der Informationsfluss gehakt hat, um zukünftig besser auf solche Geschehnisse vorbereitet zu sein. Da Sie diesen Termin und den Widerspruch versäumt haben, sind Sie nun Kommanditist und können Ihre Rechte aus dieser Stellung wahrnehmen. Jedoch ist Ihre Beteiligung nun nicht mehr börsentäglich handelbar, sondern offenbar bis 2026 gebunden.

Dieser Fall zeigt, welche Risiken die Anlage in Einzelaktien neben dem „normalen“ Kursschwankungsrisiko beinhaltet. Für viele Anleger ist daher die Anlage über ETFs (Indexfonds) oder gemanagte Fonds der stressfreiere Weg.

 

13.02.2017


Barbara M: "Wir besitzen 680 Stück Inhaber Aktien der Agennix AG - früher GPC - (WKN A1A6XX). Inzwischen ist die Firma in Konkurs gegangen. Wir können aber keinen Konkursverwalter ausfindig machen. Wir haben unsere Ansprüche gegenüber der Firma angemeldet. Der Ankaufswert in den Jahren 2007 u. 2008 lag bei 7450 Euro. Wir bekamen jedoch weder einen Rückruf noch irgendeine Reaktion auf unsere E-Mails. Die Aktie wird - trotz Liquidation - immer noch gehandelt - wie kann das sein, dass dann keine Firma erreichbar ist? An wen können wir uns wenden?"

 

Stefanie Kühn: Die Aktionäre des Biotech-Unternehmens, das durchaus sehr namhafte Mehrheitseigner hatte, haben 2013 in ihrer Hauptversammlung beschlossen, das Unternehmen zu liquidieren. Schon damals hieß es, dass die verbleibenden Guthaben und Werte wohl nicht ausreichen würden, um alle Verbindlichkeiten zu bedienen.

Nun wundern Sie sich, dass die Aktie weiterhin gehandelt wird. Insolvente Aktiengesellschaften sind oft noch lange an der Börse notiert. Oft steht z.B. der Insolvenzverwalter vor der Frage, ob er allein die Einstellung des Börsenhandels, das sogenannte Delistung, beschließen kann. Laut Aktienrecht müsste dafür eine Hauptversammlung einberufen werden. Diese wiederum kostet. Zocker versuchen oft, diese „Zombie-Aktien“ zu pushen, am Ende steht aber in der Regel der Totalverlust.

Aktionäre sind meistens die Verlierer bei einer Insolvenz. Ihnen gehört ja nur ein minimaler Teil des Unternehmens. Sie könnten entweder zu dem minimalen Cent-Kurs verkaufen (was allein aufgrund der Gebühren oft nicht lohnt) oder es entsteht am Ende ein Totalverlust.

Entgegen Ihrer Vermutung sind Sie kein Gläubiger, so dass Sie auch keine Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden können. Sie nehmen also auch nicht an einer Quotenverteilung teil, wie Sie es vielleicht von pleite gegangenen Unternehmen kennen, die Unternehmensanleihen begeben hatten. Lediglich falls sich nach der Schlussverteilung ein Überschuss ergibt, wäre dieser an die Aktionäre zu verteilen. Das würde man aber erst am Ende des Verfahrens sehen. Vorher müssen alle Forderungen von Gläubigern befriedigt werden sowie alle Kosten bezahlt sein.

 

02.02.2017


Erich H.: "Ich habe 2013 eine Inhaberschuldverschreibung der HSH Nordbank gekauft, die im Mai 2017 zur Rückzahlung fällig wird. Nun lese ich in der Zeitung, dass die HSH Nordbank verkauft werden soll. Wie sicher ist Ihrer Meinung nach, dass ich wirklich im Mai mein Geld zurückbekomme? Oder soll ich versuchen, die Anleihe mit einem geringen Verlust zu verkaufen? Mein Sparkassen-Berater sagt, ich brauche mir keine Sorgen zu machen."

 

Stefanie Kühn: Im Jahr 2015 haben Schleswig-Holstein und Hamburg in einer Vereinbarung beschlossen, die Landesbank zu retten und die Abwicklung damit abzuwenden. Sie haben bis Februar 2018 Zeit, einen oder mehrere Käufer für das Institut zu finden, sonst droht dennoch die Abwicklung. Nun läuft bis zum 27. Februar 2017 eine Frist, bis zu der Interessenten ihre Angebote abgeben können.

Von der Rückzahlung sind solche Verkaufsverhandlungen grundsätzlich abgekoppelt zu sehen. Wenn die HSH Nordbank Ihre Anleihe nicht zurückzahlen würde, dann wäre sie zahlungsunfähig. Das steht derzeit aber nicht im Raum, sondern die durch die Frist der EU-Kommision drängende Frage nach dem Verkauf. 100%ig ausschließen können Sie natürlich nicht, dass bis zum Mai etwas passiert, der Zeitraum ist jedoch überschaubar.

 

23.01.2017


Melanie U.: "Immer wieder liest man auch hier, dass jeder einen bestimmten Teil seines Geldes in Gold anlegen soll. Warum eigentlich? Bei Tagesgeld bekomme ich wenigstens minimale Zinsen, bei Gold gar nichts. Im Gegenteil, es kostet sogar, wegen des Bankschließfaches."

 

Stefanie Kühn: Sie haben Recht – Gold wirft keine Zinsen und keine Dividenden ab. Und dennoch halte ich einen gewissen Goldanteil für sinnvoll. Gold ist das vielleicht einzige Anlagemedium, das zu jeder Zeit einen Wert hatte – nicht immer einen hohen, aber es wurde nie wertlos. Durch seine Knappheit gilt es seit jeher als werthaltig. Es ist ein weltweit anerkanntes Tauschmittel – auch das ist vielleicht einzigartig. Vermutlich gilt es deshalb nach wie vor als „Krisenwährung Nr. 1“. Ich empfehle einen Goldanteil zwischen 2,5-10% - je nach Vermögenssituation und persönlicher Einstellung in einer Mischung aus Barren und Münzen (sowie verschiedenen Stückelungen). Münzen gelten durch die Prägung als fälschungssicherer, Barren haben dagegen eine geringere Differenz zwischen An- und Verkaufspreis. Gerade die kleinen Goldmünzen eignen sich auch hervorragend als Geschenke für Kinder (z.B. anlässlich der Konfirmation oder Firmung).

 

17.01.2017


Anton H.. "Ich habe von HDI eine fondsgebundene Lebensversicherung. Dabei habe ich mich für den Garantiefonds DWS FlexPension entschieden, der mir nach zwölf Jahren Laufzeit trotz Höchststandgarantie 2600 Euro Verlust beschert hat. Der Vertrag läuft noch 16 Jahre. Jetzt wird der Fonds dichtgemacht. Der Ersatzfonds heißt Basket 20 (DE 000 50 56 044, Risiko 3) Aber auch andere Fonds stehen zur Auswahl OP Food (DE 000 848 66 55, Risiko 5) oder DWS Technology Typ O (DE 000 847 41 49, Risiko 5). Was würden Sie tun?"

 

Stefanie Kühn: Der Verlust in Ihrem Vertrag wird vermutlich aus den Anfangskosten resultieren. Die Abschlusskosten belasten das Vermögen am Anfang der Vertragslaufzeit und müssen erst über die Zeit mit den – hoffentlich guten – Ergebnissen der Anlagen „reingeholt“ werden. Außerdem werden während der gesamten Vertragslaufzeit Kosten für die Verwaltung sowie die Risikokosten vom Beitrag bezahlt. Kurz: Die Höchststandgarantie gilt nicht für Ihre Beiträge, sondern für den Sparanteil Ihrer Beiträge. Ihr Fonds war nun offenbar nicht so renditestark, dass er diese Kosten in den 12 Jahren kompensieren konnte.

Der Ihnen angebotene Basket 20 Fonds als Ersatz erweist sich in der Rückschau als nicht besonders erfolgreich und zudem teuer. Die beiden anderen Fonds sind sehr speziell. Lassen Sie sich eine aktuelle vollständige Liste der möglichen Fonds zusenden und schauen dann, je nach Ihrer Risikoneigung, nach einem geeigneten und nicht zu teuren, breitgestreuten Fonds.

Da Sie ja die für eine steuerfreie Auszahlung erforderlichen 12 Jahre offenbar bereits überschritten haben, empfehle ich Ihnen auch – trotz steuerfreier Auszahlung – einen Ausstieg aus dem Vertrag zu prüfen. Erfragen Sie neben den Fondsalternativen bei der HDI die laufenden Kosten des Vertrages und wägen Sie dann ab, ob Sie nicht günstiger selbst sparen können. Die Steuerfreiheit bringt Ihnen ja nur etwas, wenn Sie auch Gewinne erzielen.

 

11.01.2017


Reinhard L.: "Meine Frau und ich haben einen mittleren fünfstelligen Betrag bei einer Wohnungsbaugenossenschaft (GEWOBA Nord) angelegt. Es wird mit 100 Prozent Kapitalsicherheit geworben bei Absicherung der Spareinlagen über das gesamte Vermögen der GEWOBA Nord. Außerdem sei die GEWOBA Nord Mitglied der 'Selbsthilfeeinrichtung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung'.Durch genauere Prüfung der Satzung habe ich erfahren, dass der maximale Sicherungsbetrag der Selbsthilfeeinrichtung lediglich zwei Prozent vom Fondsvermögen der Spareinrichtung beträgt, der in kleinen Teilbeiträgen nach und nach bis zum Erreichen der Grenze eingezahlt bzw. zum Teil lediglich schriftlich zugesagt wird. Es wird den Sparern kein Garantiebetrag zugesagt.

Wie beurteilen Sie die Sicherheit des angelegten Geldes? Haben die Aussagen der Wohnungsbaugenossenschaft zur absoluten Sicherheit der Spareinlagen auch nach kritischer Prüfung Bestand?"

 

Stefanie Kühn: Eine Beteiligung an einer Genossenschaft ist nie risikolos. Als Genosse haften Sie in Höhe Ihrer Einlage. Auf der Beitrittserklärung unterschreiben Sie folgenden Passus „Die Mitglieder der Genossenschaft haften mit den übernommenen Geschäftsanteilen. Sie haben für den Fall, dass die Gläubiger im Falle der Insolvenz der Genossenschaft nicht befriedigt werden, Nachschüsse zur Insolvenzmasse nach der Anzahl ihrer Geschäftsanteile zu leisten, max. jedoch 500 €.“.

Die GEWOBA Nord ist dem Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung angeschlossen. Sie zahlt jährliche Beiträge, um im Falle einer drohenden Insolvenz von dort Hilfe zu erhalten. Es ist üblich, dass solche Fonds mit Quoten arbeiten, die pro Institut abgegeben werden müssen. Wie immer aber gilt: Jeder Sicherheit oder Garantie ist nur so gut, wie der, der sie verspricht.

Auf der Homepage selbst finde ich kein 100% Garantieversprechen, es wird lediglich gesagt, dass seit 1885 eine 100% Kapitalsicherheit besteht. Das ist insofern ja zunächst nicht falsch, sagt aber nichts über die Zukunft aus.

Eine gesetzliche Einlagensicherung, wie bei einem Tagesgeldkonto, haben Sie hier nicht. Meine Empfehlung lautet, solchen Spareinrichtungen immer nur einen kleinen Anteil vom Gesamtvermögen zu geben.

 

02.01.2017


Felix R.: "Ich bespare (unter anderem) seit zwei Jahren einen ETF-Fonds. In letzter Zeit hat der Fonds an Wert verloren, was mich ein bisschen beunruhigt, weil er sich zuvor sehr gut entwickelt hat. Nun meine Frage: Ein Bekannter sagte mir, dass das gar nicht so schlimm ist, weil ich ja mehr Anteile kaufe, wenn der Preis sinkt. Ich verstehe das nicht so ganz, wollte aber auch nicht nachfragen."

 

Stefanie Kühn: Ich finde es sehr gut, dass Sie ihre offenen Fragen klären möchten. Wenn Sie die Funktionsweise verstehen, vermeiden Sie typische Anlagefehler. Einer dieser typischen Fehler ist es tatsächlich, Sparpläne in schlechten Börsenphasen zu stoppen. Ihr Bekannter hat Recht, Sie kaufen gerade dann günstig ein. Ein Beispiel: Sie kaufen monatlich für 100 Euro Ihren ETF. Nun sinkt der Kurs von 50 Euro auf 45 Euro. Während Sie bislang 2 Anteile erhalten haben, kaufen Sie in diesem Monat dann 2,22 Anteile. Fällt der Kurs weiter bis auf 40 Euro, herhalten Sie für Ihre 100 Euro 2,5 Anteile. Sie handeln so antizyklisch – kaufen mehr ein, wenn die Börse schlecht steht.

Nun gibt es aber eine Einschränkung: Sie nennen leider nicht den Anlageschwerpunkt Ihres ETFs (ETFs sind Indexfonds, die durch den Verzicht auf eine aktives Fondsmanagement besonders kostengünstig sind). Es könnte ja sein, dass der Markt, in den Sie investieren, auf längere Sicht ungünstig erscheint. Dann könnte man sehr wohl überlegen, die Sparrate zukünftig auf einen anderen ETF umzubuchen. Wenn Sie allerdings Ihre Sparpläne mit Konzept aufgebaut haben (z.B. eine weltweite Streuung über Regionen-Indexfonds), dann würde man auch zwischenzeitliche „Durststrecken“ durchstehen, da man darauf vertraut, dass die Mischung am Ende eine gute Rendite abwerfen wird.

Sparplansparer sind immer dann besonders erfolgreich, wenn Sie durchhalten, aber Ihre ETF- oder Fondsauswahl ab und an kritisch hinterfragen.


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20.12.2016


Johanna L.: "In einigen Wochen erhalte ich eine Auszahlung aus einer Lebensversicherung. Ich möchte einen Teil der Summe etwas längerfristig anlegen und bin bei der Suche nach einer Alternative zum gewöhnlichen Bankkonto auf die Green Wood International AG aus der Schweiz gestoßen, die Investitionen in Edelholzbäumen (Paulownia) anbietet. Die Plantagen stehen in Deutschland, Angebote sind über "Treeme mein Baumfairmögen" im Internet zu finden. Leider kann ich nicht beurteilen, ob diese Firma wirklich seriös ist. Können Sie mir helfen?"

 

Stefanie Kühn: Wenn Sie eine Alternative zum Bankkonto mit ähnlichem Risiko suchen, scheidet eine solche Beteiligung von vorne herein aus. Beteiligungen - und um das handelt es sich hier – haben immer ein Totalverlustrisiko, während Sie bei einem Bankkonto eine gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro besitzen. Das Totalverlustrisiko sollten Anleger nicht unterschätzen, nicht wenige dieser zum grauen Kapitalmarkt zählenden Anlagen haben den Anlegern herbe Verluste beschert. Als Faustregel gilt daher in der Finanzplanung: Maximal 10% des Anlagevermögens, wenn überhaupt.

 

Zu der von Ihnen angeführten Anlage:

In der Tat werden Paulownien seit 2012 in Deutschland in Plantagen angebaut. Das Unternehmen Green Wood Interational AG bietet Privatleuten durch das sogenannte „Baumfairmögen“ Zugang zu einer Investition in Holz, die Plantangen stehen in Deutschland und laut Homepage auch in anderen EU-Länder.

Bei der Recherche bin ich auf eine Presseanfrage eines Portals gestoßen, dass dem Unternehmen einen detaillierten Fragenkatalog zugesandt hat. Positiv ist zu vermerken, dass das Unternehmen die Fragen doch recht detailliert beantwortet hat. In einigen Antworten blieben Sie jedoch vage. Ob das Unternehmen seriös ist, lässt sich nicht abschließend beurteilen.

Für Sie persönlich: Überlegen Sie, ob Sie wirklich einen Teil des Geldes aus einer sicheren Anlage in eine unsichere Beteiligung „stecken möchten“. Passt das wirklich zu Ihrer Risikoeinstellung? Können Sie das Risiko eines Totalverlustes tragen?

 

21.11.2016


Josef D.: "Meine Tochter hat seit Juli 2009 einen Ansparvertrag für den FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds. Sie zahlt monatlich € 250,00+5% Agio und hat eine Einmalanlage von € 3.750 + 5% geleistet, insges. befanden sich zum 31.12.15 € 23.100 auf dem Beitragskonto. Gemäß der Beitrittserklärung wird für die Einlage im Rahmen der Kapitalabsicherungsstrategie eine geeignete Renten-oder Lebensversicherung abgeschlossen. Das Prämienkonto "Kapitalabsicherung" ebenfalls zum 31.12.15 weist dafür einen Saldo von € 9.455 aus. Meine Frage: Ist die Differenz von ca.13.600 für Provisionen oder ähnliches oder Fehlanlagen verloren gegangen? Wie ist Ihre allgemeine Einschätzung dieser Anlage? Der Ansparvertrag läuft über 15 Jahre.

 

Stefanie Kühn: Ihre Tochter hat sich seinerzeit für ein Sparprodukt entschieden, dass z.B. von Stiftung Warentest / Finanztest als „für Kleinanleger zu riskant“ eingestuft wurde (2007). Sie verweisen auf die hohen Einmalkosten von über 15% und laufende Kosten von ca. 2%. Die Stiftung hat den Sparplan damals auf ihre Warnliste gesetzt.

Bei dem Fonds handelt es sich um einen geschlossenen Fonds für Unternehmensbeteiligungen (Venture Capital Fonds). Die Homepage von Fidura zeigt eine aktuelle Leistungsbilanz vom März 2016. Dort können Sie nachlesen, dass die verschiedenen vier aufgelegten Fonds in noch vier Unternehmen investiert sind. Ein fünftes Unternehmen wurde bereits offenbar mit Gewinn verkauft.

Bei der gewählten Sicherungsstrategie wurde ein Teil in Lebensversicherungen angelsächsischen Modells investiert. Bei diesen ist es typisch, dass sie erst zum Ende der Laufzeit durch Schlussbonus etc. ihren vollen Wert entfalten. Es gibt aber zahlreiche Versicherungen, die keine gute Leistung gezeigt haben – bitte prüfen Sie hier, in welche Gesellschaften überhaupt investiert wurde. Die Garantien sind bei diesem Modell in der Regel nicht so hoch, wie Sie es von früheren deutschen Lebensversicherungen kennen.

Laut der Leistungsbilanzübersicht habe man zum Zeitpunkt 31.3.16 bereits 66% der insgesamt zugeflossenen Mittel wieder erwirtschaftet. Die Gesellschaft sieht sich im Plan. Positiv ist zunächst, dass sie überhaupt aktuelle Informationen finden. Interessant wäre es nun, wie genau sich die Situation für den Fidura Rendite Plus Ethik Fonds darstellt. Möglicherweise haben Sie dazu detailliertere Informationen erhalten. Diese sollten Sie genau prüfen.

Ob das Produkt überhaupt für Ihre Tochter geeignet war, lässt sich so nicht sagen. Grundsätzlich sollten Anleger nur dort investieren, wo sie das Produkt mit seinen Risiken auch verstehen. Andernfalls folgt dann – wie offenbar im vorliegenden Fall – Jahre später oft die Ernüchterung.

 

16.11.2016


Bernhard W.: "Wir haben ein Immobiliendarlehen laufen, das 2017 mit einer Restschuld von ca. 50.000 Euro ausläuft. Wir haben die Möglichkeit, und so war die ursprüngliche Planung, dieses Darlehen nun komplett zu tilgen. Andererseits ergeben sich durch die aktuelle Zinslage ungeahnte Möglichkeiten und Angebote, die man kaum ausschlagen möchte: 1,01% eff. Jahreszins. Was sollen wir tun, uns nochmal auf eine Darlehensverlängerung einlassen und das Geld sicher anlegen (ggf. wo?) oder doch lieber wie geplant das Darlehen abschließen?"

 

Stefanie Kühn: Die Frage, ob Sie Ihr 2017 auslaufendes Darlehen verlängern oder ablösen sollen, hängt unter anderem davon ab, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten.

Bei einer vermieteten Immobilie können Sie die Darlehenszinsen steuerlich absetzen. Je nach Steuersatz sinkt die bei Ihnen verbleibende Zinslast erheblich. Wenn Sie einen Zinssatz von 1% erhalten, würden Sie bei einem Durchschnittssteuersatz von 30% letztlich nur 0,7% zahlen.

Nutzen Sie die Immobilie selbst, müssen Sie die 1% komplett selbst tragen. Wenn Sie auf der anderen Seite also nach Steuern mehr als 1% Rendite erwirtschaften können, ist eine Weiterfinanzierung durchaus überlegenswert. Bei der vermieteten Immobilie müssten Sie nur 0,7% Rendite erzielen.

Wenn Sie ein gutes und seriöses Direktbank-Festgeld nutzen, erzielen Sie derzeit ca. 1,5% Zinssatz vor Steuern. Nach Abgeltungssteuer (zzgl. Soli+Kirchensteuer) verbleiben Ihnen rund 1,08%. Der Unterschied ist also zu 1% marginal – in diesem Fall würde ich der Tilgung den Vorzug geben. Würden Sie durch höhere Risiken 2,5% erzielen und haben u.U. auch Ihren Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft, dann wäre eine Weiterfinanzierung finanziell lohnenswert.

Ich vermute, die 1,01% beziehen sich auf ein 10-Jahres-Darlehen. Möglich wäre in Ihrem Fall auch eine 5-Jahres-Zinsbindung – hier wäre ein Zinssatz von 0,8% „drin“. Würden Sie dieses mit einem 5-Jahres-Festgeld mit 1,5% verbinden, läge Ihr jährlicher Vorteil bei 350 Euro. Fällt Abgeltungsteuer an, schrumpft er auf rund 140 Euro p.a.. Der finanzielle Vorteil wäre für Sie ausfallrisikolos.

Bitte beachten Sie, dass der Vorteil weiter schrumpft, wenn Sie die Darlehensverlängerung bei einer anderen Bank tätigen und dazu die Grundschuld gebührenpflichtig abtreten lassen müssen. In diesem Fall lohnt eine Weiterfinanzierung im obigen Beispiel nicht.

Die Frage nach der Tilgung hat eine weitere Komponente: Auch wenn Sie flexibel bleiben möchten, weil Sie anderweitig keine großen Rücklagen haben, könnten Sie nachfinanzieren (dann u.U. auch über 10 Jahre).

 

18.10.2016


Reiner P.: "Ich habe über einen längeren Zeitraum regelmäßig den Fond F.Templeton Inv.Fds.T. Growth Euro -LU 0114760746 - bespart. Das Geld soll in ca. fünf Jahren mein Enkel bekommen. Der Ausgabezuschlag beträgt 5 Prozent und die Direktbank nimmt 2,77 %. Da ich gehört habe, dass sogenannte EFT beim Einkauf günstiger sind, überlege ich eine entsprechende Umschichtung. Ich bin risikoscheu. Was wäre da für mich geeignet und ist meine Überlegung richtig? Spielt da auch die unterschiedliche Höhe der Abgeltungssteuer eine Rolle? Oder soll der Bestand stehen bleiben und nur ab jetzt in EFT gespart werden?"

 

Stefanie Kühn: In diesem Fall muss man genau differenzieren. Fondsanteile, die Sie vor dem 01.01.09 erworben haben, sind in Ihrer Wertentwicklung steuerfrei. Ende 2017 wird sich das für die Zukunft ändern, aber Sie haben dann auch einen größeren Freibetrag. Daher würde ich zunächst alle die Anteile, die vor diesem Stichtag gekauft wurden, behalten. Falls Sie damals keine Depottrennung vorgenommen haben und in diesem Anteile sowohl von vor 2009 als auch von Käufen danach liegen, gilt folgendes: Bei einem Verkauf gilt die Regel „First in, First out“, Sie würden also bei einem Teilverkauf die Anteile verkaufen, die Sie gar nicht verkaufen wollten.

Der Fonds lief in den letzten Jahren tatsächlich schlechter als sein Vergleichsindex, der MSCI World. Daher halte auch ich es für eine gute Idee, den Templeton Sparplan zu stoppen und dafür einen ETF auf den MSCI World zu besparen. Diesen erhalten Sie von verschiedenen ETF-Anbietern bei einigen Direktbanken sogar ohne monatliche Kaufkosten. Von 100 Euro kommen dann also auch wirklich 100 Euro in Fondsanteilen an. Mit dieser Umschichtung bleiben Sie im gleichen Risiko zu deutlich verminderten Kosten (sowohl im Einkauf als auch bei den laufenden Kosten).

Da Sie aber schreiben „ich bin risikoscheu“ möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Aktienfonds schwanken können und dürfen. Langfristig werden gute Durchschnittsrenditen erzielt, jedoch müssen Sie die zwischenzeitlichen Rückgänge „aussitzen“.

 

13.10.2016


Rudolf S.: "Mir wurde von meinem Sparkassenberater ein Tausch vom Deka-OptiRent 3y CF zum Deka-Dividenden Strategie CF (A) empfohlen. Wie ist ihre Meinung bzw. Empfehlung?"

 

Stefanie Kühn: Der Deka Opti Rent 3y hat in der Tat „ausgedient“. Vereinfacht gesagt, lag ihm ein durchaus pfiffiges steuerliches Konzept zu Grunde, das mit dem Wechsel zur Abgeltungssteuer 2009 zunächst auch aufging. Inzwischen haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen geändert. Die Performance des Fonds in den letzten fünf Jahren wird in einem Factsheet mit 4,46% für die letzten 5 Jahre angegeben. Da hätten Sie mit gutem Tagesgeld mehr Rendite erzielen können.

Ihnen wurde nun ein Tausch von einem Rentenfonds in einen reinen Aktienfonds angeboten. Damit ändert sich Ihr Risiko und es bedarf natürlich besonderer Prüfung, ob diese Veränderung in Bezug auf Ihr gesamtes Anlagekonzept passend ist. Sollten Sie Ihre Aktienquote nicht erhöhen wollen, ist dies nicht der richtige Tausch.

Der Deka-Dividenden-Strategie Fonds ist ein weltweit anlegender Aktienfonds mit dem Schwerpunkt auf dividendenstarke Unternehmen. Es gibt sicherlich bessere Fonds dieser Kategorie. In der laufenden Verwaltung wären außerdem Indexfonds (ETFs) die günstigere Wahl.

Falls Sie sich für den Tausch entscheiden, klären Sie vorab die Höhe des Ausgabeaufschlages. Sollte von Ihnen der volle Ausgabeaufschlag in Höhe von 3,75% gefordert werden, können Sie auch den Bezug über eine Regionalbörse ansprechen. Hier zahlen Sie dann nur die normalen Spesen, wie beim Kauf einer Einzelaktie.

 

27.09.2016


Hildegard O.: Ich habe im Januar 2002 insgesamt 80.000 DM – meine komplette Altersvorsorge – bei Clerical Medical angelegt. Ein freiberuflicher Versicherungsmakler hatte mir das Unternehmer und das Anlageprodukt „Wealthmaster Nobel“ (Euro-Pool Serie 2000EINS) als „100 Prozent sichere Anlage“ empfohlen. Zwei Jahre später, ab Januar 2004, wurden – wie vereinbart - monatlich 273 Euro ausbezahlt. Bis 2038 sollten die Auszahlungen fließen und so meine Rente finanziell absichern. Das ist auch so auf dem Versicherungsschein vermerkt. Nun habe ich einen Brief erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass die Auszahlungen ab sofort gestoppt werden, weil kein Geld mehr da sei. Was kann ich tun?

 

Stefanie Kühn: Clerical Medical (CM) Policen sind in den letzten Jahren in Verruf geraten, da Versprechungen, die gemacht wurden, nicht eingehalten wurden. Es gab einige anlegerfreundliche Urteile.

Für Sie ist es nun besonders ärgerlich, da Sie sich auf eine monatliche Auszahlung bis 2038 verlassen hatten. Wenn Sie in Ihren alten Unterlagen nachsehen, werden Sie aber vermutlich feststellen, dass bei einer Null-Rendite seitens der Gesellschaft das Geld nicht reicht (das hätte auch schon 2002 so dort stehen sollen). In der Werbung hat CM jedoch oft den Eindruck erweckt, als seien die hohen prognostizierten Renditen „garantiert“. Haben Sie während der Laufzeit nie eine Standmitteilung erhalten? Soweit ich weiß, versendet CM diese jährlich. An dieser hätte man sehen können, dass die Versprechungen gar nicht erfüllt werden können, weil das Kapital von Jahr zu Jahr dahin schmilzt.

Wenn Sie 2002 80.000 DM (also rund 40.000 Euro) investiert haben und seit Januar 2004 eine monatliche Auszahlung von 273 Euro erhalten haben, dann sind Ihnen bislang rund 41.000 Euro zugeflossen. Damit müssten Sie Ihr eingezahltes Kapital über die Laufzeit von 14,5 Jahren zurückerhalten haben. Allerdings ohne damit eine Rendite erzielt zu haben.

Was Sie nun tun können: Da es einige für Anleger positive Urteile in den letzten Jahren gab, lohnt der Gang zu einem Anwalt, der auf Kapitalanlagerecht spezialisiert ist. Diese können nach einer Erstberatung meistens gut einschätzen, ob sich ein weiterer juristischer Weg lohnt.

 

24.09.2016


Klaus M.: "Ich habe eine Anleihe Portugal Telecom WKN A1UB78 diese war am 26. 7.16 zur Tilgung fällig! Seitdem herrscht Funkstille und es wurde keinerlei Zins oder Tilgung überwiesen. Können Sie mir vielleicht mit Informationen weiterhelfen?"

 

Stefanie Kühn: Im Frühjahr ist der Verkauf einer brasilianischen Tochter der Portugal Telecom gescheitert. Dies hat das Unternehmen in arge Bedrängnis gebracht. Der Kurs ist bereits im März auf unter 40% abgerutscht. Eine Zwischenerholung bis auf 70% folgte, doch im Juni meldete dann die brasilianische Tochter Insolvenz an.

Die Anleihe gilt als notleidend und ich konnte keinerlei Informationen über eine geplante Rückzahlung oder einen Schuldenschnitt finden. Derzeit wird sie für um die 20% gehandelt. Ich habe keinerlei Infos gefunden, ob und wann sie zurückgezahlt wird.

Wenn Sie nach dem Unternehmen googlen, sehen Sie schnell, dass seit Jahren von Problemen bis hin zu einer bevorstehenden Insolvenz berichtet wird. Das Risiko war Ihnen hoffentlich bewusst. Es zeigt sich an Ihrem Beispiel auch, dass Unternehmensanleihen ein nicht nur theoretisches Ausfallrisiko haben. Auch große Unternehmen können pleite gehen.

 

15.09.2016


Ute P.: "Ich habe einen Fonds geerbt, ich gehe wenigstens davon aus, dass es sich um einen Fonds handelt: D&R Multi Asset Strat.-Income Inhaber- Anteile P O.N. ISIN LU0105418759. Leider weiß ich nicht um welche Anlage es sich hierbei handelt."

Stefanie Kühn: In der Tat handelt es sich bei dem DR Multi Asset Strategy Income um einen Investmentfonds – genauer gesagt einen Dachfonds - aus dem Hause Donner&Reuschel. Der Fonds investiert seit 2003 nicht nur in Aktien- und Rentenfonds, sondern laut Homepage auch in „ Fonds mit Sachwertcharakter sowie Fonds mit alternativen Investmentstrategien“.

Dachfonds zeichnen sich dadurch aus, dass sie zwei Gebührenebenen besitzen. Die Ebene des Dachfonds und die Ebene der einzelnen Fonds. Daher sind Dachfonds in der Regel teurer als „normale“ gemanagte Fonds und sehr viel teurer als Indexfonds (ETFs). Ein Beispiel: Dieser Dachfonds gibt eine Kostenquote (Ongoing Charges, diese Kostenquote berücksichtigt die Kosten beider Ebenen) von 2,56% p.a. in seiner Wesentlichen Anlegerinformation an. Diese Kosten müssen jedes Jahr erst einmal verdient werden, bevor etwas beim Anleger „hängen bleibt“. Ein Indexfonds hat meistens Kosten in Höhe von 0,1-0,3%. Mit einer Mischung verschiedener Indexfonds kann man oft die gleiche Streuung erhalten.

Die Performance des Fonds war in den letzten Jahren unterdurchschnittlich. Über 5 Jahre wurde eine Rendite von 0,66% p.a. erzielt. Das hätte man schon mit guten Tagesgeldern erzielen können.

Es besteht kein Grund, an dem Fonds festzuhalten. Je nachdem, welche Risikoeinstellung und welchen Anlagezweck Sie verfolgen, finden sich sicherlich aussichtsreichere Anlagen.

 

13.09.2016


Hubert M.: "Wir sind ein betagtes kränkelndes Ehepaar, das sich im eigenen Einfamilienhaus ohne Hilfe zunehmend schwer tut und streben deshalb die Lebensform „Betreutes Wohnen“ in einer guten Einrichtung an. Unsere Altersbezüge reichen dafür nicht aus und nachdem unsere Kinder das Häuschen nicht selbst bewohnen wollen, möchten wir es verkaufen und aus dem Erlös durch monatliche Kapitalentnahme uns einen soliden Lebensabend sichern. Frage: Welche Anlageform eignet sich dafür und welcher Berufsstand gewährleistet eine neutrale - nicht auf ein bestimmtes Geldinstitut ausgerichtete – Beratung?"

 

Stefanie Kühn: Wenn Sie auf Ihr Vermögen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes angewiesen sind, kommen nur Anlagen im ganz sicheren Bereich, wie einlagengesicherte Tages- und Festgelder in Betracht. Auch wenn die Renditen dort sehr niedrig sind, können Sie auch derzeit doch mit einer guten Streuung über verschiedene Laufzeiten noch Renditen erzielen, mit der Ihr Geld nicht weniger wert wird. Sie schlagen also noch Inflationsrate + Steuern. Allenfalls eine ganz kleine Fondsquote ist denkbar. Problematisch ist es, wenn Sie keinen Zugang zu Direktbanken bekommen können, weil Sie sich vielleicht im Internet nicht auskennen und bislang kein Onlinebanking gemacht haben. Wenn Ihre Kinder Sie aber im Online-Banking unterstützen, steht einer Nutzung von guten Angeboten nichts im Wege.

Eine neutrale Beratung erfolgt über Honorarberater, die Sie pro in Anspruch genommener Zeit bezahlen.

 

18.08.2016


Bernd G.: "Meine Frau und ich möchten ein Tagesgeldkonto bzw. ein Festgeldkonto anlegen. Günstige Konditionen haben derzeit ausländische Banken. Wie sicher ist die Einlagensicherung ausländischer Banken für deutsche Anleger? Werden da Unterschiede zwischen einheimischen und ausländischen Anlegern gemacht? Warum ist z.B. die Consorsbank sowohl dem Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes der deutschen Banken als auch der gesetzlichen französischen Sicherungseinrichtung angeschlossen. Warum diese doppelte Absicherung? Ist das nicht Gürtel + Hosenträger?"

 

Stefanie Kühn: In Europa gibt es eine europäische Einlagensicherung bis 100.000 Euro – in dieser Höhe sind die Einlagen gesetzlich gesichert. Der entsprechende Staat steht letztlich dahinter. Sie müssen also einschätzen, ob das Land, das die Sicherung verspricht, Ihnen als sicher genug gilt. Hier ist ein Land wie Deutschland als bonitätsstärker als bspw. Bulgarien einzuschätzen.

Unterschiede zwischen ausländischen und inländischen Kunden dürfen im Pleitefall nicht gemacht werden.

Es bestehen für mich keinerlei Bedenken, eine Bank mit beispielsweise niederländischer oder französischer Einlagensicherung zu wählen.

Zur Consorsbank: Diese unterliegt als französische Bank der französischen staatlichen Sicherung. Über die 100.000 Euro hinaus ist die Consorsbank zusätzlich im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Diese private Sicherung sichert Gelder jenseits der 100.000 Euro bis zu einer bestimmten Höhe ab. Sie haben hier also eine zusätzliche Sicherung, keine doppelte.

 

19.07.2016


Helga N.: "In ein paar Monaten erhalte ich aus einer LV einen größeren Betrag. Das Geld benötige ich im Moment nicht. Es wurde mir von der Versicherung folgendes Angebot gemacht: Anlage für 1 Jahr – ohne Kosten – Garantie Zins 1,25% – entspricht einem Bruttozins von 3,5%. Das Angebot ist befristet bis 31.12.2016. Meine Risikobereitschaft ist gleich null – wie ist ihre Meinung dazu?"

 

Stefanie Kühn: Aus Ihrer Beschreibung geht nicht ganz klar hervor, in welches Produkt Sie anlegen sollen. Die Termini „Garantiezins“ und die 3,5 % sprechen dafür, dass Sie erneut in eine Lebensversicherung anlegen sollen. Eine neue Lebensversicherung bedeutet auch neue Abschlusskosten. Die Höhe muss Ihnen im Angebot ausgewiesen sein. Außerdem erhalten Sie den Garantiezins nur auf den Sparanteil. Wie hoch dieser ist, ist offen. Von Ihrem Beitrag gehen noch die Risiko- und Verwaltungskosten ab. Ich schätze, dass zwischen 85 und 95% angelegt werden (je nach Versicherung). Es ist also fraglich, ob Sie am Ende des ersten Jahres überhaupt im Plus sein werden. Das, was Sie als Bruttozins bezeichnen ist die erwartete Rendite des Sparanteils. Bei vielen Versicherungen liegt sie bei 2,5-3,5%. Aber auf diese Höhe haben Sie eben keine Garantie, sie kann sinken.

Kurz: Ein solches Angebot muss genau geprüft werden. Rechnen Sie sich die Rendite aus, in dem Sie den am Ende des Jahres ausgewiesenen Betrag durch den eingezahlten Betrag teilen. Diese Berechnung führen Sie sowohl für den garantierten Betrag als auch für die Hochrechnung durch. Diese Rendite vergleichen Sie dann mit Festgeld-Angeboten. Sie können auf Jahressicht noch ca. 1% (nach Kosten) erzielen.

 

16.07.2016


Inge M.: "Kürzlich hörte ich von Plänen für eine "Reichensteuer" in Höhe von 1 %. Was nicht gesagt wurde: Bezieht sich diese nur auf Einkommen oder auch auf Sparkonten? Wenn sich diese "Reichensteuer" auch auf Sparkonten bezieht: Ab welcher Einlagesumme würde diese erhoben? Ich bin Rentnerin und habe für die Eventualität eines Altenheimaufenthaltes und sonstige Notfälle ein Sparkonto angelegt. Sollte diese "Reichensteuer" auch schon für geringere Ersparnisse gelten, werde ich mir überlegen, ob ich das das Geld abheben und bei mir zu Hause einen Safe einbauen lassen soll."

 

Stefanie Kühn: Als „Reichensteuer“ wird eigentlich die erhöhte Steuer auf Einkommen ab 250.731 € für Ledige und 501.462 € für Paare bezeichnet. Hier wird der Spitzensteuersatz von 42 auf 45% erhöht. Doch das, was Sie meinen, ist eine immer wieder diskutierte Vermögenssteuer. Würde sie einmalig erhoben (z.B. zur Finanzierung eines Staatsdefizites), spräche man von einer Vermögensabgabe. Die Vermögenssteuer wurde in Deutschland bis 1996 erhoben. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgesetzes 1995 wurde sie dann aufgehoben. In schöner Regelmäßigkeit kehrt die Diskussion darüber zurück, um zum Beispiel das Staatsdefizit zurückzufahren. Diese wäre eine Form der Finanziellen Repression. Grundsätzlich würden hier alle Vermögenswerte berücksichtigt und nicht das Einkommen, da es sich eben um eine Substanzsteuer handelt. Da es derzeit keine konkreten Planungen oder Gesetzesentwürfe dazu gibt, wären sämtliche Aussagen zu Freibeträgen etc. reine Spekulation.

 

07.07.2016


Konrad Z.: "Ich bin 60 Jahre alt und seit 1971 im Berufsleben - also 45 Jahre. Was gibt es für mich für Möglichkeiten der Altersvorsorge? Lebens- und Rentenversicherungen bringen ja nichts mehr. Vielleicht Festgeldanlagen? Oder Fonds? Vielen Dank für einen Rat."

 

Stefanie Kühn: Wenn Sie für den Ruhestand in den letzten 5-7 Jahren Ihres Berufslebens noch etwas sparen wollen, ist das sicherlich eine gute Idee. Sie werden in den letzten 45 Jahren aber ja vermutlich schon die eine oder andere Anlage getätigt haben. Die neue Anlage sollte daher dazu passen. Ein Gesamtkonzept für Ihre Anlagen wird auf lange Sicht Ihre Rendite verbessern und auch dafür Sorge tragen, dass Sie nicht zu risikoreich anlegen. „Lange Sicht“ deshalb, da Sie ja auch nicht in einigen Jahren in den Ruhestand gehen und dann „auf einen Schlag“ Ihr ganzes Vermögen benötigen.

Sie könnten sich in Vorbereitung für ein gutes Anlagekonzept folgendes fragen:

1)     Wie hoch soll meine Rücklage sein (Notfallreserve)?

2)     Haben Sie noch Schulden? Diese zu tilgen hat Vorrang vor fast allem (Ausnahme z.B. vermietete Immobilie).

3)     Welche Risikobereitschaft bringen Sie mit?

4)     Welche Anlagen haben Sie bereits (alte Renten-/Lebensversicherungen, Bausparer, Festgelder, Fonds…..)?

5)     Welche monatliche Sparrate steht Ihnen neu zur Verfügung oder soll besser angelegt werden?

 

Wenn Sie eine gewisse Risikobereitschaft mitbringen, ist ein Fondssparplan – bevorzugt auf einen ETF (Indexfonds, kostengünstig) - durchaus eine gute Idee. Aber es sollten auch ausreichend festverzinsliche Anlagen vorhanden sein.

 

07.07.2016


Rudolf G.: "Im April wurde mir von meiner Depotbank Consors folgendes mitgeteilt: "Wertpapier WKN DZ BANK AG Deut.Zentral-Gen. 674008 DAX-Index Zert.S.1 02(endlos) Einheit Umsatz Fälligkeit STUECK 1.000,00000 FAELLIG PER: 30.06.2016". Die Papiere wurden vor 2005 gekauft. Auf Nachfrage bei Consors konnte mir keine Begründung gegeben werden und ich wurde an die DZ-Bank verwiesen. Dort erklärte man mir, daß diese Art ETF durch Gesetzesänderung bezüglich Versteuerung der Dividenden ungültig werden. Da ich das freiwerdende Geld zur Zeit nicht benötige, möchte ich es sofort wieder ähnlich anlegen.

- Zu welchem DAX ETF können Sie mir raten?

- Was ist zu beachten?"

 

Stefanie Kühn: Bei Ihrem bisherigen Investment handelte es sich um ein DAX-Zertifikat. Sie haben damit die Wertentwicklung des DAX seit 2005 mitgemacht. Wenn Sie nun in einen DAX-ETF (Exchange Trades Funds, einen Indexfonds) investieren, dann bekommen Sie auch zukünftig die DAX-Rendite. Die Unterschiede der einzelnen ETF-Anbieter sind minimal, Sie können praktisch in jeden DAX-ETF der gängigen Anbieter investieren. Alle großen Anbieter wie Comstage, DBX-Trackers , ishares etc., haben DAX-ETFs im Angebot. Sie unterscheiden sich in der Art der Abbildung. Ishares zum Beispiel legt den DAX als voll replizierenden ETF auf (das bedeutet, dass im ETF auch die DAX-Aktien entsprechend ihrer Gewichtung vorhanden sind), der Anbieter Comstage dagegen arbeitet mit SWAPs (hier liegen irgendwelche Wertpapiere im Portfolio und deren Wertentwicklung tauscht Comstage mit einem Swap-Partner gegen die Wertentwicklung des DAX). Auch wenn die Swaps komplizierter klingen, beide Methoden sind gängig und m.E. können Sie in beide investieren.

 

Achten Sie aber vor allem auf einen günstigen Einkauf. Wenn Sie also bei Ihrer Bank den ETF vom Anbieter X ohne Kaufkosten erwerben können, dann ziehen Sie diesen dem Anbieter Y vor.

Steuerlich ist es nach derzeitiger Rechtslage einfacher, einen ausschüttenden ETF richtig „zu verbuchen“. Bei ETFs, die die Ausschüttungen wieder anlegen (thesaurieren), ist die steuerliche Verrechnung schwieriger. Gleichwohl bleibt am Ende die Belastung bei beiden Arten gleich hoch. Dieser Nachteil der thesaurierenden Fonds wird in 2018 mit einer Gesetzesänderung voraussichtlich entfallen.

 

07.07.2016


Josefine G.: "Von meiner Hausbank wurde mir folgende Altersvorsorge bei der IDEAL-Versicherung angeboten: Anlagedauer 12 Jahre, das eingezahlte Kapital wird garantiert und steuerlich optimiert, das heißt, die Hälfte der Erträge ist steuerfrei, wenn bei Auszahlung nach 12 Jahren das 62. Lebensjahr vollendet ist, was bei mir der Fall wäre. Als Verzinsung inklusive Überschüssen wurden mir 3,5 Prozent genannt. Was ist davon zu halten? Ist die IDEAL seriös? Ich könnte 50.000 Euro investieren."

Stefanie Kühn: Die grundsätzlichen Angaben sind korrekt. Was allerdings in der Werbung bzw. in den Berechnungen nicht klipp und klar gesagt wird, ist, dass sich die Gesamtverzinsung nur auf den Sparanteil bezieht. Ihr Versicherungsbeitrag - hier die geplanten 50.000 Euro – fließen ja nicht vollständig in die Kapitalanlage. Es fallen Risikokosten, laufende Verwaltungskosten und Abschlusskosten an. Je nach Versicherungsgesellschaft sind diese unterschiedlich hoch. Die Versicherung muss Ihnen ein Angebot überreichen, in dem alle Kosten genannt sind. Achtung: Diese sind manchmal sehr gut „versteckt“.

Die wahre Verzinsung können Sie also nur herausfinden, wenn Sie den prognostizierten Endwert nach 12 Jahren hernehmen und damit dann eine Renditeberechnung erstellen. Das steuerliche Bonbon kann im Rahmen der Renditeberechnung mit berücksichtigt werden, indem die Rendite auf das Ergebnis nach Steuern ausgerechnet wird.

Die Ideal Versicherung zahlt seit Jahren eine der höchsten Überschüsse der Branche. Doch auch sie leidet unter den sinkenden Renditen an den Kapitalmärkten und muss sich diesen stellen. Ob sie die 3,5% über 12 Jahre halten kann, sei dahingestellt. Es gibt sicherlich Alternativen, eine ähnlich gute Rendite nach Berücksichtigung der Kosten und Steuern zu erzielen, die deutlich flexibler sind.

 

04.07.2016


Franziska P.: "Ich verfüge über einen größeren Geldbetrag aus einem Verkauf einer Immobilie. Ein Problem für mich, dieses Geld anzulegen. Einer Bankberatung schenke ich kein allzu großes Vertrauen. Ich scheue das Risiko und verzichte gerne aus diesem Grunde auf hohe Renditen. Was halten Sie von einer sozialen Immobilie? Die Vermittlung dazu geht nur über eine Bank zum Bauträger, von welchem eine Immobilie erworben werden kann. Dieser wiederum vermietet eine entsprechende Wohnung (Seniorenheim) in eigener Regie und übernimmt sämtliche Kosten bzw. die Verantwortung für alles Weitere. Die Miete wird ebenfalls über den Bauträger mit dem Eigentümer abgerechnet. Was wäre hier besonders zu beachten? Wie sicher ist eine derartige Kapitalanlage? Würden Sie mir dazu raten oder haben Sie eine Alternative? Wichtig ist auch ob diese Immobilie: 1. wiederverkauft werden, 2. vererbt werden kann, 3. ich diese selber nutzen kann? Sind meine Überlegungen überhaupt sinnvoll mit 70? "

 

Stefanie Kühn: Wenn Sie in Ihrem Anlagekonzept auch andere Anlagen wie ausreichend Tages- und Festgelder vorgesehen haben, können Sie durchaus über eine Immobilie nachdenken. Da das Geld ja auch aus einem Immobilienverkauf stammt, haben Sie damit ja offenbar Erfahrung.

Der Senioren-Wohnungs-Markt ist m.E. durchaus ein aussichtsreicher Markt. Durch die demographische Entwicklung werden mehr und mehr Menschen nach altersgerecht gebauten Wohnungen oder Wohnungen mit der Möglichkeit suchen, Pflege- oder Unterstützungsleistungen hinzu zu buchen. Diesen boomenden Markt haben natürlich auch die Bauträger erkannt und oftmals sind die derzeit angebotenen neuen Objekte sehr teuer. Alternativ kommt ein Kauf einer altersgerechten Wohnung oder einer Wohnung in einer Einrichtung aus dem Bestand in Frage. Hier können Sie das Objekt als Ganzes meistens besser einschätzen, da es bereits Protokolle von Eigentümerversammlungen oder Erfahrungen mit der Heimleitung gibt.

Wenn das Haus insgesamt „gut läuft“, sollte ein Wiederverkauf kein Problem sein. Beachten Sie jedoch die 10-Jahres-Frist für einen steuerfreien Verkauf. Die Vererbbarkeit ist gesichert. Ob Sie die Wohnung selbst nutzen können, hängt vom Konzept der Anlage ab. Bei „normalen“ altersgerechten Wohnungen könnten Sie Eigenbedarf geltend machen, bei einer Wohnung in einem Senioren-/Pflegeheim werden Sie in der Regel im Bedarfsfall bevorzugt aufgenommen, haben oft aber kein Anrecht auf „Ihre“ Wohnung, sondern auf irgendeine freie Wohnung im Haus.

Eine so große Investition würde ich jedoch immer eingebettet in eine Beratung zu Ihrem Vermögen tätigen, da doch viele Fallstricke lauern.

 

11.06.2016


Helene A.: "Ich erwarte in den nächsten Wochen einen größeren Geldbetrag, welcher aus einer Festgeldanlage zur Fälligkeit kommt. Dieser Betrag resultiert aus einem Verkauf einer Immobilie und nun stehe ich vor dem Problem, wie ich das Geld am Besten wieder anlege. Hierzu habe ich folgende Frage: Aus der TV-Werbung wird für WeltSparen geworben, mit mehr oder weniger ( z. Zt. ) relativ " guten Zinsen ", bis zu 2,5 % für 5 Jahre ( Festgeld ). Unter dem Dach " WeltSparen " befinden sich nur ausländische Banken, bzw. einige aus dem Ostblock. Wie sicher sind diese Banken? Z.B. der bulgarische Einlagesicherungsfonds liegt bei 100.000 €. Wie sicher ist dieser? In wieweit wäre ein Betrag weit über 100.000 € abgesichert? Ich scheue das Risiko, deshalb tendiere ich zur Festgeldanlage. Alle anderen Anlagen - wie von meiner Hausbank angeboten - sind mir zu kompliziert und ich bin nicht bereit, bei Bedarf umzuschichten und wieder neu anzulegen usw.....abgesehen von den Kosten, die dadurch entstehen."

 

Stefanie Kühn: Weltsparen ist ein sogenannter Einlagenvermittler – Sie erhalten über dieses Unternehmen Zugang zu Banken, an die Sie sonst (meistens) nicht kämen. Grundsätzlich gilt – wer einen höheren Zins verspricht, hat meist ein höheres Risiko dahinter stehen.

Wenn Sie Festgelder anlegen, sind zwei Sicherheitsfragen zu überprüfen: 1) Die Sicherheit der Einlagensicherung: Fragen Sie sich stets, ob Sie glauben, dass das Land, dass die Sicherheit verspricht (in Ihrem Beispiel Bulgarien), das auch halten kann. 2) Die Sicherheit des Bankinstituts: Auch wenn es eine Einlagensicherung gibt, möchten Sie ja nicht dort investieren, wo eine Pleite (und damit Aufregung) schon vorprogrammiert ist.

Wenn Sie beide Kriterien beachten, zeigt sich schnell, dass die meisten Top-Angebote bei Weltsparen dann nicht in Frage kommen. Seit Gründung waren bereits zwei der Banken, zu denen Gelder vermittelt wurden, in der Schieflage. Geld haben Anleger dabei aber nicht verloren – für Aufregung jedoch dürfte es gesorgt haben.

Wenn Sie die Risiken kennen und eingehen möchten, dann stellt Weltsparen den Zugang zu Banken mit höherem Zins dar. Fragen Sie sich jedoch, ob Ihnen der Zinsaufschlag für die erhöhten Risiken ausreicht. Wenn Sie Ihr Geld lieber ganz sicher anlegen möchten, dann sind dies nicht die richtigen Banken für Sie. Schauen Sie sich bei Direktbanken mit z.B. deutscher, holländischer, französischer und österreichischer Einlagensicherung um, und suchen sich dort direkt Festgelder aus.

 

19.05.2016


Günter F.: "Ich habe zwei fondsgebundene Rentenversicherungen mit Todesfallschutz abgeschlossen. Die Vorsorge Versicherung Luxemburg teilte mir mit, dass die für die Fonds zuständige Verwaltungsgesellschaft LRI Invest seit dem 10. 02. 2016 die Anteilswertberechnung der Fonds bis auf Weiteres eingestellt hat. Es handelt sich um HWB Invest World International Portfolio (ISIN LU0119626454). HWB Invest World Europe Portfolio (LU0119626884) und HWB Umbrella Fonds HWB Wandelanleihen Plus (V) (LU0254646522). Die Versicherungsgesellschaft hat entschieden, unsere Beiträge in einem anderen Fonds (DWS Flexizins Plus) anzulegen, bis die Anteile der ursprünglichen Fonds wieder berechnet werden. Was wäre zu tun, um einen etwaigen Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten? Oder mache ich mir unbegründete Sorgen?"

Stefanie Kühn: Viele HWB Fonds, so auch die, in die Sie über die Lebensversicherung investiert haben, sind in Argentinischen Staatsanleihen investiert. Ende 2001 hatte Argentinien seine Zahlungsunfähigkeit erklärt. Die Abfindungsangebote, die es in der Folge für die gehaltenen Anleihen gab, waren für die HWB nicht akzeptabel und sie sind den Klageweg gegangen. Im Zuge der aktuellen Verhandlungen mit der neuen argentinischen Regierung wurde die Aussetzung der Bewertung beschlossen, da in solchen Phasen immer viel Unruhe herrscht. Mitte April wurde nun der Weg für die Rückkehr Argentiniens an die internationalen Kapitalmärkte frei gemacht (und bereits eine Anleihe platziert). Es stehen nun Gelder zur Verfügung. Wie lange es nun dauert, bis alle Gläubiger „ihren“ Anteil erhalten, konnte ich nicht herausfinden. Es ist für die Fonds in jedem Fall positiv, dass nun die Anleihen wieder mit einem Wert eingebucht werden können.

Sie selbst können derzeit nichts tun. Fragen Sie regelmäßig bei Ihrer Lebensversicherung nach und lassen sich vom Stand der Abwicklung berichten. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, sollten die Fonds auch wieder gehandelt und damit bewertet werden. Ob dann langfristig ein Fondstausch sinnvoll ist, könnte ebenfalls geprüft werden.

 

04.05.2016


Inge S.: "Ich bekomme im Sommer 2016 eine Lebensversicherung über 12.000 Euro ausbezahlt. Die Versicherungsmaklerin schlug mir vor für die Summe MEAG Fair Return A Fonds Anteile über Sie zu kaufen. Da ich das Geld im Moment nicht benötige, suche ich eine Anlagemöglichkeit. Ich denke auch über eine Anlage als Festgeld bei einer Internetbank nach, oder die Anlage in Gold. Was könnten Sie mir anraten?"

 

Stefanie Kühn: Der Ihnen vorgeschlagene Fonds ist ein konservativer Mischfonds nach einem sogenannten Absolute Return Konzept. Der Fonds verfügte laut seiner „Wesentlichen Produktinformation“ über rund 75% Anleihen, rund 20% Aktien (Rest Kasse). Die Rendite der letzten drei Jahre lag nach Auskunft der Fondsgesellschaft bei 2,01% pro Jahr, das hätte man über Festgelder bei Direktbanken auch erzielt. Renditen der Vergangenheit sind allerdings keine Garantie für die Zukunft. Außerdem wird es für den Anleihenanteil schwieriger, da Kursgewinne entstehen, wenn die Zinsen sinken. Nun sind die Zinsen aber schon nahe Null.

Im Zuge der Nullzinspolitik wird es immer schwieriger, auch bei Direktbanken einen angemessenen Zins zu erhalten. Derzeit würden Sie mit einem 5-Jahres-Festgeld noch 1,6% erzielen können. Wenn Sie von einer Inflationsrate von 0,5-0,7% ausgehen, würden Sie auch nach Steuern noch keine Kaufkraft verlieren.

Ein Investment in physisches Gold bleibt meines Erachtens die „Krisenvorsorge Nr. 1“: Ich würde es nicht unter dem Fokus „Renditebringer“ kaufen, sondern nur unter dem Gesichtspunkt „Sicherheit“. Als solcher gehört er in jede Vermögensplanung, je nach Einstellung in Höhe von 2,5-10% des Vermögens.

Da ich Ihre Gesamtsituation nicht kenne, ist ein Vorschlag für eine Aufteilung nicht seriös möglich. Es kommt u.U. durchaus ein geringer Anteil Aktien- oder Mischfonds in Frage, dies kann man aber nur beurteilen, wenn man einen Überblick über alle Anlagen hat.

 

15.04.2016


Sebastian S.: "Auf Empfehlung meines Bankberaters habe ich den Sparbetrag meines SparPlus variabel auf die FC-Bayern Sparkarte umstellen lassen. Mein Frage: Ist das für mich ein Risiko? Rückwirkend habe ich Bedenken bekommen."

 

Stefanie Kühn: Der Grundzins beider Produkte ist laut Homepage gleich, für Guthaben unter 10.000 Euro gibt es 0,01%, bis 25.000 Euro 0,03% und für ein Guthaben über 25.000 Euro 0,05%. Die FC Bayernkarte peppt diesen Zins auf, wenn Heimtore fallen (jedes 10. Heimtor bringt 0,05% Zinsaufschlag, begrenzt auf 50.000 Euro Guthaben. Außerdem gibt es im Falle der Meisterschaft einen Zinsbonus (3% für einen Monat). Die Zinskondition liegt derzeit bei 0,25%. Insofern haben Sie sich durch die FC Bayernkarte verbessert. Insgesamt sind diese Konditionen allerdings sehr schlecht. Zum Vergleich: Sie erhalten für einlagengesicherte Tagesgelder bei Direktbanken bis zu 0,9% - ohne irgendwelche Unsicherheiten, wie viele Tore geschossen werden. Doch Sparbücher und Tagesgelder sind eigentlich nur für das Halten einer Notfallreserve geeignet und nicht für einen langfristigen Sparbeitrag. Ich empfehle Ihnen, die Anlage insgesamt zu überdenken.

 

04.04.2016


Gunda M: "Für unseren neugeborenen Enkel möchten wir einen Sparplan mit Aktien abschließen. Wir haben an eine langfristige Anlage von monatlich 50 Euro gedacht und möchten dabei hohe Nebenkosten vermeiden. Was können Sie mir anraten?"

 

Stefanie Kühn: Für eine langfristige Anlage, gerade für Kinder, eignet sich ein Aktienfondssparplan. Sie haben genug Zeit, Schwankungen auszusitzen und nutzen bei Kursrückgängen auch die günstigen Kaufkurse. Durch die Fondslösung sorgen Sie für eine ausreichende Streuung.

Die günstigste Form, in Aktien anzulegen, sind ETFs. ETF steht für Exchange Traded Funds. ETFs sind Indexfonds und diese verzichten auf einen Fondsmanager. Daher sind die laufenden Gebühren sehr gering (meist 0,1%-0,45% p.a.). Untersuchungen zeigen immer wieder, dass nur wenige gemanagte Fonds besser sind als ihr Index, sie kosten aber 1,5%-2% Gebühren pro Jahr.

Der zweite Kostenblock sind die Kaufkosten: Bei einigen Direktbanken gibt es zahlreiche ETFs komplett ohne Kaufgebühren. Durch die Wahl der richtigen Bank können Sie die sonst üblichen 1,5-1,75% bei Kauf sparen.

Für Ihren Enkel würde sich beispielsweise ein ETF auf den MSCI World, den weltweiten Aktienindex (ohne Schwellenländer) oder den MSCI AC World (mit Schwellenländern) eignen.

 

04.04.2016


Margot G.: "Am Tag der Geburt unseres Enkels eröffneten wir, auf seinen Namen, für ihn ein Sparkonto, welches wir ihm zu seinem 18. Geburtstag überreichen wollten. Zur Zeit bereitet er uns aber sehr viel Ärger und wir haben Zweifel, ob wir ihm dieses Ersparte zukommen lassen werden. Wie ist die Rechtslage? Können wir es so einfach einbehalten? Zu erwähnen wäre noch, dass er von der Existenz dieser Anlage weiß."

 

Stefanie Kühn: Die Problematik, die Sie beschreiben, kommt in der Praxis immer wieder vor. Grundsätzlich ist es so, dass Ihr Enkel mit seinem 18. Geburtstag frei über sein Geld verfügen kann. Es gilt – umgangssprachlich gesprochen - der Spruch: „Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen.“ Manche Eltern (und Großeltern) behelfen sich dann so, dass sie kurz vor dem Geburtstag ein langlaufendes Festgeld abschließen. Dieses ist in der Regel nicht vorzeitig aufzulösen. Natürlich könnte es Ihr Enkel beleihen, aber das ist weitaus aufwändiger als das Geld abzuheben und auszugeben. Die Überlegung bei dem Festgeld könnte folgende sein: In fünf Jahren ist unser Sohn/Tochter/Enkel vielleicht so gereift, dass er oder sie keinen „Blödsinn“ mit dem Geld mehr anstellt.

 

24.03.2016


Heidi S.: " Seit einiger Zeit tragen wir uns mit dem Gedanken, unser Haus zu verkaufen. Wir haben uns überlegt, eine 3-Zimmer-Eigentumswohnung zu kaufen, die in dem von uns gewünschten Einzugsbereich allerdings äußerst schwer zu finden. Jetzt überlegen wir die einfachere Variante, eine Wohnung zu mieten. Gibt es Ihrer Meinung nach irgendeine Möglichkeit, vom Erlös des Hausverkaufs den Betrag von 600.000 Euro so anzulegen, dass wird die Kaltmiete von zirka 1.100 Euro im Monat einigermaßen abdecken können, um so das Kapital weitgehend für unsere Tochter und drei Enkelkinder zu erhalten? Was würden Sie uns raten?"

 

Stefanie Kühn: Bei einer konservativen Anlage von 600.000 Euro dürfen Sie bei einer Anlage in Festgeldern mit 5 Jahre Laufzeit 1,5% Zinsen erwarten. Dies setzt voraus, dass Sie mehrere Direktbanken nutzen (aufgrund der Einlagensicherung). Von diesen 1,5% verbleiben Ihnen nach Abzug der Steuern ca. 1,1%. Damit würden Sie pro Monat 550 Euro erzielen.

Versicherungslösungen scheiden m.E. aufgrund Ihres Wunsches, das Kapital zu erhalten und aufgrund der hohen Kosten aus.

Natürlich können Sie die Rendite noch etwas „peppen“. Eine kleine Aktienquote sollte auf lange Sicht für eine bessere Rendite sorgen, auch die Nutzung von Lockangeboten oder die Festlegung auf längere Laufzeiten bringt das eine oder andere Zehntel noch dazu. Von einem Ertrag in Höhe der Miete sind Sie jedoch weit entfernt. Dies würde eine Durchschnittsrendite nach Steuern von 2,2% erfordern. Vor Steuern müssten also rund 3% erzielt werden. Diese ist derzeit auf sichere Art und Weise nicht zu erzielen.

Haben Sie schon einmal überlegt, ob Ihr Haus so umzubauen ist, dass Sie dort eine Einliegerwohnung vermieten? Vielleicht könnte man noch einmal überlegen, ob es andere Lösungsmöglichkeiten gibt. Grundsätzlich geht die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes vor dem Wunsch nach Vererbung des Vermögens.

 

1403.2016


Peter M.: "Ich beabsichtige, mittelfristig in den Aktienmarkt einzusteigen, um über eine Dividendenausschüttung eine bessere Verzinsung meines Kapitals zu erreichen. Ein Wertpapierdepot habe ich bereits eröffnet. Avisiert habe ich aus dem DAX 30 die Daimler AG und Allianz AG, deren HV am 16. April 16 bzw. am 4. Mai 16 stattfindet. Eine Dividende wird dann jeweils für das abgelaufenen GJ 2015 (=Kalenderjahr) gezahlt. Wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt vor der Hauptversammlung (HV) entsprechende Aktien kaufe – nehme ich dann an der Ausschüttung in 2016 teil und werde damit nach der jeweiligen HV wie ein Altaktionär behandelt? Oder gibt es hier Restriktionen?"

 

Stefanie Kühn: Sie sind, auch wenn Sie kurz vor der Hauptversammlung die Aktien erwerben, voll dividendenberechtigt. Der Kurs der Aktie wird am Tag der Dividendenzahlung um die Höhe der Dividende vermindert, der sogenannte Dividendenabschlag. Damit wird ausgeglichen, dass sonst ja alle kurz vor dem Termin der Hauptversammlung kaufen würden. Viele Anleger spekulieren aber darauf, dass sich das Unternehmen auf der Hauptversammlung gut darzustellen versucht und die Kurse am nächsten Tag oft steigen, der Abschlag also dadurch verringert wird.

Ein Wort noch zu Ihrer Anlage insgesamt. Achten Sie auf eine ausreichende Streuung von 10-15 Werten oder nehmen Sie einen DAX-ETF (Indexfonds) oder besser noch weltweiten Fonds dazu. Was passieren kann, wenn Anleger nur zwei Werte besitzen, zeigt ein Depot, bestehend aus VW und RWE Aktien. Die Anleger hätten 2015/2016 ein Desaster erlebt – Kursrutsch und Ausfall der Dividende in 2016.

 

21.02.2016


Maria S.: "Zur Zeit hätten wir 30.000 Euro übrig. Wie können wir dies derzeit anlegen; gebraucht wird es die nächsten Jahre nicht. Bisher haben wir zwei Fonds laufen."

 

Stefanie Kühn: Es empfiehlt sich, folgende Überlegungen anzustellen, wenn man Geld zur Anlage zur Verfügung hat:

1) Bestehen (teure) Darlehen, bei denen noch Ablösungen oder Sondertilgungen möglich sind? Dies ist oft die beste Form der Geldanlage, da Sie hier sofort ab dem nächsten Monat die Zinszahlungen reduzieren und die Tilgung erhöhen.

2) Ist die Notfallreserve ausreichend hoch vorhanden? Wenn nein, hat dies Priorität. Nutzen Sie dazu ein gut verzinstes Tagesgeldkonto.

3) Gibt es mittelfristige Ausgaben wie ein neues Auto oder eine Hausreparatur für die noch nicht vorgesorgt ist? Es eignen sich Festgelder, um sicherzugehen, dass das Geld zum gewünschten Zeitpunkt auch wirklich vorhanden ist.

4) Wenn die Punkte eins bis drei abgearbeitet sind und das Geld länger als sieben Jahre nicht benötigt wird, kann auch über eine Aufstockung der Aktienquote nachgedacht werden. Dazu ist es gut, wenn man sich über die Risikobereitschaft noch einmal Gedanken macht. Legen Sie 30.000 Euro in Aktien an und die Kurse sinken auf breiter Front um 30%, dann bedeutet dies einen (voraussichtlich nur temporären) Verlust von 9.000 Euro. Können und wollen Sie das verkraften? Vielleicht legen Sie einen Teil des Geldes auch als Festgeld an. Wenn Sie sich über die möglichen Schwankungen im Klaren sind, könnten Sie mittels kostengünstiger ETFs (Indexfonds) oder einem guten Mischfonds Ihr Fonds-Portfolio erweitern. Achten Sie dabei auf einen günstigen Einkauf und kostenlose Verwahrung (0 Euro Depotgebühren).

5) Beobachten Sie Ihre Fonds regelmäßig.

Konkretere Aussagen sind hier nicht möglich, da ich weder Ihre Risikoeinstellung noch Ihre bisherigen Anlagen kenne.

 

27.01.2016


Georg H.: "Ich habe mich vor drei Jahren an einen Windportfolio von Elbtreuhand Martinus "DIREKT INVEST POLEN 8" beteiligt. Ich habe außer einen Bestätigung und einer Ankündigung, in einen Zweitmarkt von WKA statt in einen Neubau zu investieren, nichts mehr von der Elbtreuhand Martinus gehört. Nachfragen per Post oder E-Mail werden nicht beantwortet. Was kann ich tun?"

 

Stefanie Kühn: Die Investition in Beteiligungen unterliegt stets besonderen Risiken – Sie werden Mitunternehmer und tragen damit ein Totalverlustrisiko. Die Elbtreuhand geriet in den vergangenen Jahren offenbar in eine Schieflage. Im vergangenen Jahr wurde in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Geschäftsführer abberufen, da er Anlegergelder veruntreut haben soll. Im Internet finden Sie mehrere Kanzleien, die darauf aufmerksam machen.

Laut der Firmen-Homepage erhalten Sie regelmäßig Berichte etc. . Die Zweitmarktkurse können Sie bspw. Auf der Seite www.zweitmarkt.de ansehen, es sind dort zahlreiche Elbtreuhandfonds gelistet, Ihrer jedoch (noch) nicht. Die letzten Kurse der anderen Elbfonds, zu denen es Angebote gibt, liegen zwischen 15 und 85% - es gibt jedoch keine Nachfrage, ein Handel kam also nicht zu Stande.

Ich rate Ihnen dringend, einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt zwecks einer Erstberatung aufzusuchen. In dieser können Sie ausloten, ob rechtliche Schritte lohnenswert sind.

Grundsätzlich rate ich Ihnen von jeder Form von Beteiligungen ab. Auch wenn es einzelne Beteiligungen gibt, die „funktionieren“, wird in diesem Anlagesegment sehr oft Geld verbrannt.

 

10.01.2016


Rudolf D.: "Meine Frau (70 J.) und ich (74J.) haben bei der ING-DiBa ein gemeinsames Extra-Konto für unser Tagesgeld. Meine Frau und ich würden von Ihnen gerne wissen, ob ein separates Einzelkonto bzgl. unseres Alters nicht vorteilhafter wäre."

 

Stefanie Kühn: Es gibt keine generellen Vorteile eines Einzelkontos. Die gesetzliche Einlagensicherung besteht immer pro Person und Bank. Das bedeutet, dass Sie für Ihr gemeinsames Konto 200.000 Euro Einlagensicherung genießen, hätten Sie jeder ein Einzelkonto, hätten Sie ebenfalls in Summe 200.000 Euro.

Möglicherweise steckt hinter Ihrer Frage ein anderer Aspekt: Es ist richtig, dass bei Einzelkonten im Erbfall ganz klar ist, wem was gehört. Bei einem Gemeinschaftskonto wird zunächst angenommen, dass jedem die Hälfte gehört. Wenn das nicht so ist, müssten Sie es nachweisen.

M.E. hat ein Gemeinschaftskonto auch Vorteile: So müssen Sie nicht per Vollmacht sichern, dass der andere auch über Ihr Geld verfügen kann, falls Sie einmal längere Zeit krank sind. Im Todesfall ist kein Erbschein oder Vollmacht über den Tod hinaus erforderlich.


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