Finanzexpertin Stefanie Kühn 2012-und- 2013

Finanzexpertin Stefanie Kühn beantwortet Leserfragen



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Aktuelle Finanz-Leserfragen im Münchener Merkur (2012-2013)

24.12.2013


Franz S.: "Mein Sohn ist 32 Jahre alt und ist wegen großer psychischer Probleme seit Jahren in stationärer Unterbringung. Eine Heilung ist ungewiss. Ich bin 67 Jahre alt und möchte ihn versorgt wissen. Dazu will ich ihm 180.000 Euro so zukommen lassen, dass er möglichst sein Leben lang damit auskommt. Seine jüngere Schwester könnte die Testamentsvollstreckung übernehmen. Ich hatte daran gedacht, inflationsindexierte Bundesanleihen zu kaufen, mir geht es nur darum, das Geld zu erhalten. Mein Sohn hat kein eigenes Bankkonto, was er braucht, bekommt er von mir in bar. Oder eben von die Heimleitung. Sein Aufenthalt wird vom Heimträger-Bezirk getragen. Deshalb dürfen die Zuwendungen nicht zu hoch sein. Ich dachte an 2000 Euro im Jahr, das würde im genügen. Eine Art Rente kommt nicht in Frage, weil er das Geld jetzt benötigt. Sollte der Anlagebetrag vielleicht anders aufgeteilt werden? Vielleicht auch in Festgeld oder normale Bundesanleihen? Ich würde mich über einen Rat sehr freuen."


Stefanie Kühn: Es ist immer besonders anspruchsvoll, Gelder so anzulegen, dass sie sich „quasi von selbst“ verwalten. Ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie das Geld so anlegen

möchten, dass Ihr Sohn lebenslang 2.000 Euro p.a. daraus erhalten kann. Bis zu Ihrem Tod geben Sie es ihm, danach ist eine Testamentsvollstreckung durch die Schwester eine sinnvolle Lösung. Die testamentarische Lösung mit der Anordnung zur Testamentsvollstreckung sollte von einem Anwalt begleitet werden. Wenn Sie 1,5% Rendite nach Steuern erzielen, beträgt die jährlich mögliche Zuwendung ohne Kapitalverzehr 2.700 Euro, also sogar mehr, als der gewünschte Betrag. Der Inflationsausgleich sollte natürlich stattfinden, damit die Kaufkraft erhalten bleibt. Inflationsindexierte Bundesanleihen sind grundsätzlich eine Idee, um Ihr Ziel zu erreichen. Der deutsche Staat hat solche Anleihen mit verschiedenen Laufzeiten aufgelegt. Normale Bundesanleihen rentieren derzeit sehr niedrig. Diese beiden Anlagen sind sicherlich eine der sichersten Anlagen, die es derzeit gibt. Die Gefahr, die besteht, sind Kursverluste, sollten die Zinsen erhöht werden. Halten Sie eine Anleihe bis zum Ende, kann Ihnen dies egal sein – die Zinsen kommen ja weiter. Derzeit erzielen Sie mit „normalen“ Festgeldern höhere Renditen als mit Bundesanleihen, wenn Sie zu den Banken gehen, die in den Rankings ganz oben stehen. Der Inflationsausgleich ist ab einer Anlagedauer von 5 Jahren gerade noch so erzielbar. Bitte beachten Sie dabei aber die Einlagensicherung. Möglich wäre beispielsweise eine gestaffelte Anlage von Beträgen mit unterschiedlichen Laufzeiten. So etwas wäre von der Schwester später auch leicht zu verwalten.Grundsätzlich würde bei dem Anlagebetrag auch nichts gegen eine ca. 10%ige Aktienquote sprechen, es wäre ja genug Geld da, um die jährliche Entnahme zu bestreiten.

 

25.11.2013


Johann S.: "Ich bin seit längerem in zwei Dachfonds investiert -A0MY1C und A0MY08- die beide nicht sehr gut laufen. Soll ich sie verkaufen oder halten?" 

 

Stefanie Kühn: Dachfonds sind Fonds, die in mehrere andere Fonds anlegen. Damit haben Dachfonds zwei Gebührenebenen. Zum einen muss der Dachfondsmanager bezahlt werden, zum anderen das jeweilige Fondsmanagement der einzelnen Fonds, in die investiert wird. Diese Kosten können sich leicht auf 3% addieren. Diese Kosten fehlen dem Anleger letztlich in seinem Ergebnis. Ganz allgemein habe ich meist nicht feststellen können, dass Dachfonds diese Kosten in der Vergangenheit wert waren. Ein Anleger hätte durch eine ausgewogene Portfolio-Mischung in der Regel eine kostengünstigere und damit ertragreichere Anlage haben können. Gerade der Einsatz von sogenannten ETFs (Exchange Traded Funds), die „nur“ einen Index abbilden, gepaart mit einem Festgeldmix und einigen gemanagten Fonds oder Mischfonds hat in den vergangenen Jahren eine schöne Rendite ergeben.

Zu den Fonds im Detail: Der KAPITALAUFBAU PLUS AMI (A0MY1C) und KAPITAL TOTAL RETURN AMI P (T) weisen in ihrer Anlegerinformation eine laufende Kostenquote von 3,64% bzw. 4,03% p.a. aus. Dazu kommen dann ggf. die Kosten aus den Fonds, in die investiert wird. Je höher also der Anteil der Direktinvestitionen, umso günstiger ist der Fonds. Die Wertentwicklung blieb in den vergangenen Jahren jeweils weit hinter dem MSCI World und auch hinter dem Durchschnitt der Kategorie zurück. Gute Mischfonds waren in diesem Zeitraum deutlich besser als diese Dachfonds.

Allein die hohe Kostenbelastung, die jedes Jahr anfällt, lässt mich eine Verkaufsempfehlung aussprechen. Selbst, wenn Sie den Fonds vor 2009 gekauft hätten, würde ich auf die Steuerfreiheit einer eventuellen Wertsteigerung keine Rücksicht nehmen und den Erlös des Verkaufes lieber im Rahmen eines Gesamtkonzepts neu anlegen.

 

19.11.2013


Martha S.: "Seit einiger Zeit habe ich bei der Sparkasse Geldbeträge auf einem Geldmarktkonto liegen. Da ich immer wieder größere Summen eingezahlt und abgehoben habe, war das eine gute Lösung. Nun liegen cirka 15 000 Euro dort. Gestern war ich bei der Sparkasse, um mich zu erkundigen, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, etwa bei 3-monatiger Kündigungsfrist, mehr als die gegenwärtigen 0,1% Zinsen zu bekommen. Der Mitarbeiter erklärte mir eine geschlagene halbe Stunde lang die Politik der Bank und dass es keine Möglichkeit gibt, auch nur ein wenig höhere Zinsen zu erhalten. Es ist mir schon klar, dass das momentan schwierig ist, aber vielleicht haben Sie einen Rat. Ich möchte keine unsichere oder langfristige Anlage, es geht mir auch nicht um "hohe" Erträge - aber wenn mir die Bank einmal im Jahr 10-15 Euro gutschreibt, da denke ich, ich hole lieber das Geld nach Hause und schau es mir ab und zu mit Vergnügen an ;-)"

 

Stefanie Kühn: Selbstverständlich gibt es Möglichkeiten, Ihren Zinssatz zu steigern und zwar ohne höhere Risiken einzugehen oder auf Flexibilität zu verzichten. Schon bei den „normalen“ Direktbanken erhalten Sie im Tagesgeld das achtfache des Zinssatzes und können dort nicht nur per Online-Banking sondern auch per Telefon Ihre Order erteilen. Einige Direktbanken haben in großen Städten auch Filialen, so dass Sie die Kontoeröffnung und Bankgeschäfte vor Ort vornehmen können. Bei den Banken, bei denen nur Online-Banking geht (natürlich gibt es trotzdem eine Hotline für Fragen) erhalten sie im Tagesgeld auch leicht 1,35%, bei einer dreimonatigen Festlegung bei der RaboDirect Bank derzeit beispielsweise auch 1,7% (Stand: 23.10.13). Damit ist der Zins dann 17mal so hoch wie bei Ihnen und Sie erzielen zumindest derzeit einen vollen Inflationsausgleich.

Die Einlagensicherung ist natürlich zu beachten. Die RaboDirectBank hat beispielsweise holländische Einlagensicherung. Solange der niederländische Staat zahlen kann, sind hier also 100.000 Euro abgesichert. Es gibt keinen Grund, dies derzeit anzuzweifeln. Sollte sich die Lage verändern, können Sie Ihr Geld ja relativ zügig dort wieder wegholen.

Sie sehen allerdings, es erfordert den Aufwand, sich mit dem Thema Online-Banking zu beschäftigen, Konten zu eröffnen und die Konditionen zu vergleichen.

 

04.11.2013


Leopold L.: "Wie kann ich ca. 40.000 US Dollar, die ich zur Zeit bei einer Bank auf einem nichtverzinslichen Konto habe, am besten anlegen? Mein Alter ist 74 und das Geld brauche ich zur Zeit nicht. Ich möchte die Dollar auf ca. 3 Jahre SICHER anlegen. Die Rendite ist mir nicht sehr wichtig. Oder sollte ich die Dollar in EURO umtauschen und in EURO anlegen, denn das Umtauschverhältnis EURO zu Dollar ist seit Jahren relativ stabil."

 

Stefanie Kühn: Anlagen in einer fremden Währung bergen immer das Risiko (aber auch die Chance), dass der Währungskurs schwankt. Trotzdem ist es auch unter dem Gesichtspunkt der Eurokrise sinnvoll, sich nicht nur auf Anlagen in Euro zu konzentrieren. Als Faustregel könnte gelten, dass Sie 10% Ihrer Anlagen in einer Nicht-Euro-Währung (bevorzugt einer Hartwährung) halten. Der Dollar ist und bleibt für die nächsten Jahre wohl die Leitwährung, so dass – trotz der Probleme, die es in den USA gibt – der Dollar als Währungsbeimischung geeignet ist. Da Prognosen zu Währungsentwicklungen selbst unter Volkswirten als extrem schwierig gelten, bin ich gegenüber sämtlichen geäußerten Zukunftsaussichten sehr skeptisch. Auch die Direktbanken bieten auf Dollar-Konten derzeit keine Zinsen. Denkbar wäre als „sichere“ Anlage ein Dollar-Rentenfonds, bevorzugt ein kostenarmer Indexfonds (ETF). Dabei gibt es aber keine Garantie der Rückzahlung, denn durch Kursverluste und durch Währungsschwankungen kann ein Verlust erzielt werden. Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Einlagensicherung für Anlagen in Euro gilt. Die zusätzlichen Sicherungsmechanismen der deutschen Banken und Sparkassen sichern ein Fremdwährungskonto jedoch grundsätzlich ab. Wenn Sie sich für einen Rücktausch in Euro entscheiden stehen Ihnen Sparbriefe und Festgelder als sichere Anlagen zur Verfügung. Durch die Streuung von Laufzeiten und die Auswahl von guten Angeboten schaffen Sie es dabei derzeit gerade noch, eine bessere Rendite als die Inflation zu erzielen.

 

25.10.2013


Tina K.: "Ich bin für meine zweiundachtzigjährige Mutter – Pflegestufe 1 - Betreuerin für alle Bereiche, meine Mutter lebt im Pflegeheim. In Kürze steht aus einem Hausverkauf eine Summe von 250.000 Euro zur Verfügung, die „mündelsicher“ angelegt werden müssen. Für das Pflegeheim reicht im Moment die Renten- und Witwenrente meiner Mutter aus, so daß noch nicht auf das Geld des Hausverkaufs zurückgegriffen werden muß. Ich möchte über den Inflationssatz hinaus wenigstens noch eine kleine Summe erwirtschaften. Ich bitte um Auskunft, welche Möglichkeiten in Frage kommen."

 

Stefanie Kühn: Als Betreuerin Ihrer Mutter sollen Sie in sogenannte mündelsichere Anlagen anlegen, damit gewährleistet wird, dass das Vermögen nicht durch sich schlecht entwickelnde Geldanlagen verringert wird. Als mündelsichere Anlagen gelten konservative Anlageformen, die derzeit keine hohen Zinsen erwarten lassen.

Durch eine gerichtliche Genehmigung könnte Ihnen im Ausnahmefall auch die Anlage in Aktien und/oder Investmentfonds gestattet werden. Grundsätzlich ist die Beimischung einer Aktienquote von 10% bis 15% immer empfehlenswert, da die Beimischung das gesamthafte Risiko senkt und die Rendite erhöht. Gerade in den letzten Jahren ist ja ins Bewusstsein gerückt, dass auch festverzinsliche Anlagen Risiken bergen (Einlagensicherung, Verlust durch Kapitalschnitte, sinkende Kaufkraft durch Verfehlung einer positiven Rendite nach Inflation und Steuerabzug). Bei dem Vermögen Ihrer Mutter ist eine Aktienquote in dieser Höhe m.E. gut vertretbar, da die Renten derzeit für den kompletten Bedarf ausreichen und es höchst unwahrscheinlich ist, dass Ihre Mutter plötzlich auch diese letzten 10 oder 15% des Vermögens benötigt. Das wäre lange vorher absehbar. Auch ohne die erforderliche gerichtliche Gestattung geschlossene Verträge wären wirksam. Sie haften aber für das Risiko von Verlusten.

Für die festverzinslichen Anlagen könnten Sie mittels einer Festgeldtreppe die Rendite gegenüber dem Tagesgeldzins erhöhen, ohne auf all zu viel Flexibilität zu verzichten. Die anzulegende Summe teilen Sie dabei in fünf gleichgroße Tranchen auf und legen eine für ein Jahr, eine für zwei Jahre und so weiter an. Wählen Sie dabei gut verzinste Angebote, wie sie meist von Direktbanken angeboten werden und achten auf die Einlagensicherung. Wird das erste Festgeld in einem Jahr frei, legen Sie es für fünf Jahre an, soweit sich der Kapitalbedarf für Ihre Mutter nicht verändert hat. So verfahren Sie jedes Jahr. Sie beschäftigen sich nach dem Aufbaujahr nur noch mit dem 5-Jahres-Zins, der in der Regel höher ist, als der Tagegeldzinssatz.

Den Anteil der Aktienquote, so Sie ihn sich genehmigen lassen, könnte mit kostengünstigen Indexfonds (ETF) besetzt werden, die Sie ungeachtet aller Marktphasen liegen lassen.

 

17.10.2013


Friederich B.: "Ich habe im Jahre 2001 bei der Bayern-Versicherung eine Lebensversicherung abgeschlossen und die fällige Summe in einem einmal Betrag von 17.890 € bzw. damals 34.991 DM einbezahlt. Die Versicherungssumme wurde auf € 25.107 ausgerechnet und dazu die Überschussanteile. Jetzt wurde die Lebensversicherung nach der 12 jährigen Laufzeit ausbezahlt und ich musste feststellen dass mir vom Ertrag 3185€ an Kapitalertragssteuer abgezogen wurden. Die Begründung lautet, was ich auch jetzt nachgelesen habe, dass der Vertrag nicht mindestens fünf Jahre bespart wurde und er somit steuerpflichtig ist. Ist dieses Gesetz bereits bei Vertragsabschluss im Jahre 2001 rechtsgültig gewesen oder wurde es im Jahre 2004 bei der Änderung erst eingeführt? Mir wurde dies in keinster Weise mitgeteilt denn sonst hätte ich den Vertrag so nicht abgeschlossen. Weder bei Vertragsabschluss habe ich eindeutige Hinweise gesehen, noch bei den jährlichen Mitteilungen über die Ablaufsummen wurde ich nicht darauf hingewiesen dass der Ertrag zu versteuern ist. Was kann ich jetzt noch machen damit ich den Betrag der abgezogen wurde erhalte?Kann ich auf falsche Beratung usw. mein Geld zurückfordern?"

 

Stefanie Kühn: Voraussetzung für eine steuerfreie Auszahlung einer Kapital-Lebensversicherung war schon im Jahre 2001 (nach der seinerzeit gültigen Fassung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) unter anderem, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und eine laufende Beitragsleistung vorsah. Von einer laufenden Beitragszahlung war bei einer Beitragszahlung von mindestens fünf Jahren auszugehen. Ihr Abschluss gegen Einmalbeitrag hatte somit keine Chance auf Steuerfreiheit.

Es war gerade zu dieser Zeit üblich, die sogenannten 5+7-Modelle anzubieten. Ein Einmalbeitrag wurde auf ein Konto bei der Versicherung eingezahlt (meist auch attraktiv verzinst), um dann in fünf Tranchen in die Lebensversicherung eingezahlt zu werden. Danach ruhte das Geld sieben Jahre, um so auf die Gesamtlaufzeit von 12 Jahren zu kommen. Warum man Ihnen das nicht empfohlen hat, erschließt sich mir nicht. Der Verkäufer der Versicherung hätte dadurch wohl keinen Provisionsnachteil gehabt. Ob allerdings eine Pflicht zur Beratung hinsichtlich der optimalen steuerlichen Gestaltung bestanden hat, wage ich zu bezweifeln (es sei denn, Sie sind damit „geködert“ worden). Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung, wenn diese noch
nachweisbar wäre, sind vermutlich jedoch verjährt. Wenn Sie sicher gehen möchten, lassen Sie sich bezüglich dieser Frage anwaltlich beraten.

 

10.10.2013


Michael R.: "Ich habe eine Werbung der 7x7 Unternehmensgruppe bekommen. Auf deren Webseite wird für verschiedene Investitionen - insbesondere Sachwerte und Nachrangdarlehen - mit einer Rendite von 6% p.a. und mehr geworben. Einerseits klingen die Informationen seriös, und die bisherigen Projekte scheinen diese Renditeerwartungen auch zu erfüllen. Andererseits kommen mir eine solch hohe Renditen beim gegenwärtigen Zinsniveau unrealistisch vor. Wie bewerten Sie die 7x7 Unternehmensgruppe und deren Projekte?"

 

Stefanie Kühn: Ich möchte ganz grundsätzlich zu dieser Frage Stellung nehmen. Angebote wie diese gibt es viele. Anleger werden aufgefordert, sich an geschlossenen Fonds (Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Schiffe etc.) zu beteiligen oder in Genussscheine zu investieren. All diese Anlagen zählt man zum Grauen Kapitalmarkt. Selbstverständlich gibt es auch in diesem Bereich Anlagen, die gut funktionieren und halten, was Sie dem Anleger einst versprochen haben. Es gibt aber auch sehr viele Anlagen, die am Ende für den Anleger Verluste bedeutet haben oder die sich gar als Schneeballsystem entpuppt haben.

Sie werden auf den Homepages immer positive Aussagen finden – das ist ja völlig normal. Wenn Sie weiter recherchieren, finden Sie manchmal kritische Stimmen – oft jedoch tauchen diese erst auf, kurz bevor es zu spät ist. Insofern ist es besonders schwierig, die Angebote richtig einzuschätzen. Papier ist geduldig.

Prüfen Sie die Bilanz des Unternehmens, hinterfragen Sie kritisch die getroffenen Annahmen. Wie hoch sind die Kosten? Achten Sie auf personelle Verflechtungen. Sehen Sie auch nach, was passiert, wenn die Anlage schief geht. Wenn Sie bspw. für ein Nachrangdarlehen 6% zzgl. eines Bonus erhalten, machen Sie sich bewusst, dass Sie in der Liste der Gäubiger ganz, ganz hinten stehen. Sind da 6% angemessen?

Zu guter Letzt: Legen Sie niemals mehr als 10% Ihres Vermögens in solchen Anlageformen an oder verzichten Sie einfach ganz darauf.

 

03.10.2013


Harald W.: "Ich besitze eine thesaurierende Anlage, den Dekalux-Fonds WKN 972287. Für das Jahr 2012 wurde im Geschäftsbericht eine Wertsteigerung von 27,47 Euro ausgewiesen,obwohl der tatsächliche Gewinn nur 2,38 Euro war, von 1058,89 Euro zum 31.12.2011 auf 1061,27 Euro zum 31.12.2012. Steuerpflichtig aber sind die 27,47 Euro/Stück. Ist es richtig das ich die nicht erhaltene Differenz zwischen 27,47 und 2,38 Euro in Höhe von 25,09 Euro versteuern muss? Ich bezahle somit Steuern und Soli auf nicht erhaltene Gewinne von 25,09 Euro/Stück und mache somit Verluste. Ich bitte Sie um eine Antwort. Sie würden mir sehr helfen damit."

 

Stefanie Kühn: Das Wesen eines thesaurierenden Fonds ist zunächst oft schwierig zu verstehen. Sie sehen auf Ihrem Depotauszug die Wertsteigerung von 2,38 Euro. Das ist das, was Sie unmittelbar von dem Fonds gehabt hätten, wenn Sie zum Stichtag verkauft hätten.

Im Fonds allerdings sind weitere steuerpflichtige Gewinne aufgelaufen. Sie haben hier im Wert von 25,09 Euro Erträge gutgeschrieben bekommen. Das sind zum Beispiel Zinsen und Dividenden. Hätten Sie diese nicht gutgeschrieben bekommen, wäre der Anteilspreis um genau diese Summe tiefer. Es ist nun mal so, dass Zinsen und Dividenden versteuert werden müssen und Sie daher auf diese Summe Abzüge haben, obwohl Sie nichts „sichtbar“ erhalten haben. Hätten Sie diese Erträge ausgeschüttet bekommen, hätten Sie letztlich das gleiche Ergebnis erzielt, mit dem Unterschied, dass Sie das „gute Gefühl“ gehabt hätten, auch etwas cash auf dem Konto bekommen zu haben. Wenn Sie sich nicht mit dem Wesen der thesaurierenden Fonds anfreunden können, dann achten Sie zukünftig darauf, dass Sie ausschüttende Fonds wählen.

 

05.09.13


Felicitas W.: "In ihrer Zeitung habe ich über “Verkaufen oder behalten” bei Fonds gelesen. Meine Frage: ich habe einen gebundenen Immobilienfonds HFS 10 (WealthCap) 10.000 Euro. Jährlich bekomme ich an Zinsen rund 400 Euro mal etwas mehr mal etwas weniger. Ich besitze diesen Fonds seit 2006. Meine Hypo-Bank hat mir seinerzeit nicht gesagt, dass ich diesen Fonds n i c h t auflösen kann. Auch jetzt hat man mir geraten: “ Vererben sie ihn doch?”. Ich bin Single, werde in zwei Jahren 80 und möchte das Geld selbst verbrauchen. Wann, meinen Sie, kann ich ihn auflösen, ohne grosse Verluste, denn das sagte mir meine Bank, “die 10.000 bekommen sie nie”."

 

Stefanie Kühn: Sie besitzen einen geschlossenen Immobilienfonds. Charakteristisch ist dabei, dass Sie eben genau nicht jederzeit aus einem solchen Fonds herauskommen. In den letzten Jahren hat sich ein von den Börsen Hamburg, Hannover und München organisierter Zweitmarkt etabliert, an denen Ihr Fonds mehrmals pro Jahr gehandelt wird. So haben Sie einen guten Anhaltspunkt für den derzeitigen Verkehrswert. Je nachdem, ob Sie die steuerorientierte oder ausschüttungsorientierte Variante des Fonds besitzen, liegt der derzeitige Verkehrswert bei ca. 60% bzw. 62%. Als Ausschüttungen haben Sie bei der Variante „steuerorientiert“ bislang 35,25% Ihrer investierten Anlagesumme (bis einschl. 2012) erhalten, bei der ausschüttungsorientierten Variante 34,75% (bis einschl. 2011). Würden Sie über die Plattform www.zweitmarkt.de zu ungefähr dem obigen Kurs verkaufen, würden Sie also nur einen geringen Verlust machen. Eine Rendite für die acht Jahre haben Sie dann allerdings nicht erzielt. Wenn Sie sich auf dem Portal umsehen, erkennen Sie, wie viele Beteiligungen zu weit weniger Prozenten als Ihr geschlossener Fonds gehandelt werden. Dieses Anlagesegment heißt nicht umsonst auch „grauer Kapitalmarkt“....

In Anbetracht Ihrer Pläne empfehle ich Ihnen, diesen Verkaufsweg ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

 

07.08.2013


Claudia S.: "Da ich etwas Kapital zur Verfügung habe, wurde mir von der Commerzbank folgendes Angebot unterbreitet: Wertpapiervotum VermögensManagement Stars of Multi Asset WKN 979754. Der Ausgabeaufschlag beträgt 4%, hinzu kommt noch eine jährliche Verwaltungsvergütung von 1,5%. Wie beurteilen Sie dieses Angebot? Natürlich möchte ich eine Rendite über der Inflationsrate erwirtschaften und mein Risiko so gering wie möglich halten. Was meinen Sie?"

 

Stefanie Kühn: Bei diesem Fonds handelt es sich offiziell um einen „Multi-Asset-Fonds“ (Fonds der grds. in verschiedene Anlageklassen anlegen darf. De facto ist es aber ein Dachfonds, wenn man die hauseigene Werbung betrachtet. Eine Bewertung aufgrund der Historie ist also nicht möglich.

Ein Dachfonds legt nicht direkt in Aktien oder Anleihen an, sondern in Fonds. Dieser Fonds legt vor allem in andere Multi-Asset-Fonds an. Bei solchen Konstruktionen werden einmal auf der Ebene des Dachfonds Gebühren fällig (hier 1,5%). Außerdem hat jeder einzelne Fonds, in den investiert wird, noch einmal 1,5-2% Gebühren. Damit sind in der Regel mindestens 3% laufende Jahresgebühr „weg“, die erst einmal durch die Rendite der Fonds verdient werden müssen. Die Fonds, in die derzeit offenbar investiert wird, sind die gängigen gut bewerteten Fonds.

Letztlich kann ein Anleger diese Fonds auch direkt kaufen. Das Streuungsargument schlägt m.E. nicht, da die Gebühren dem entgegenstehen. Der Fonds ist leider nicht über die Börse handelbar, so dass Sie den Ausgabeaufschlag mit der Bank verhandeln müssten. Die im Fonds vorhandenen Fonds können Sie weitgehend auch bei einer Bank über die Börse einkaufen, so dass hier kein Ausgabeaufschlag fällig würde.

 

18.07.2013


Manfred M.: "Ich habe mehrere Geldanlagen abgeschlossen. Zum einen habe ich im Jahr 2003 die Summe von 2000 Euro als Einmalzahlung in de ACMBernstein Global Growth Trends A und 2500 Euro in den Franklin Templeton Investment Fonds investiert. Nun nach zehn Jahren habe ich mit beiden zusammen ein plus von 1300 Euro gemacht. Mehrere 1000 Euro Minus hingegen steht bei den beiden fondsgebundenen Rentenversicherung: In den Moventum Plus Aktiv Dynamisches Portfolio zahle ich ebenfalls seit zehn Jahren monatlich 150 Euro ein. Was soll ich tun? Verkaufen? Stilllegen? Weiter einzahlen?"

 

Stefanie Kühn: Sie haben offensichtlich kurz nach dem Internet Hype in diverse Fonds investiert. Eigentlich kein schlechter Kaufzeitpunkt, da ab März 2003 eine lange dauernde Aufwärtsphase an den Börsen begann. Ab 2008 haben Sie jedoch wieder die Turbulenzen durch die Finanz- und Eurokrise mitgemacht. Die beiden erstgenannten Fonds sind Altinvestments, d.h. Sie müssen gut abwägen, ob Sie diese verkaufen, da der Gewinn dort steuerfrei ist. Eine Neuanlage würde der Abgeltungssteuer unterliegen.Der ACM Bernstein ist ein eher unterdurchschnittlicher Fonds ist. Templeton hat eine große Palette Aktienfonds, vermutlich haben Sie den bekannten Templeton Growth Fund. Dieser hat sich nach vielen schlechten Jahren zuletzt „berappelt“.

Ich kann aus Ihrer Frage nicht exakt erkennen, ob die Fondspolice in den Moventum Fonds fließt, oder ob Sie diesen noch extra haben. Der Fonds ist ein Dachfonds, also ein Fonds, der wiederum in Fonds anlegt. Damit hat der Fonds zwei Gebührenebenen statt einer. Ich würde diesen Sparplan dringend beenden, egal ob Sie den Fonds über die Lebensversicherung oder direkt besparen. Falls es der Fonds in der Lebensversicherung ist, können Sie sich eine Liste der möglichen Fonds zusenden lassen und überlegen, ob Sie die Police mit einem anderen Fonds weiterführen möchten. Fragen Sie gleichzeitig auch nach, wie hoch die laufenden Verwaltungskosten sind, damit Sie eine solide Entscheidungsbasis für die Frage nach der Fortführung haben.

Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass es grundsätzlich besser ist, solche Entscheidungen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Risikoeinstellung zu treffen. Über beides habe ich hier keine ausreichenden Informationen.

 

27.06.2013


Josef P.: "Im Oktober 2013 wird für mich eine Lebensversicherung fällig, die ich 1978 abgeschlossen habe. Die Auszahlung kann wahlweise als Kapitalleistung (ca. 35.000.- € ) oder als monatliche Altersrente (ca. 180.-- € ) festgelegt werden. Ich bin 65 Jahre alt, verheiratet und seit April 2012 in Altersrente (mit Abschlag). Welche Zahlungsweise wäre für mich sinnvoller? Bei Auszahlung als Kapitalleistung bin ich für eine konservative Anlageform. Ich brauche das Geld zwar nicht für den monatlichen Lebensunterhalt, es wäre mir jedoch wichtig, dass ist kurzfristig zumindest an einen Teilbetrag kommen könnte, falls etwas mit dem Haus ist."

 

Stefanie Kühn: Wenn Sie kurzfristig an das Geld herankommen möchten, scheidet eine Verrentung des Geldes praktisch schon aus, denn das ist dann nicht gewährleistet. Trotzdem möchte ich Ihnen zeigen, wie sich beide Varianten auswirken.

Wenn Sie sich für die Rente entscheiden, brauchen Sie gut 16 Jahre, bis Sie das eingesetzte Kapital (die 35.000 Euro, die Sie ja als Summe herausbekommen könnten), wieder „drin“ haben. Steuerlich ist die Rente vorteilhaft, da Sie nur den Ertragsanteil versteuern müssen, der bei Rentenbeginn mit Alter 65 18% beträgt.

Auf der anderen Seite erzielen Sie für sichere Anlagen ohne Schwankungen– also Tages- und Festgelder – derzeit je nach Anlagedauer zwischen 1,5% und 2,7%. Möglich wäre beispielsweise eine Anlage in der von mir an dieser Stelle schon vorgestellten Festgeldtreppe. Nehmen wir an, Sie würden im Durchschnitt über die nächsten Jahre 2% nach Steuern erzielen, dann würde das eine monatliche „Rente“ in Höhe von knapp 116 Euro über 35 Jahre (bis Alter 100) bedeuten. Würden Sie 4% nach Steuern erzielen, würden Sie rund 153 Euro erhalten. Der Vorteil des Selbstmanagements liegt in der Verfügbarkeit, der Nachteil darin, dass das Geld irgendwann verbraucht ist. Andererseits können Sie das restliche Geld so vererben, wenn Sie vor dem 100. Lebensjahr sterben.

Letztlich gilt: Ihr Liquiditätsbedarf geht vor. Wenn Sie sich für die Kapitalleistung entscheiden, suchen Sie sich gute Angebote im Tages- und Festgeldbereich. Sie müssen dafür derzeit etwas Aufwand betreiben, denn bei Hausbanken finden Sie diese Angebote in der Regel nicht.

 

27.06.2013


Andreas I.: "Ehepaar kurz vor dem Ruhestand mit 60 möchte gerne abbezahlte Doppelhaushälfte als Alterssicherung kapitalisieren, da keine Erben vorhanden. Das komplette Bestimmungsrecht über das Haus (incl. Bewohnung) soll bis zum Ableben (des Letzten) bei den Besitzern verbleiben. In Angelsächsischen Ländern ist dazu die sog. Reverse Mortgage populär, die ab Lebensalter 65 den deutlich geringer angesetzten Wert des Hauses in eine Rente umwandelt. Der Gesellschaft gehört dann auch dem Ableben des Letzten das Haus. In Deutschland gibt es derzeit nur 3-4 Anbieter, daher die Frage: welche Alternativen mit den o.g. Bestimmungsrechten gäbe es noch?"

 

Stefanie Kühn: Sie haben Recht, in Deutschland sind die Reverse Mortgage Modelle nicht sehr populär. Alternativ könnten Sie von privat jemand suchen, der das Haus kauft und Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht mit den entsprechenden Bestimmungsrechten einräumt. Der Verkaufspreis wird um den Wert des lebenslangen Wohnrechtes gemindert. Dieses wird an Hand der Lebenserwartung inklusive Sicherheitspuffer abgeschätzt. Alternativ können Sie sich neben dem Wohnrecht auch eine Leibrente sichern statt einen verminderten Kaufpreis zu bekommen. Die Leibrente steht und fällt mit der Bonität des Käufers und birgt daher Risiken. Es gibt immer wieder Käufer, die Chancen und Risiken dieses Modells abwägen und solche Geschäfte eingehen. Die Rechnung ist einfach – Sie profitieren, wenn Sie sehr alt werden, der Käufer, wenn Sie jung sterben.

Wichtig bei solchen Verkäufen gegen Wohnrecht ist, dass Sie auch eine Lösung dafür berücksichtigen, falls Sie und/oder Ihre Frau in ein Pflegeheim müssen. Einen möglichen Käufer könnten Sie über eine Anzeige in den gängigen Immobilienportalen im Internet oder über eine Zeitungsannonce finden. Auch Makler könnten für Sie Suchanzeigen aufgeben.


17.06.2013


Manfred S. "Wir sind ein Ehepaar von 72 Jahren. Bedingt durch einen Hausverkauf steht uns eine gewisse Summe als Altersversorgung in bar zur Verfügung. Weiteres Vermögen haben wir nicht. Nun möchten wir das Geld gerne sicher und risikolos anlegen , wobei der Schwerpunkt bei sicher liegt. Können Sie uns einen Rat geben?"

 

Stefanie Kühn: Es ist sehr gut, dass Sie eine genaue Vorstellung davon haben, wieviel Risiko Sie eingehen möchten. Aus Ihrer Frage ergibt sich für mich ganz klar. Sie möchten Ihr Geld so anlegen, dass - auch zwischenzeitlich – keine oder kaum Schwankungen auftreten. Die für diesen Wunsch passende Anlage ist das Festgeld. Eine sichere Anlage bringt heute leider wenig Zinsen, so dass Sie sich anstrengen müssen, wenigstens soviel zu erhalten, dass Sie die Inflation und ggf. die Steuer verdienen. Die Anlage ist zwar nominalwert-, aber nicht realwertsicher. Außerdem ist es in diesen Zeiten wichtig, die Einlagensicherung zu beachten, denn auch sichere Anlagen haben Risiken. Die Sparer in Zypern haben es bitter erfahren.

Eine Möglichkeit, flexibel zu bleiben und den Zins trotzdem so weit zu erhöhen, dass Sie mehr als Tagesgeld verdienen, ist die Festgeldtreppe. Dabei teilen Sie den Anlagebetrag in bspw. fünf Tranchen auf und legen eine Tranche für ein Jahr fest, die zweite für zwei Jahre usw.. Die in einem Jahr fällige Tranche verlängern Sie dann um fünf Jahre, falls Sie das Geld nicht brauchen. Und so fahren Sie fort. Sie erhalten sich so durch eine jährliche Fälligkeit viel Flexibilität und können trotzdem Zinsen erzielen, die über dem Tagesgeldniveau liegen. Damit sich das ganze lohnt, benötigen Sie meist zwei bis drei (Direkt-)Banken, die gute Konditionen bieten. Nutzen Sie ruhig auch einmal das eine oder andere Lockangebot!

 

27.05.2013


Marion A: "Bin 66 Jahre alt und bei Geldanlagen sehr konservativ, da ich 2008 schon einiges verloren habe! Tages-Festgeld bringen auch kaum Zinsen! Wie könnte ich mein Geld noch einigermaßen gewinnbringend anlegen? Es handelt sich um eine fünfstellige Summe? Lebe im eigenen Haus und habe noch eine Doppelhaushälfte vermietet. Würde Sie einen offenen Immobilienfonds kaufen? Es handelt sich um den "Deka -ImmobilienGlobal (WKN748361)."

 

Stefanie Kühn: Viele Anleger, die in der Finanzkrise an der Börse Geld verloren haben, sind auf der Suche nach sicheren Anlagen. Tages- und Festgelder bringen derzeit jedoch nur dann soviel ein, wie durch die Inflation und Steuern verloren geht, wenn Sie sich „anstrengen“. Einige Direktbanken haben immer noch und auch immer wieder Angebote, mit denen das Ziel Kapitalerhalt erreicht wird.

Von einem offenen Immobilienfonds rate ich Ihnen generell ab. Grundsätzlich sollte man eine Anlage, die nicht täglich handelbar ist (es heißt ja auch „immobil“), nicht in ein Korsett zwängen, dass die relativ einfache Verfügbarkeit ermöglicht. Zwar gab es aufgrund der Probleme bei vielen offenen Immobilienfonds gesetzliche Änderungen, aber die ganze Fondsklasse ist doch erheblich in Verruf geraten. Da Sie auch bereits eine vermietete Immobilie besitzen, ist eine weitere Anlage in dieser Klasse vermutlich nicht nötig. Ich empfehle Ihnen, einen Mix aus Festgeldern (mit verschiedenen Laufzeiten) und eventuell die Hinzunahme eines defensiven Mischfonds (mit geringem Anteil am Gesamtvermögen), der also mehr festverzinsliche anlegt, als in Aktien investiert.

 

27.05.2013


Ernst U.: "Durch einen Bekannten wurde mir eine Anlage zu Solar 9580 empfohlen. Diese Form einer Geldanlage war mir bisher nicht bekannt. Mit welchen Vorteilen und eventuellen Risiken ist diese behaftet."

 

Stefanie Kühn: Die Recherche nach diesem Unternehmen führte mich zu einem Netzwerk von Unternehmen aus diesem Bereich, die offenbar alle eng verzahnt waren. Es werden diverse Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien angeboten. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche hat Recherchen zu diesem Firmengeflecht betrieben. Laut einem Artikel vom Februar diesen Jahres gab es fehlende Registrierungen von Solaranlagen im Ausland und allerlei weitere Unstimmigkeiten. Alleine diese Punkte zeigen mir, dass eine Anlage nicht empfehlenswert ist. Die Solaranlagen der Solar 9580 sind im Ausland, das macht es natürlich schwierig, Dinge zu überprüfen.

Zufällig zeitgleich mit Ihrer Anfrage erreichte mich ein Schreiben, das mich als Vertriebspartner für ein Unternehmen aus diesem Geflecht werben wollte. Ich sollte ein einmaliges Konzept mit einem außergewöhnlichem Vergütungssystem nutzen. Dabei wurden gezielt auch Vermittler angesprochen, die das im "Zweitjob" betreiben sollten. Ja wie soll denn jemand, der im Hauptberuf etwas ganz anderes als Finanzberatung macht, Anleger qualifiziert beraten können? Kein Wunder, dass die Finanzbranche einen schlechten Ruf hat.

 

27.05.2013


Brigitte B.: "Wir planen für unsere beiden Kinder (0 und 3 Jahre) eine Geldanlage. Es sollen monatlich 25 bis 50 Euro pro Kind in einen Fonds mit mäßigem Risiko gespart werden, bis zur Volljährigkeit, Verwendung für Ausbildung oder Führerschein/Auto. Unser Bankberater empfiehlt den PrivatFonds Konsequent pro (Union Investment) WKN A1CTSU/LU0493584741/. Können Sie diese Empfehlung bestätigen oder gibt es eine bessere Alternative?"

 

Stefanie Kühn: Die grundsätzliche Idee, früh mit dem Vermögensaufbau für die Kinder anzufangen, halte ich für sehr gut. Kinder haben viel Zeit, so dass der Zinseszinseffekt sich voll entfalten kann. Dazu ist neben der Zeit aber auch eine gute Rendite wichtig. Ein Beispiel. Wenn Sie 25 Euro pro Monat 18 Jahre lang sparen, dann beträgt das Endvermögen bei einer unterstellten Rendite von 3% 7.139 Euro, bei 5% aber 8.667 Euro. Mit einem guten Fonds haben Sie über diese Laufzeit eine realistische Chance, auch die 5% zu erzielen. Da die Rendite durch die Kosten geschmälert wird, ist der Anlageerfolg umso größer, je geringer die Kosten sind. Wenn Sie einen Ausgabeaufschlag von 5% zahlen, dann bedeutet dies, das entsprechend weniger angelegt werden kann. Das Anlageergebnis sinkt damit bei unterstellten 5% Rendite auf 8.257 Euro.

Den von Ihnen angesprochenen Fonds gibt es erst seit 2010, insofern ist es schwierig, zu beurteilen, ob er gut oder schlecht ist. Er hat eine sehr geringe Volatilität, das bedeutet, dass die Schwankungsbreite gering ist. Kinder, die 18 Jahre Laufzeit vor sich haben, dürften auch einen etwas risiko- und damit auch chancenreicheren Fonds wählen. Achten Sie neben der Rendite der Vergangenheit auch auf die laufenden Kosten des Fonds und auf einen günstigen Einkauf.

 

17.05.2013


Stephan S: "Die meisten Aktienfonds kann man über eine Börse oder über die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) kaufen. Die Gebührenhöhe beim Kauf von Fonds sind meist über die Börse bedeutend geringer als direkt bei der KAG, da diese oftmals noch bis zu 5% Ausgabeaufschlag berechnen. Beim Verkauf der Fondsanteile über die KAG fallen allerdings keine weiteren Gebühren an, über die Börse jedoch schon. Meine Frage: Wenn man einen Fonds über eine Börse kauft, kann man diese Fonds dann über die KAG kostenlos wieder verkaufen oder geht der Verkauf dann auch nur über die Börse ?"

 

Stefanie Kühn: Sie können den Fonds immer auch an die Fondsgesellschaft zurückgeben. Es ist egal, wie und wo Sie ihn gekauft haben. Oftmals sind Fonds durch Depotübertragungen ja auch gar nicht mehr in dem Depot, in das sie ursprünglich gekauft wurden. Bei einigen Fonds, die wenig bekannt sind, kann es Ihnen passieren, dass die Weiterleitung von der Bank an die Fondsgesellschaft nicht vorgesehen ist. In diesem Fall kann meistens per Telefon eine Lösung erfragt werden. Diese ist jedoch dann meist mit Kosten verbunden. Das ist jedoch wirklich die Ausnahme.

 

13.05.2013


Rudolf D.: "Meine Frau (68 J.) und ich (72 J.) haben im August 1986 neben einer privaten Krankenenversicherung und Pflegepflichtversicherung auch je eine Unfallversicherung mit folgender Versicherungssumme abgeschlossen: für den Todesfall 50.000,00 DM; für den Invaliditätsfall als Kapitalzahlung 250.000,00 DM. Dafür werden jährlich zur Zeit 125,19 € als Gesamtbetrag fällig. Vor einiger Zeit las ich in einer Zeitung, dass in vielen Fällen eine Unfallversicherung überflüssig und nur für wenige Personengruppen ratsam sei. Ich weiß, dass eine private Unfallversicherung dann einspringt, wenn der Versicherte nach einem Unfall "Invalide" ist; schwere Krankheiten deckt eine Unfallpolice nicht ab. Nun würde ich gerne von einem Experten gesagt bekommen, ob meine Frau (Hausfrau) und ich (Regierungsamtsrat a.D.) weiterhin die jeweilige Unfallversicherung behalten sollen?"

 

Stefanie Kühn: Die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Unfallpolice ist immer schwierig zu beantworten. Lesen Sie meine Antwort, kündigen daraufhin Ihre Police und erleiden dann einen Unfall mit schweren Folgen sagen Sie: Hätte ich die doch behalten. Trotzdem möchte ich Ihnen einige Entscheidungskriterien mitgeben, an Hand derer Sie abwägen können, ob Sie eine Unfallpolice weiterhin haben möchten.

1. Im Berufsleben ist in diesem Absicherungsbereich ganz klar die Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Police. Sie leistet, wenn die Arbeitskraft – wodurch auch immer – verloren geht. In Ihrem Fall bekommen Sie bereits eine Pension, Ihre laufenden Unterhaltskosten sind also vermutlich dadurch bereits ausreichend gedeckt, egal was Ihnen passiert. Für den Pflegefall haben Sie extra vorgesorgt, so dass ein u.U. kostenintensives Risiko bereits gedeckt ist.

2. Eine Unfallversicherung wäre für den Fall hilfreich, dass beispielsweise ein behindertengerechter Umbau im Haus oder in der Wohnung nötig wird. Denn hier kommt eine bestimmte Summe, wenn der benötigte Umbau durch eine Unfallfolge nötig ist. Vielleicht verfügen Sie aber auch über Erspartes, was in solch einem Fall eingesetzt würden könnte.

3. Zu prüfen wäre, ob es sich bei Ihrem Vertrag inzwischen um eine extra Senioren-Police handelt. Hier gibt es Anbieter, die auf einige Risiken, die eher ältere Menschen haben, eingehen. So ist ein Unfall nach der Definition ein „von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis". Ein Oberschenkelhalsbruch aufgrund von Osteoporose erfüllt diese Kriterien in der Regel nicht. Einige Versicherungen haben hier aber spezielle Deckungskonzepte, die man sich ansehen könnte. So ist der Unfallbegriff oft erweitert und Unterstützungsleistungen (wie bspw. eine Haushaltshilfe für einen bestimmten Zeitraum) sind eingeschlossen. Ihre Policen werden vermutlich mit dem Alter 75 enden (Sie können das in den Bedingungen nachlesen), so dass Sie sich, sollten Sie weiterhin diesen Versicherungsschutz wünschen, ein Senioren-Angebot bei Ihrem Versicherer geben lassen können.

Generell gilt, je mehr Vermögen Sie haben, umso weniger nötig ist die Unfallversicherung. Sie wird dann mehr und mehr zur Wohlfühlversicherung.

 

13.05.2013


Ludwig R: "Ich bitte um Bewertung der Firma Share Wood Switzerland AG Anlage in Holz (Wald etc.). Zwölf Prozent Rendite und Auszahlung in Schweizer Franken."

 

Stefanie Kühn: Eine wirkliche Bewertung einer Firma kann man nur vornehmen, wenn man die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung etc. detailliert prüft. Dafür ist in dieser Rubrik kein Rahmen. Ganz grundsätzlich zähle ich solche Investitionen zu der Klasse Alternativen Investments. In diesem Fall schließen Sie einen Rahmenvertrag über den Kauf von einigen Bäumen oder eines gesamten Plantagenstückes ab. Der Rahmenvertrag ist im Internet einsehbar. Daraus erschließt sich mir, dass Sie, sofern Sie nicht selbst vor Ort tätig werden möchten, einen Wartungsvertrag abschließen sollten, um die Bäume überhaupt groß zu bekommen. Informationen über die Kosten finde ich nicht. Vermutlich muss man dazu ein persönliches Angebot anfordern. Lesen Sie also die Kosten des Wartungsvertrages genau nach. Ich vermute, dass hier der Knackpunkt liegt. Den Holzmarkt in 10-15 Jahren können Sie und ich vermutlich schwer einschätzen. Es stellt sich die Frage, wie viel Glauben man Prognosen schenken sollte. Ich erinnere mich an sehr optimistische Sterbetafeln bei Zweitmarktlebensversicherungsfonds und eben solche Windprognosen bei Windkraftfonds. Viele Anleger hatten später mit Verlusten zu kämpfen. Daneben gibt es die allgemeinen Risiken wie Wetter, Schädlinge, Solvenz des Unternehmens, Güte der Wartung, Währungsrisiken, politische Risiken des Belegenheitslandes usw.. Positiv ist sicherlich zu bemerken, dass es bereits Auszahlungen an Anleger gab und es inzwischen dort einige Jahre Erfahrung gibt. Die Homepage des Anbieters selbst spricht zwar von den von Ihnen genannten 12 % Rendite, hier sind aber sehr optimistische Steigerungen zu Grund gelegt. An anderer Stelle ist dort die Rede von 6% Rendite. Sie müssen sich immer fragen, ob die Risiken die Sie eingehen, zur erwarteten Rendite passen. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viel Vermögen Sie besitzen und welchen Anteil daran die geplante Investition ausmacht. Ich persönlich lehne eine solche Investition ab, da mir die Risiken zu schwer kalkulierbar sind.

 

13.04.2013


Manfred L.: "Von der Fa. INFINUS AG habe ich ein Angebot gesehen, und möchte gerne wissen wie sicher dieses ist. Es handelt sich um eine Orderschuldverschreibung mit einer Verzinsung von 6%, Laufzeit 1 Jahr bis zu 10 Jahren. Es besteht zu 100% Kapitalsicherheit und Zinsgarantie. Ich könnte € 10.000.--anlegen. Die Einlage würde wie folgt angelegt: 50% in aufgekaufte Lebensversicherungen, 20% in Fonds mit angekauften Lebensversicherungen. 20% Immobilien und 10% in Edelmetalle:Gold und Silber. Ich bin 72 Jahre alt und eher für konservative Investments. Was können Sie mir zu dieser Anlage sagen? Unter www.fubus.de können Sie das Angebot sehen.

 

Stefanie Kühn:  Die von Ihnen beschriebene Anlage zählt zu den Unternehmensanleihen. Die Future Business KG aA emittiert Anleihen verschiedener Laufzeit und zahlt dafür einen Zins, der je nach Laufzeit zwischen 5% und 8% beträgt. Die Sicherheit, die Sie haben ist das Versprechen des Unternehmens, dass es Zins und Tilgung zahlen kann. Geht sie pleite, ist ihr Geld ganz oder teilweise weg. Es besteht in jedem Fall ein Totalverlustrisiko, wie bei allen Anleihen.

Doch wie können Sie einschätzen, wie hoch Ihr Risiko ist? Zunächst könnte man sich die Frage stellen, welche Anlagerendite aus dem von Ihnen genannten Mix das Unternehmen erzielen müsste, damit die Firma wirtschaftlich arbeiten kann. Nehmen wir an, im Mittel sind 6,5% an den Anleger zu zahlen. Dann müsste der Anlagemix mindestens diese Rendite erzielen. Vermögensverwaltungen nehmen oftmals 1% als Gebühr, also unterstellen wir, dass das Unternehmen noch 1% für sich benötigt. Damit wären 7,5% zu erzielen. Das ist in der heutigen Zeit ohne Risiken schwierig. Auslaufende Lebensversicherungen bringen ca. 4%, da muss also dann sehr günstig eingekauft werden. Die Rendite müsste dann hier dadurch erzielt werden, dass derjenige, dem die Police abgekauft wurde, ein sehr niedriger Preis gezahlt wurde.

Beteiligungen, die in Lebensversicherungen investieren, haben derzeit oft keine guten Nachrichten für den Anleger. Insofern erscheint mir diese Anlage fragwürdig. Mit Gold und Silber konnte eine solche Rendite zuletzt sehr gut erzielt werden, mit Immobilien je nach Lage auch. Den Anlageerfolg des Unternehmens könnten Sie sich also genau erläutern lassen, um zu verstehen, ob das Unternehmen es voraussichtlich nachhaltig schaffen wird, die Anleihen zu bedienen.

Sie haben ausdrücklich von dem Wunsch nach einer konservativen Anlage gesprochen. Eine konservative Anlage bringt im heutigen Marktumfeld keine Zinsen von 5% und mehr.

 

28.03.2013


Elisabeth P. "Ich werde demnächst über 20.000 Euro zur Geldanlage verfügen. Meine Bank empfiehlt mir eine Rentenversicherung mit Todesfallschutz (von der LV 1871). Ich wurde gedrängt, rasch abzuschließen, weil sich die Versicherungen aus diesem Geschäft zurückziehen würden und es so günstige Angebote nicht mehr gebe (Garantiezins 1,7 Prozen, erwartete Rendite 2,25 Prozent). Ich habe aber keine Nachkommen, deshalb ist die Leistung im Todesfall gar nicht wichtig. auch habe ich schon eine private Pflegeversicherung mit hoher Deckung. Was soll ich denn tun? Ich habe auch von Bundesanleihen mit Inflationsschutz gelesen. Ich will eine risikoarme Anlage, aber doch einen Inflationsausgleich."

 

Stefanie Kühn: Für Ihre Entscheidung, was Sie mit Ihrem Geld tun, ist immer nur eines wichtig: Die Geldanlage muss zu Ihrer Situation und Ihrer Risikobereitschaft passen. Durch nichts sollten Sie sich drängen lassen. Gute Geldanlagen gab es immer und wird es geben.

So, wie Sie Ihre Situation schildern, ist eine Rentenversicherung sicherlich nicht das Richtige für Sie. Eine Rentenversicherung ist immer eine Wette auf ein langes Leben. Die kann man eingehen, muss man aber nicht. Wer keine Nachkommen oder Partner hat, die er absichern muss, benötigt keinen Todesfallschutz. Sie würden ja auch keine Autoversicherung abschließen, wenn Sie kein Auto haben.

Als risikoarme Anlagen, die Inflationsausgleich gewährleisten, bieten sich derzeit kurzfristige Festgelder an, sofern Sie einen attraktiven Zins haben. Diesen finden Sie am ehesten bei Direktbanken. Außerdem könnte ein defensiver Mischfonds in Betracht gezogen werden. Inflationsgeschützte Bundesanleihen haben zwar einen niedrigen Zinskupon, bieten aber Inflationsausgleich. Wenn diese Geldsumme allerdings die einzige Summe ist, die Sie als Rücklage haben, empfehle ich Ihnen, auch Geld im Tagesgeldbereich zu halten, um flexibel zu bleiben.

 

06.03.2013


Max H.: "Wir haben Anteile an dem Fond 'StarCap Sicav-Winbords+A StarCapital S.A.' Jetzt lese ich, dass Sicav-Fonds kein Sondervermögen sind, das bei Konkurs des Emitenten nicht in die Konkursmasse gehört und daher besonders sicher ist. Wir möchten bei der Geldanlage besonders sicher sein. Bitte klären Sie für uns, wie es da bei den Sicav-Fonds ist."

 

Stefanie Kühn: Bei dem von Ihnen angesprochenen Fonds handelt es sich um einen sehr internationalen Rentenfonds. Er hat die für einen weltweiten Rentenfonds typische Risiken neben der Entwicklung an den Zinsmärkten und der Beimischung von riskanteren Anleihen: die Schwankungen bei den Währungen. Mehr als die Hälfte der Investmentfonds, die in Deutschland verkauft werden, stammen aus Luxemburg. Dort werden sie grundsätzlich nach dem SICAV-Modell aufgelegt. SICAVsteht für "société d' investissement à capital variable". Dabei handelt es sich um Gesellschaften mit variablem Grundkapital, bei denen der Investor nicht ausschließlich am Sondervermögen, sondern an der ganzen Fondsgesellschaft beteiligt ist. Bei in Deutschland aufgelegten Fonds ist der Anleger im Falle der Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) dadurch geschützt, dass die angelegten Vermögenswerte ein rechtlich getrenntes Sondervermögen bilden. Bei Luxemburger Fonds stehen die Vermögenswerte dem Anleger als Miteigentümer direkt zu. Die Vermögenswerte werden treuhänderisch von einer Depotbank verwahrt. Das Vermögen des Fonds fällt bei Insolvenz der Depotbank oder des Anlageverwalters grundsätzlich nicht in die Insolvenzmasse. Sollte mit einem Luxemburger Fonds mal etwas schieflaufen, dürfte es daher wohl nicht wegen der unterschiedlichen rechtlichen Konstruktion von deutschen und luxemburgischen Fonds zu Problemen kommen. Allerdings hat die Madoff-Pleite gezeigt, dass die luxemburgische Justiz einem großen Anlegeransturm kaum gewachsen ist und es für Anleger schwierig sein kann, ihre Rechte zeitnah in dem der Finanzbranche sehr nahe stehenden Ministaat Luxemburg durchzusetzen. Viele Fonds, so auch der Ihre, haben neuerdings bei der Risikobeschreibung in den wesentlichen Anlegerinformationen folgenden oder ähnlich lautenden Satz aufgenommen: „Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen insbesondere im Ausland kann ein Verlustrisiko verbunden sein, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unterverwahrers resultieren kann.“

 

21.01.2013


Willi F.: "In der Zeitung MM vom 31.12.12 steht unter Geld und Markt die Leserfrage: Hoher Ausgabeaufschlag... Frau Stefanie Kühn antwortet: ...der Ausgabeaufschlag kann vermieden werden, wenn man die Papiere an der Börse kauft. Frage: Wie kann ich als Privatperson Wertpapiere an der Börse kaufen?"

 

Stefanie Kühn: Um Fonds über die Börse einzukaufen ist nur ein Depot bei einer Bank erforderlich. Dieser kann dann der Auftrag erteilt werden, dass ein Fonds nicht über die Fondsgesellschaft, sondern über eine Börse bezogen werden soll. Damit vermeidet man den Ausgabeaufschlag, der bis zu 5,5% des Anlagebetrages ausmachen kann. Inzwischen sind in Deutschland die meisten gängigen Fonds über die Börse zu beziehen.

Damit der Kauf gut gelingt ist ein Limit empfehlenswert. Das Limit sollte nicht nur am Tag der Eingabe gelten, sondern länger (bis Monatsende oder drei Monate). So stellen Sie sicher, dass Sie nicht plötzlich viel zu viel zahlen, weil ein Verkäufer ein entsprechend hohes Verkaufslimit aufgegeben hatte. Es wird auf diese Art und Weise ständig geprüft, ob für Sie ein Handelspartner zur Verfügung steht, der zu dem von Ihnen gewünschten Kurs verkaufen möchten.

Die Kaufgebühren betragen bei Hausbanken meistens 1% vom Kauf, bei Direktbanken weniger. Außerdem ist der Betrag dort oft gedeckelt. Bei einer Anlagesumme von 10.000 Euro kann man bis zu 450 Euro Gebühren sparen.

 

21.01.2013


Friedrich T.: "Geldanlagen waren schon immer eine Vertrauenssache! Heute mehr denn je. Als Jungrentner (73 Jahre) ist eine Altersvorsorge immens wichtig. Wenn man für nicht vorhersehbare Ausgaben, wie Krankheiten, Wohnung, Anschaffungen aller Art, Auto, Beerdigung oder Altenpflege, etwas sparen will und muss ist dies aus unserer Sicht ein unmögliches Unterfangen. Der derzeitige Zinssatz ist weit unter der Inflationsgrenze! Oder? Wie ist fürs Alter überhaupt ein sicheres Sparen möglich? Oder wird das Geld heimlich, still und leise dadurch immer schneller entwertet?"

 

Stefanie Kühn: Ich finde es sehr verantwortungsvoll, dass Sie eine ausreichende Notfallreserve einplanen. Ja, es ist derzeit nicht einfach an den Anlagemärkten. Eine Notfallreserve soll ja sofort verfügbar sein, daher eignen sich als Anlageform Tagesgelder und allenfalls eine Teil kann in kurzfristige Festgelder angelegt werden. Die Zinsen liegen oftmals weit unter Inflationsrate. Aber es gibt noch Angebote, mit denen Sie zumindest die Inflationsrate „vor Steuern“ noch schlagen können. Das erfordert aber die Bereitschaft zum Onlinebanking und die Hinzunahme von Direktbanken. Durch Nutzung von Lockangeboten und ab und an einem Banken-Wechsel ist sogar noch etwas mehr drin. Es erfordert allerdings Arbeit, das sei nicht verschwiegen.

Für Gelder, die Sie voraussichtlich erst mittelfristig benötigen, ist eine Festlegung in einem Treppenverfahren denkbar. Sie teilen Ihren Anlagebetrag durch bspw. vier und legen ein Viertel für ein Jahr fest, ein Viertel für 2 Jahre usw.. Wird dann das erste Festgeld fällig, legen Sie es dann für vier Jahre an und so weiter. Auf diese Art und Weise erzielen Sie unter Beibehaltung einer gewissen Flexibilität (jedes Jahr ist ein Viertel der Anlagesumme verfügbar) den jeweiligen vier Jahreszins sobald die ersten vier Jahre um sind. Dieser sollte in der Regel höher sein, als der Tagesgeldsatz. Aber auch hier sind Sie auf die Angebote im Onlinebanking (und damit meist der Direktbanken) angewiesen. Diese Treppe ist mit beliebigen Jahresaufteilungen denkbar, ganz nach Einschätzung des Zinsniveaus und des persönlichen Bedarfes.

Schwankungsreichere Anlagen wie Misch- und Aktienfonds empfehle ich Ihnen für eventuell kurz und mittelfristig benötigte Anlagegelder nicht.

Die schleichende Geldentwertung wird in den nächsten Jahren vermutlich die Sparer treffen, die sich nicht rechtzeitig um ihr Geld kümmern und Zinsen akzeptieren, die weit unter der Inflationsrate liegen.

 

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31.12.2012


Erwin W.: "Ich habe auf der Bank Geld liegen, und dafür bekomme ich keine Zinsen. Als Anlage dachte ich eventuell etwas für die Rente, da ich nicht so viel Rente bekomme. Es sollte auch sicher sein. Ein Anlageberater hat mir vorgeschlagen Geld in PIMCO Global Investors Series pic Total Return Bond E Acc EUR ( Hdg ) anzulegen. Da bekomme ich monatlich einen Rentenbetrag ausbezahlt. Kann aber jederzeit das Geld zurückverlangen. Die Sicherheit ist 2 Stufe Rendite ca. 5 Prozent. Da ich mich mit Fonds überhaupt nicht auskenne, würde mich interessieren, ob das sinnvoll ist, und vor allen Dingen wie sicher ist die Anlage. Als Anlagehöhe dachte ich an 100.000 Euro."

 

Stefanie Kühn: Der vorgeschlagene Fonds ist ein Rentenfonds. Rente hat in der Bankensprache nichts mit der gesetzlichen Rente zu tun, sondern bezeichnet festverzinsliche Wertpapiere. Den Anlegerinformationen zu diesem Fonds ist zu entnehmen, dass der Fonds weltweit in festverzinsliche Wertpapiere anlegt, hauptsächlich im Bereich „investment grade", das bedeutet in Wertpapiere von Emittenten (Herausgebern), die als sehr sicher eingeschätzt werden. Das aktuelle Risikoprofil laut den wesentlichen Anlegerinformationen lautet Stufe 3 von 7. Typische Risiken sind Ausfallrisiken und Währungsrisiken, aber auch ein Zinsanstieg würde fallende Anleihenkurse bewirken. Die Rendite ist nicht garantiert. Ziel der Anlagepolitik des Fonds ist es lediglich, einen Kapitalzuwachs zu erzielen. Sie erhalten nicht jeden Monat einen Rentenbetrag ausgezahlt, möglicherweise können Sie aber einen Auszahlplan vereinbaren, bei dem jeden Monat für eine Summe X Anteile verkauft werden. Alles in allem ist dies aber ein ordentlicher Rentenfonds. Die laufende Gebühr mit 1,4% ist für einen Rentenfonds eher hoch, der Ausgabeaufschlag mit 5% auch. Diesen können Sie vermeiden, wenn Sie den Fonds über die Börse kaufen. Der Fonds wird an der Börse gehandelt.
Bezüglich der Anlagehöhe bitte ich Sie, zu überdenken, ob Sie nicht eine Streuung in mehrere Anlagen vornehmen möchten. Wichtig ist, dass Sie auch ein Tagesgeld für Notfälle, sowie ganz sichere Festgelder haben. Bei diesen wären die Zinszahlungen auch garantiert.

 

24.12.2012


Philipp K.: "Ich besitze Fondsanteile des AXA Immoselect im Kaufwert von ca. 50 000 € die für meine Frau und mich als Alterssicherung gedacht waren. Dieser Fonds wurde wie bekannt vergangenes Jahr geschlossen und wird leider abgewickelt. Nun bekomme ich von meiner Bank ein "freiwilliges öffentliches Umtauschangebot" dieser in meinem Besitz befindlichen 962 Anteile zum Börsenwert von 24,30 € pro Anteil, in Smart Grids AG-Aktien des Schweizer Unternehmens iEnergy AG mit Sitz in Zug zum Kurswert von 3,10 € zu tauschen. Ich gehe eigentlich davon aus, dass nach Abwicklung des AXA Immoselect meine Kapitalanlage mehr als 24,30 € Wert pro Anteil wert ist, gleichzeitig stellt sich der Kurs dieser Smart Grids Aktie im Chart auch nicht gerade toll dar. Ist dies hier ein Angebot zum weiteren Geldverbrennen. Was soll ich davon halten?"

 

Stefanie Kühn: Es ist in Deutschland relativ einfach, ein Übernahmeangebot zu machen. Die Banken sind verpflichtet, solche Angebote an alle Inhaber von Anteilen weiterzuleiten. So erhalten Inhaber von Fonds immer wieder solche Angebote, bei denen sie Fondsanteile in Aktien eines Unternehmens tauschen sollen. Ganz grundsätzlich ist das Risiko einer einzelnen Aktie (noch dazu eines vermutlich eher kleinen Unternehmens) als höher einzuschätzen, als das Ihres Fonds. Die Abwicklung ist sicherlich nicht erfreulich, jedoch sind mit den Immobilien, die der Fonds hält, ja Werte da, die nun veräußert werden. So erhalten Sie Zug um Zug (hoffentlich) Ihren Einsatz oder große Teile davon zurück. Das hängt ja auch von Ihrem Kaufzeitpunkt ab und wie viele Ausschüttungen Sie schon erhalten haben.

Von einem solchen Angebot rate ich Ihnen ab. Bei der Neuanlage sollten Sie auf eine gute Streuung achten. Dazu kämen insbesondere Tages- und Festgelder und - je nach Ihrer Risikoeinstellung – Misch- und Aktienfonds in Betracht. Achten Sie bei allen Neuanlagen besonders auf die Kosten!

 

20.12.2012


Felicitas M.: "Ich lebe in einem Altersheim. Meine Tochter ist 68 Jahre alt und schwer an Krebs erkrankt. Sie musste mehrfach operiert werden. Jetzt soll sie für mich das Altersheim bezahlen, nachdem meine Ersparnisse nach sechs Jahren, in denen ich alles selbst bezahlt habe, aufgebraucht sind. Kann das Sozialamt das verlangen? Es ist mein einziger Wunsch, dass meine Tochter ihr Geld für ihre Krankheit verwenden kann und nicht für mich. Was soll ich nur tun?"

 

Stefanie Kühn: Grundsätzlich sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Wenn Sie außerstande sind, selbst für Ihren Unterhalt zu sorgen, springt das Sozialamt ein, wenn es darum geht, Ihnen schnell die notwendige Hilfe zukommen zu lassen. Das Sozialamt forscht aber nach, ob nicht unterhaltspflichtige Kinder vorhanden sind, um die Kosten auf diese umzulegen. Denn das Sozialamt und damit der Steuerzahler soll nur haften, wenn kein anderer zahlen muss.
Eine Voraussetzung einer Zahlungspflicht Ihrer Tochter ist deren Leistungsfähigkeit. Es wird ermittelt, was Ihre Tochter für ihren eigenen Unterhalt, ihre eigene Vorsorge und für die Unterstützung ihrer eigenen Familie benötigt. Nur soweit darüber hinaus noch Geld vorhanden ist, ist sie leistungsfähig und besteht ein Unterhaltsanspruch, den das Sozialamt auf sich überleiten kann. Reichen weder Einkommen noch Vermögen Ihrer Tochter aus, um Ihren Lebensbedarf zu decken, wird ihre Tochter von ihrer Unterhaltspflicht frei. Die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beziehungsweise angemessene Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung sind Abzugsposten bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens Ihrer Tochter. Die Krankenversicherung übernimmt zudem grundsätzlich die Kosten einer Krebsbehandlung.

 

15.11.2012


Heinz S.: "Von einem Finanzdienstleister liegt mir ein Angebot zur Anlage von EUR 50.000,-- (Mindestanlagebetrag) vor. Es wird dafür ein Konto in der Schweiz angelegt mit täglicher Verfügbarkeit. Verwaltet wird die Anlagesumme von einer Firma PICAM mit Sitz in Berlin. Es nennt sich PICCOR-Systemhandel im DAX/EUREX-Bereich. Es fallen folgende Gebühren an: Management 1% p.a. ,Verwaltungsgebühr EUR 750,--p.a., Gewinnbeteiligung 20% ab erreichen von 15% p.a. einmalige Vermittlungsgebühr 6% der Anlagesumme. Im Juli 2012 wurden 2,32% erwirtschaftet, von Anfang des Jahres an bislang 11,9%. Es handelt sich wohl um eine (hoch)spekulative Anlage, die ich nicht genau einordnen kann."

 

Stefanie Kühn: Das Ihnen vorliegende Angebot ist offensichtlich ein Angebot zur Vermögensverwaltung bei dem obigen Unternehmen. Auf dessen Homepage finden sich einige Infos, man erfährt auch, dass die Swiss Finance Group GmbH verantwortlich zeichnet. Handelnde Personen werden nicht vorgestellt, wohl aber einige Infos zur Anlagestrategie mit offensichtlich beachtlichen Ergebnissen.
Die Gebühren liegen nach Ihren Infos bei einer Anlagesumme von 50.000 Euro bei 2,5% (Management- zzgl. Verwaltungskosten) p.a. zzgl. einer etwaigen Gewinnbeteiligung. Die Einstiegsgebühr ist m.E. hoch und für eine Vermögensverwaltung nicht unbedingt üblich. Die Anlage ist vermutlich nicht für konservative Anleger geeignet. Grundsätzlich ist auf eine breite Streuung des Vermögens zu achten.

Wenn Sie das Angebot weiter verfolgen möchten, könnten Sie Ihrem Vermittler folgende Fragen stellen: Wer sind die handelnden Personen? Welche Risiken stecken in der Anlage (Anteil Derivate, Verhältnis Aktien zu Anleihen, gibt es Totalverlustrisiken etc.). Nach welchen Kriterien wird die Gewinnbeteiligung berechnet? Hier gibt es kunden- und weniger kundenfreundliche Festlegungen. Welche Bank wickelt die Anlage ab? Gibt es weitere Kosten wie Depotgebühren? Gibt es steuerliche Dinge zu beachten?
Ausgabeaufschläge sind grundsätzlich verhandelbar. 3.000 Euro bei einer Anlage von 50.000 Euro müssen erst einmal wieder verdient werden.

 

04.11.2012


Sebastian H.: "Meinen beiden Töchtern möchte ich gerne jeweils den Betrag von € 10.000.- übereignen. Dabei möchte ich die Übergabe von Bargeld oder eines Sparbuches vermeiden. Ich habe mir etwa die Übergabe eines Sparbriefes o. ä. vorgestellt. Das Geld sollte bei Bedarf eher kurzfristig für eine evtl. Notsituation zur Verfügung stehen und möglichst noch einen kleinen Ertrag bringen. Erwarte ich eventuell zuviel?"

 

Stefanie Kühn: Sparbriefe oder Tagesgeldkonten eignen sich hervorragend für Anlagen, die kurzfristig oder mittelfristig zur Verfügung stehen sollen. Gute Tagesgeldkonten bieten Konditionen, mit denen zumindest der Inflationsausgleich noch geschafft werden kann. Tagesgeldkonten sind täglich verfügbar, eventuell bietet es sich an, für jede Tochter einen Teil völlig flexibel anzulegen. Bei Sparbriefen oder Festgeldern gibt es unterschiedliche Laufzeiten, hier sollten Sie sich aufgrund Ihres Ziels „Notsituation absichern" nicht zu lange binden. Die derzeit recht niedrigen Zinsen laden sowieso nicht dazu ein. Die holländische NIBC Bank oder die Santander Direktbank sind Beispiele, wo Sie schon für Ihre Anlagesumme attraktive Zinsen bekommen. Die BMW-Bank hat ein Online-Sparbuch mit einem derzeitigen Zins von 2,7% (Stand Nov. 11), das eine für Sparbücher typische drei-monatige Kündigungsfrist besitzt mit einer Verfügbarkeit von 2.000 Euro pro Monat. Dieses Angebot fiel mir spontan ein, als ich Ihre Frage las – auch wenn Sie eigentlich kein Sparbuch übergeben wollten. Da alles online passiert, ist dieses Kriterium aber auch erfüllt.
Zur Abwicklung: Sie könnten Ihre Töchter bitten, geeignete Konten zu eröffnen und Sie überweisen das Geld dann direkt dorthin.

 

28.10.2012


Michael Sch.: "Vor geraumer Zeit habe ich mit großem Interesse den von Ihnen veröffentlichten Artikel über unzulässige Kreditgebühren gelesen. Daraufhin habe ich mein Kreditinstitut mit Verweis auf das Urteil angeschrieben. Die Antwort war "... dass das Urteil nur das Rechtsverhältnis zwischen der klagenden und der beklagten Partei dieses Rechtsstreits betreffen würde und nicht das Kreditinstitut " bei dem ich ein Darlehen laufen habe. Nun ist meine Frage, ob es auf Grund des Urteils ein allgemeingültiges Urteil vom BGH gibt, oder ob ich in meinem Fall selbst eine Klage anstreben muss?"

 

Stefanie Kühn: Die Rechtskraft eines zivilgerichtlichen Urteils wirkt grundsätzlich nur für und gegen die Parteien des jeweiligen Rechtsstreits. Das gilt selbst bei einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Allgemeingültig wäre erst eine gesetzliche Regelung. Ein Kunde müsste also auch dann letztlich selbst gegen seine Bank klagen, wenn der BGH in einem ähnlichen Fall bereits einem anderen Bankkunden Recht gegeben hat. Da aber aufgrund des BGH-Urteils für die Banken absehbar ist, dass sie zumindest letztinstanzlich einen entsprechenden Prozess verlieren würden, passen sie ihre Geschäftspraktiken in der Regel an die geltende Rechtsprechung an. So verlangen Banken beispielsweise aufgrund eines Urteils des BGH vom 07.06.2011 keine Darlehenskontogebühren und erstatten die Gebühren der letzten drei Jahre - zumindest auf Nachfrage des Kunden. Bei Kreditbearbeitungsgebühren ist es etwas schwieriger. Zwar haben schon einige Oberlandesgerichte diese als unzulässig erklärt. Der BGH könnte darüber aber nur entscheiden, wenn eine Bank Revision gegen ein OLG-Urteil einlegen würde. Grundsätzlich müssten Sie also selbst gegen Ihre Bank klagen, wenn diese sich hartnäckig weigert. Die Erfolgsaussichten sind dabei gut. Sie können sich auch an die Schutzgemeinschaft für Bankkunden wenden, die mit ausgesuchten Einzelfällen Musterklagen durchführen will. Auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen finden Sie überdies Listen und Hinweise, welche sonstigen Bankentgelte unzulässig sind.

 

16.09.2012


Georg K.: "Mein Sohn ist 21 jahre alt und verdient momentan (bis ca. Mai 2013) 1600€ monatlich. Für seinen Lebensstil benötigt er ca. 800 € im Monat. Das verbleibende Geld möchte er gewinnbringend, jedoch risikoarm, anlegen. Das ersparte Geld ist für ein Studium gedacht. Welche Sparstrategie/ -form empfehlen Sie dazu?"

 

Stefanie Kühn: Wenn ich Sie richtig verstehe, schließt sich das Studium ab Herbst 2013 an. Bis dahin kann er monatlich 800 Euro sparen. Da Ihr Sohn das Geld in so kurzer Zeit wieder benötigt, sollte er als Sparform Tagesgelder wählen. Allenfalls eine kleine Summe könnte er als einjähriges Festgeld anlegen, da er ja vermutlich nicht die gesamte gesparte Summe im ersten Monat des Studiums benötigt. Wichtig ist, dass er sich nach einem gut verzinsten Tagesgeldkonto umsieht, vielleicht auch ein Lockangebot nutzt. Besonders die Direktbanken haben hier oft attraktive Angebote. So schafft er den Inflationsausgleich. Auf die Einlagensicherung sollte er achten.

 

31.08.2012
Anita S.: "Ich habe bei meiner Hausbank, bei der ich seit ca. 40 Jahren Kunde bin, vor ca. 5 Jahren 10.000,00 € angelegt. Ich habe meinen damaligen Berater ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich kein Risiko eingehen möchte, keine lange Laufzeit und auch Zinsen, für mein angelegtes Geld möchte. Auch habe ich ihn gebeten, da ich schon eine Anlage in gleicher Höhe habe, und zwar HVB MOVER, dass dieser Betrag auch in der HVB-MOVER angelegt wird oder evtl. aufgestockt. Daraufhin hat er mir die Anlage HVB-FAVORIT angeboten und mir, leider nur mündlich die Zusage erteilt, dass ich auch Zinsen für diese Anlage erhalte. Am 01.06.2012 wurde das Geld zur Auszahlung fällig, ich bekam zwar meinen gesamten Einzahlungsbetrag ausbezahlt, aber keine Zinsen. Nach meiner Rückfrage bei der jetzigen Beraterin bekam ich zur Antwort, da könne sie leider nichts machen. Der damalige Betreuer ist nicht mehr in der Bank tätig. Meine Frage wäre, kann ich in Bezug auf die Zinsen, die Bank hierzu belangen?"

 

Stefanie Kühn: Sie haben in der Vergangenheit in Zertifikatekonstruktionen der HVB investiert. Es wurden zahlreiche Zertifikate emittiert, d.h. man kann aus Ihrer Beschreibung nicht konkret sehen, um welches Zertifikat es sich genau handelt. Grundsätzlich lässt sich aber folgendes sagen: die Zertifikate mit den Zusätzen Mover und Favorit folgen alle gleichen Mustern. Beide Konstruktionen haben eine Kapitalgarantie, aber keine Garantie auf einen Ertrag. Dieser hängt jeweils von bestimmten Bedingungen ab, die bei Favorit und Mover unterschiedlich sind. Offensichtlich hatte es bei Ihrem Mover-Zertifikat mit dem Ertrag immer geklappt, beim Favorit jedoch nicht. Das ist natürlich schade, aber wenn Sie die Bedingungen gelesen hätten, dann wäre klar geworden, dass der Ertrag nicht garantiert war.

Grundsätzlich sollten Sie immer genau verstehen, wie ein Produkt funktioniert, in das Sie investieren möchten, und im Zweifelsfall lieber die Finger davon lassen. Ob Sie hier rechtliche Möglichkeiten haben, kann nur ein Anwalt nach einer genauen Analyse des Sachverhaltes beurteilen.

 

20.08.2012


Elisabeth H.: "Ich habe 2008 Inhaber-Anteile am einst offenen Immobilienfonds CS Euroreal gekauft, der nun abgewickelt wird. Unterlagen zu meiner damaligen Bankberatung habe ich leider keine mehr. Nun bin ich auf eine Anwaltskanzlei gestoßen, die eine Sammelklage gegen die Credit Suisse in dieser Sache plant. Will hier eine Kanzlei nur Geld verdienen oder muss ich mich der Klage anschließen, um ein eventuelles Recht auf Schadenersatz zu wahren? Meine Hausbank versichert mir, dass ich durch die Fondsschließung keinen Verlust erleide. Mir wird sogar geraten, mich wieder an einem großen offenen Immofonds zu beteiligen. Was soll ich tun? Auch in Hinblick darauf, dass man immer wieder hört, dass Sparer wegen der Eurokrise einen großen Teil ihres Geldes verlieren könnten. Ich bin sehr verunsichert."

 

Stefanie Kühn: Offene Immobilienfonds haben nach meiner Ansicht einen Fehler im System. Eine, wie das Wort schon sagt, immobile Sache wird täglich handelbar gemacht. Auch die neuen Regelungen ändern nicht so viel daran. Von Beteiligungen an weiteren offenen Immobilienfonds rate ich daher ab.
Ob Sie durch die Fondsauflösung des CS Euroreals letztlich einen Schaden erleiden, wird man erst wissen, wenn alle Objekte verkauft sind und der Erlös an die Anleger verteilt ist. Das ist m.E. heute nicht zu klären.
2008, als Sie den Fonds kauften, waren u.U. schon andere Fonds in der Bredouille – hier würde ich zunächst den genauen Zeitpunkt klären, wann Sie den Fonds erworben haben. Gab es bereits erste Schließungen, könnte man zumindest darüber diskutieren, wie Berater sich in dieser Situation hätten verhalten können. Ob für Sie rechtliche Möglichkeiten bestehen, einen eventuellen Schaden ersetzt zu bekommen, lassen Sie am besten durch einen spezialisierten Anwalt klären. Der Weg über eine Erstberatung erscheint mir hier aussichtsreicher, um einschätzen zu können, ob sich der Klageweg für Sie überhaupt lohnen würde.

 

02.08.2012


Werner S.: "Ich haben den Artikel eines Professors gelesen, der davor warnt, dass der ESM-Vertrag zu einer Inflation und zu Enteignung führt. Meine Frau und ich als Rentner sind sehr beunruhigt. Wäre es sinnvoll und ohne Risiko, wenn wir einen Teilbetrag unseres angesparten Geldes z.B . hunderttausend Euro sparbuchmäßig, in Dollar, Schweizer Franken o.ä.anlegen? Wenn ja, welche Währung wäre sinvoll bzw. in welchem Bankhaus in Bayern wäre dies gefahrlos möglich?"

 

Stefanie Kühn: Die Entwicklungen in Europa finde ich auch sehr bedenklich. Seit Beginn der Finanz- und Eurokrise entwickelt sich Deutschland hin zum „Zahler für Nationen". Zu Recht überlegen Sie daher meines Erachtens, wie Sie ihr Geld schützen und sich krisensicher aufstellen.
Die Anlage in Fremdwährungen, besonders in die sogenannten Hartwährungen wie Schweizer Franken, Norwegische Krone, Austral-Dollar, aber auch in den Dollar ist dabei eine sinnvolle Option. Jedoch muss man sich bewusst machen, dass auch das nicht risikolos ist. Währungen schwanken (auch wenn der Schweizer Franken derzeit künstlich konstant gehalten wird) und Währungsverluste können Ihr Vermögen schmälern. Eine Fremdwährungsquote von ca. 10% erscheint mir eine sinnvolle Streuung zu sein.
Währungskonten bieten viele Geldinstitute an. Wichtig ist dabei zu beachten, mit welchen Kosten der Umtausch von einer Währung in die andere belastet wird. Auch die Direktbanken wie CortalConsors oder Comdirect bieten Währungskonten an. Einen perfekten Schutz bieten diese aber nicht, da die Gefahr besteht, dass im schlimmsten Fall in Euro (bzw. die dann gültige Währung) zurückgetauscht wird. Ein Konto in dem entsprechenden Land wäre hier letztlich sicherer (wenn auch aufwendiger), auch eine Staatsanleihe des gewünschten Landes ist eine Alternative.
Weitere Bausteine für eine krisensichere Geldanlage sind Gold, Aktien und Immobilien.

 

14.07.2012


Katharina W.: "Im Jahre 1992 kaufte ich für 50.000 DM bei Fundus-Fonds-Verwaltungen Immobilien Anlagen Nr. 26 KG - Wertpapier-Kenn-Nr. 981295 - über die Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner, Disternich diese Papiere. Es handelt sich um das Gebäude am Spreebogen in Berlin. Seither läuft dieser Fonds und jetzt, im Alter von 72 Jahren, wollte ich diese Anteile für eine Anschaffung verkaufen und stellte über die sog. Zweitmarktbörse fest, dass sie nur noch 20 - 22 % des Wertes ausweisen. Meine Frage: sollte ich diese Papiere mit diesem Verlust versuchen, zum jetzigen Zeitpunkt - so überhaupt möglich - zu verkaufen oder raten Sie abzuwarten, bis evtl. eine Erholung stattfindet?"


Stefanie Kühn: Sie haben eine Beteiligung der Fundus Gruppe erworben. Grundsätzlich haben Beteiligungen ein Totalverlustrisiko. In den letzten 20 Jahren haben Sie sicherlich in den jährlichen Informationen verfolgen können, ob die Ausschüttungen prospektgemäß ausgeschüttet wurden. Nach meinen Recherchen kam es gleich in den Anfangsjahren zu hohem Leerstand in dem Gebäude (siehe z.B. Welt online vom 25.1.96).
Der erste Schritt, um zu prüfen, ob Sie einen Schaden erlitten haben, wäre eine Zusammenstellung aller bislang erhaltenen Ausschüttungen. Ferner hatten Sie u.U. steuerliche Vorteile, gerade in der Anfangszeit. Auch diese müssten Sie zusammenstellen.
Kurse auf dem Zweitmarkt berücksichtigen natürlich implizit immer, was schon an Rückflüssen kam und was noch zu erwarten ist. Insoferns sind Kurse unter 100% nicht immer schlecht. Ein Beispiel: Sind bereits 90% der Investitionssumme an Ausschüttungen geflossen, würde ein Veräußerungserlös von 22% insgesamt ein Plus bedeuten. Ferner werden am Zweitmarkt von den Käufern und Verkäufern (hoffentlich) die möglichen Risiken wie eine Rückführung der bisherigen Ausschüttungen oder gar eine Nachschusspflicht eingepreist. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass ein Handel von Beteiligungen nicht so liquide sein kann, wie der von Wertpapieren.
Es gab und gibt einige Fundusfonds, die Probleme haben. Mir fällt dort immer auf, dass es starke personelle Verquickungen gibt – dies macht es für Sie als Anleger schwieriger, Informationen richtig einzuschätzen.

Um eine echte Entscheidungshilfe zu geben, müsste man den Fonds detailliert prüfen. Wenn Sie das Geld wirklich dringend benötigen, haben Sie am Zweitmarkt zumindest die Möglichkeit des Verkaufes (viele Fonds sind nicht nachgefragt, dieser jedoch scheint es zu sein).

 

19.06.2012


Hartmut K.:"Unser am 11. September 2011 verstorbener Sohn hinterließ eine Schiffsbeteiligung namens HCI Shipping Select XVII. Damit war er mit insgesamt 20.000 Euro an fünf Gesellschaften beteiligt. Nun müssen wir wegen der Erbengemeinschaft diese Anleihen auflösen. Laut der Treuhandgesellschaft HCI sei das aber nicht möglich. Warum? Was können wir unternehmen?"

 

Stefanie Kühn: Bei dieser Schiffsbeteiligung handelt es sich nicht um jederzeit kündbare Anleihen, sondern um einen sogenannten geschlossenen Fonds. Dabei handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung an fünf Schiffen in vier Marktsegmenten, an die der Anleger für die Laufzeit der Beteiligung grundsätzlich gebunden ist. Ein Rückgaberecht an den Initiator dieser Beteiligung besteht grundsätzlich nicht. Auch gibt es keine Börse mit regelmäßiger Kursfeststellung und Verkaufsmöglichkeit, wie bei liquiden Wertpapieren. Im Internet gibt es lediglich Zweitmarktplattformen, über die Anleger Ihre Beteiligungen an andere Anleger verkaufen können. Das aber nur, wenn sich auch Käufer für die Beteiligung finden. Der dann erzielbare Preis ergibt sich insbesondere aus Angebot und Nachfrage am Zweitmarkt. Der letzte Kurs Ihrer Beteiligung lag bei 7,5% der ursprünglichen Beteiligungssumme und wurde am 16.05.2012 festgelegt. Wollen Sie zu diesem Preis nicht verkaufen oder findet sich gar kein Käufer für Ihre Beteiligung, bleiben Sie grundsätzlich bis zur geplanten Abwicklung in 2022 an dieser Unternehmung beteiligt. Insbesondere aufgrund der mangelnden Veräußerbarkeit von Beteiligungen und dem unternehmerischen Risiko, das auch einen Totalverlust zur Folge haben kann, handelt es sich bei geschlossenen Fonds um riskante Anlagen, die Anlegern mit hohem liquiden Vermögen vorbehalten bleiben sollten.

 

16.05.2012


Menno M.:"Zu meiner betrieblichen Altersversorgung hätte ich vorallem gerne durch eine neutrale Person die Klärung zum Renditeverlauf. Ende 2011 lag der Wert bei ca. 28659,- €. Dabei hatte die Versicherung bereits 2007 einen Wert von ca. 31752,- € erreicht. Wie ist das möglich? Die BAV besteht seit 1993 und es werden jährlich 1533,88 € (3000,-DM) einbezahlt. Es ist eine auf Fonds basierende Versicherung der "Nürnberger"."

 

Stefanie Kühn: Sie besitzen eine fondsgebundene betriebliche Altersversorgung (vermutlich eine Direktversicherung). Sie investieren also mit Ihrer jährlichen Sparrate in Fonds. Fonds unterscheiden sich je nach Art des Fonds (bspw. Aktien- oder Rentenfonds) hinsichtlich Chancen und Risiken und damit auch in ihrer Wertschwankung. Vermutlich haben Sie eine wachstumsorientierte Anlagezusammensetzung gewählt.
2007 befanden sich viele Märkte an historischen Höchstständen. 2008 folgte die Finanzkrise, die 2010/2011 in die Eurokrise mündete. Die Märkte fielen bis in den März 2009, um sich dann zwar gut zu erholen, die alten Höchststände sahen viele Märkte jedoch nicht. 2011 blieb ein schwieriges Börsenjahr, geprägt von der Unsicherheit um Europa. Ihre Versicherung zeigt somit eine typische Entwicklung auf – die alten Höchststände wurden noch nicht wieder erreicht.

Ich empfehle Ihnen, die Fonds, in die investiert wird, genau zu überprüfen. Unter Umständen haben Sie suboptimale Fonds ausgewählt, die vielleicht 1993 als gut galten, heute jedoch nicht mehr an alte Erfolge anknüpfen können. In der Regel können Sie mindestens einmal pro Jahr kostenfrei die Fonds wechseln. Lassen Sie sich eine Liste zusenden, die Ihnen die gesamte aktuelle Auswahl zeigt. So können Sie Ihre Sparrate neu ausrichten und die Bestände eventuell umschichten. Sie können auch Ihrer Risikobereitschaft gemäß die Aufteilung in Aktien- und Rentenfonds überdenken. Aufgrund Ihrer Fragestellung bezweifle ich, ob Sie höhere Risiken eingehen wollten.

 

04.05.2012


Harald C.: "Ich habe in meinem Depot seit 1982 eine Anleihe von Polly Peck. Kurze Zeit nach der Pleite wurden vom Konkursverwalter in England noch mehrmals kleine Beträge aus der Konkursmasse überwiesen. Seitdem habe ich nichts mehr gehört und bin auch im Internet nicht fündig geworden. Der Emitent in Deutschland war Arab Banking Corporation in Frankfurt/M. Trotzdem der Titel als notleidend im Depot steht, verlangt meine Bank Depotgebühren und empfiehlt den Titel zu löschen. Gibt es neuere Informationen? Ist evtl. noch mit einer anteiligen Erstattung zu rechnen. Deswegen habe ich den Posten im Depot als Nachweis behalten."

 

Stefanie Kühn: Der Elektronikkonzern Polly Peck ging nach den erfolgreichen 80er Jahren Anfang der 90er Jahre pleite. Berichten zufolge spielte dabei der ehemalige Chef Nadir eine entscheidende Rolle. Er hielt sich lange Zeit im Ausland auf, und kehrte erst 2010 zurück. Gegen ihn begann im Frühjahr diesen Jahres ein Prozess wegen Betrugs etc.. Es ist für mich nicht abschätzbar, ob noch „etwas für die Anleger zu holen ist", eventuell könnten Sie die Position auf ein kostenloses Depot übertragen.
Sie können die Position in diesem Depot dann auch als „warnendes Beispiel" stehen lassen – Betrug, Korruption und Missmanagement zerstören manchmal auch einstmals solide Unternehmen. Deshalb ist eine ausreichende Streuung von Werten bei der Aktien- und Rentenanlage besonders wichtig.

 

28.04.2012


Maria M.: "Seit einigen Jahren sparen wir für unsere beiden Enkel monatlich 200 Euro in den "Deka Investmentfonds Struktur 4 Chance". In fünf bzw. sechs Jahren werden die beiden 18 und dann sollte das Geld zum Einsatz kommen. Bislang haben wir 10.000 Euro eingezahlt. Laut Jahresauszug haben wir jedoch ein Minus von 1410 Euro. Was raten Sie uns?"

 

Stefanie Kühn: Grundsätzlich ist das Aktienfondssparen sehr gut geeignet für die Sparanlage für Enkel, da sie ja noch viel Zeit haben. Wichtig ist aber, dass die Fonds eine gute Leistung zeigen und die Kosten möglichst gering sind.
Sie zahlen in einen Dachfonds (kein reiner Aktienfonds, ein Misch-Dachfonds) ein, also in einen Fonds, der widerum in andere Fonds investiert. In der Vergangenheit hat er unterdurchschnittliche Ergebnisse gezeigt hat. Der Vergleich mit Mischfonds, die als gut zu bewerten sind, zeigt, dass Sie in den letzten 5 Jahren bis zu 60% bessere Ergebnisse hätten erzielen können.
Grundsätzlich haben Dachfonds höhere Kosten als einzelnen Fonds. Sie zahlen einmal die Dachebene (laut Anlegerinformation 2,14%) und müssen indirekt auch das Management der im Dachfonds enthaltenen Fonds finanzieren (Aktienfonds meistens um die 2%, Rentenfonds geringere Kosten). Ihre Kostenbelastung liegt im Schnitt damit vermutlich um gut 3%, obwohl nur 2,14% ausgewiesen sind.
Der Ausgabeaufschlag beträgt 2%, d.h. von 200 Euro, die Sie monatlich einzahlen, werden nur 196 Euro investiert.
Ich rate Ihnen zu einem Fondswechsel. Sparen Sie zukünftig in einen Fonds (keinen Dachfonds), der zumindest in der Vergangenheit eine erstklassige Rendite geliefert hat. Natürlich ist das keine Garantie für die Zukunft, aber ein Indiz. Prüfen Sie auch den neuen Fonds einmal jährlich. Sparen Sie außerdem kostenarm, indem Sie z.B. über eine Direktbank einen Fonds mit vermindertem Ausgabeaufschlag wählen. Den Bestand würde ich - trotz der Abgeltungsteuerfreiheit von zumindest einigen Anteilen - ebenfalls tauschen.

 

09.03.2012


Siegfried E.: "Im November 2011 wurden bei der Stadtsparkasse München 30.000 Euro Festgeld frei. Beim Beratungsgespräch wurde uns erklärt, dass die Stadtsparkasse derzeit kein Festgeld nehme, ebenso die Bayerische Versicherungskammer mit der sie zusammenarbeitet. Angeboten wurde uns stattdessen eine Einmalzahlung in ein Altersvorosgeprodukt (aufgeschobene Rentenversicherung , fünf Jahre, mit Wahlmöglichkeit zwischen Rente oder Kapital) bei der Generali. Rückkaufwert nach fünf Jahren garantiert 31.479 Euro - inklusive Überschussanteile 35.285 Euro. Was halten Sie von diesem Vertrag? Und wie sicher ist die Generali?"

 

Stefanie Kühn: Die garantierte Rendite beträgt 0,97%, sollten die Überschüsse wie prognostiziert gutgeschrieben werden, erhalten Sie eine Rendite von 3,3%. Ihre Rendite wird vermutlich also irgendwo zwischen 0,97% und 3,3% liegen (theoretisch ist natürlich mehr möglich, die vergangenen Jahre zeigen aber eher einen Trend abwärts). Sollte die Generali pleite gehen, würde die Auffanggesellschaft der Versicherungswirtschaft, Protektor, einspringen.
Zum Vergleich: Über 5 Jahre würden Sie bei der Santander Bank (deutsche Einlagensicherung) 4% sicher erhalten (Stand 6.2.12).

 

07.03.2012


Sepp S.: "Gebühren beim Anleihenkauf sind ja ziemlich transparent und in der Höhe - weniger als 1 % - akzeptabel. Unklar ist mir jedoch wer die "versteckten Gebühren (Kickbacks)" kassiert. Des öfteren erhält der Verkäufer 97% wobei der Käufer 102% bezahlt. Wo bleiben in diesem Beispiel die beachtlichen 5 % "hängen" ?

 

Stefanie Kühn: Grundsätzlich gibt es bei vielen Produkten einen Unterschied zwischen dem Kauf- und dem Verkaufskurs. Ein hoher Spread (so nennt man die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs) ist bei Wertpapieren in der Regel ein Zeichen von mangelnder Liquidität am Markt. Die Differenz wird auch genutzt, um eine Bank oder einen Händler zu finanzieren. Um die Erläuterung nicht so abstrakt zu halten, nutze ich hier gerne das Beispiel Goldkauf in Münzen oder Barren: Wenn Sie Gold verkaufen und anschließend sofort zurückkaufen würden, würde die Bank oder der Edelmetallhändler sich neben einem eventuell günstigeren Einkaufspreis über diesen Spread finanzieren, denn hier gibt es ja nach dem Geschäft keine laufenden Einnahmen. Bei Wertpapieren kann eine Bank den Spread nutzen, um sich damit zu finanzieren. Der von Ihnen beschriebene Fall ist ein recht hoher Spread, praktisch gleichzusetzen mit einem Ausgabeaufschlag. Während diese Differenz offen sichtbare Kosten sind, sind die von Ihnen angesprochenen versteckten Gebühren oder Kickbacks nicht sichbare Rückvergütungen (Innenprovision). Diese dienen vornehmlich dazu, den Vertrieb zu bezahlen und Anreize zum Vertrieb zu schaffen.

 

21.02.2012


Dieter S.: "Ich habe bei der Firma Medius eine fondsgebundene Lebensversicherung plaziert (VS-Summe 94.000 €, Einmalzahlung, 6.000 € Provision) mit Höchststandsicherung, die bei meinem Alter nicht gar so attraktiv erscheint. Mittlerweile ist der eingezahlte Betrag bei der Atlanticlux, Luxemburg, um einiges gesunken, unabhängig von 3 Entnahmen meinerseits.Ist Ihnen über Geschäftsgebaren, Vermögen, verwaltungstechnisches Know how oder sonst Wissenswertes bekannt?"

 

Stefanie Kühn: Ob die Anlage grundsätzlich zu Ihnen passt, kann ich nicht beurteilen. Ihr Alter haben Sie leider nicht geschrieben, auch Ihre Risikoeinstellung kenne ich nicht. Die Provision betrug 6% der eingezahlten Summe und muss natürlich erst einmal wieder verdient werden. Da Sie diese genannt haben, gehe ich davon aus, Sie kannten sie auch beim Abschluss. Soweit mir bekannt ist, wird diese sehr offen genannt, was ja grundsätzlich positiv ist. Über weitere Kosten Ihrer Police kann ich an dieser Stelle nur spekulieren. Lebensversicherungen sind grundsätzlich nicht das günstigste Produkt.
AtlanticLux ist ist eine luxemburgische Aktiengesellschaft die zu rund 75% der FWU-München, einem Finanzdienstleister und zu rund 25% der VHV Versicherung gehört. Mir ist bekannt, dass die Firma Medius stark im Vertrieb von AtlanticLux Policen engagiert war. Inwieweit hier unabhängig beraten wurde, vermag man schwer beurteilen, die Internetrecherche ergab ein eher negatives Bild. Die zuständige Aufsicht Ihrer Police liegt in Luxemburg, beim Commissariat Aux Assurances (CAA). Diese muss dafür sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Als Anleger können Sie sich aber auch an die nationale Aufsicht wenden (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Die Aktienmärkte der letzten Jahre waren sehr turbulent, Rückgänge des Fondsvermögens sind derzeit praktisch normal. Die Höchststandssicherung kostet in jedem Fall Rendite – müsste Ihnen aber doch zumindest zum Ablauf einen Wert sichern.
Mehr als allgemeine Aussagen kann man ohne den Versicherungsverlauf mit den jährlichen Anschreiben und ohne Kenntnis Ihre Risikoeinstellung sowie Ihrer Pläne nicht machen.

 

04.02.2012


Anton B.: "Ich bin Rentner, 64 Jahre, verheiratet und mein Einkommen liegt unterhalb der Steuergrenze. Ich (wir)habe einen Prämiensparvertrag bei der Sparkasse, den ich im Jahr 1992 abgeschlossen habe, und den ich monatlich mit 153,39 € (1840,68 jährlich) bespare. Die Prämie für den Vertag würde im Jahr 2012 (20 Jahre Ansparzeit) 30% und im Jahr 2017 (25 Jahre)50% des angesparten Betrages betragen. Für diese Prämie muss ich Abgeltungssteuer +soli +kirchensteuer abführen. Insgesamt also 28,63%. Für mich stellt sich nun die Frage: Soll ich den Vertrag weiter laufen lassen und weiter besparen, oder kündigen und das Geld zu z.B 3,5% anlegen auf einem Festgeldkonto, z.B. Für 3 jahre. Unter der Vorgabe, dass ich das Geld nicht unmittelbar benötige, und ich den Vollen Betrag der Prämie versteuern muss.
Mein Berater bei der Sparkasse empfiehlt: weiter besparen, wenn ich das Geld nicht benötige. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das vernünftig ist, auch wenn sich 50% Prämie auf den ersten Blick sehr verlockend anhören. Was empfehlen Sie mir?"

 

Stefanie Kühn: Ihre Frage lässt sich so leider nicht beantworten, da die Zinsen des bestehenden Vertrages nicht genannt sind. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Freistellungsauftrag schon erteilt haben. Mit diesem können Sie pro Jahr 801 Euro abgeltungssteuerfrei vereinnahmen.
Sie können diese Frage aber auch selbst lösen: Es kommt darauf an, ob Sie nach Steuern mit Ihrem Bonussparvertrag mehr oder weniger als mit einem 3,5%igen Festgeldkonto nach Steuern verdienen. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch die Zinsen samt Boni der kommenden Jahre in Ihrem Vergleich. Gewöhnlich bringen Sie bei einem Bonussparen erst die letzten Jahre zu einer guten Durchschnittsverzinsung. Mit einer Tabelle, in der Sie pro Jahr ausrechnen, was Sie bei der jeweiligen Variante an Rendite erzielen, können Sie sich schnell verdeutlichen, was für Sie günstiger ist.

 

25.01.2012


Josef H.: "Ein Bekannter von mir ist von Beruf Landwirt und besitzt etwa 14 ha Wald und 70 ha Ackerland in Niederbayern, dazu zahlreiche landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude und 3 Wohnhäuser, eines davon selbst bewohnt. Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung sowie mehrere Bausparer, Immobielinfonds und Festgeldanlagen sind vorhanden. Nun möchte er einen Betrag von etwa 200.000 € möglichst sicher auf einen Zeitraum von etwa 10 Jahren anlegen. Ist es angesichts der Finanzkrise bzw. der drohenden Inflation sinnvoll weiter in Immobilien oder in Ackerland bzw. Wald zu Investieren? Oder sollte er besser auf Aktienfonds oder ähnliches setzen, welche in Branchen investieren, die nicht mit der Ernährungs- und Energiewirtschaft in Verbindung stehen, um das Risiko zu streuen? Welche Fonds kämen hier in Frage? Wie sieht es mit sogenannten ETF's aus? Sind Einzelaktien von starken Unternehmen wie Siemens, BMW, Coca Cola, oder Pharmaunternehmen zu unsicher?"

 

Stefanie Kühn: Ihr Bekannter ist offensichtlich gut abgesichert. Alle wichtigen Versicherungen, sowie Land und Immobilien, ferner einige festverzinsliche Anlagen sind vorhanden. Aus Sicht der Risikostreuung ist eine Beimischung von aktienbasierten Anlagen sicherlich sinnvoll. Um zu entscheiden, ob und wieviel man in aktienbasierte Anlagen investieren möchte, ist die ganz persönliche Risikoeinstellung wichtig. Die Risikotragfähigkeit scheint gegeben – das bedeutet, rein von seiner Vermögensstruktur würde eine Aktienquote Sinn machen. Manche Menschen jedoch können mit den Schwankungen, die an der Börse nun mal vorkommen, nicht umgehen. In diesem Fall ist es sinnvoller, bewusst auf Aktien zu verzichten. Erfahrungsgemäß sind das die Menschen, die im Hochpunkt kaufen, im Tiefpunkt verkaufen und dann sagen, Aktien seien Teufelszeug. Wenn Ihr Bekannter ausprobieren möchte, ob aktienbasierte Anlagen etwas für ihn sind, eignet sich der sukzessive Aufbau über (auch größere) Sparpläne. Die geplante Summe fließt so nach und nach in den Aktienmarkt. Die Schwankungen können zunächst bei kleinen Summen „erfahren" werden. Die Widerstandsfähigkeit steigt bei vielen Anlegern auch mit der Erfahrung etwas an. Die momentane Marktlage spricht m.E. ebenfalls gegen größere Einmalkäufe, zu groß ist die Gefahr, die derzeit von politischen Entscheidungen droht. Die Börse hat derzeit offenbar recht wenig mit Unternehmensbewertungen zu tun, sondern mehr mit der Frage, welcher Politiker gerade was wie sagt.
Ob dann gemanagte Fonds oder Indexfonds zum Einsatz kommen, müsste man diskutieren. Beide haben Vor- und Nachteile. Einzelaktien sind etwas für börsenaffine, interessierte Anleger, die sich detailliert mit den Unternehmen beschäftigen.

 

14.01.2012


Günther A.:"Im Dezember 2006 erwarb ich Anteile am Degi International (WKN 800799) zum Stückpreis von 53,80 EUR. Der Fonds ist seit November 2009 geschlossen, bleibt das auch und wird nach letzter Mitteilung des Fondverwalters vom November 2011 innerhalb der kommenden drei Jahre in halbjährlichen Schritten abgewickelt. Mein Depotverwalter hat mir vor diesem Hintergrund ein befristetes Angebot unterbreitet, mir meine Fondsanteile zum Stückpreis von 42,78 EUR gegen Abtretung aller Ansprüche abzukaufen. Ich stehe jetzt vor der Frage, ob ich das Angebot mit entsprechendem Verlust annehmen soll oder ob ich durch die Fondsabwicklung mehr Kapital zurückbekomme. Mir ist klar, dass auch Sie keine prophetischen Gaben besitzen, dennoch würde ich gerne wissen wie vorteilhaft im allgemeinen die normale Fondsabwicklung für einen Anleger ist. Denn eins ist auch klar, der Depotverwalter wir profitorientierte Gründe für das abgegebene Angebot haben. Welches Vorgehen würden Sie mir auf Grund Ihrer Erfahrungen aus vergangenen ähnlichen Fällen raten?"

 

Stefanie Kühn: Der aktuelle Kurs, den die Fondsgesellschaft ausweist, liegt bei 43,33 Euro (Stand 2.1.12). An den Börsen wurden am 4.1. Kurse von um die 30 Euro festgestellt. Zu diesem Preis würden Sie also Ihre Anteile an diesem Tag sicher loswerden.
Das Angebot, dass Sie erhalten haben, ist offenbar das Angebot, dass die Allianz ihren Kunden unter bestimmten Voraussetzungen macht. Die Annahmefrist läuft bis 15.2.12 und die Auszahlung würde Ende Februar erfolgen.
Ihr Vorteil ist, dass Sie das Geld praktisch sofort hätten und nicht drei Jahre kleckerweise einen noch ungewissen Betrag zurückerhalten würden. Die Frage ist letztlich, ob Sie „lieber den Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach" nehmen sollten.
Wenn Sie planen, rechtliche Schritte einzuleiten (Schadensersatzansprüche), dann dürfen Sie das Angebot nicht annehmen. Mit diesem Angebot verhindert der, der den Aufkauf anbietet, potentiellen Ärger. Ich vermute also nicht, dass hier profitorientierte Gründe im Vordergrund stehen, sondern Schadensbegrenzung aus Sicht des Aufkäufers betrieben wird. Das ist nicht verwerflich und letztlich könnten Sie mit der Annahme Ihren Schaden auf rund 20% (ohne Berücksichtigung evt. Ausschüttungen) begrenzen und das Kapitel „Degi International" abschließen.
Wenn Sie rechtliche Schritte sowieso nicht in Erwägung ziehen oder diese bereits geprüft haben, dann erscheint mir das Angebot in Anbetracht der Lage in Ordnung zu sein. Degi müsste ja wirklich die derzeitigen Buchwerte bei den Verkäufen erzielen, um den heutigen Kurs zurückzuzahlen. Dass die Fondsgesellschaft deutlich mehr erzielt ist möglich, mir persönlich erscheint jedoch die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass Sie am Ende ungefähr den derzeitigen Buchwert erzielen werden. Insofern erscheint mir der Ihnen angebotene Wert einigermaßen fair.

 

07.01.2012


Karl H.:"Ich habe 1995 für ein Mietobjekt (Vierfamilienhaus) zur Finanzierung zwei Kapitallebensversicherungen auf meine beiden Kindern abgeschlossen.Die Beratungsgespräche wurden von mir mit der Sparkasse geführt.Die Versicherung wurde auch über die Sparkasse abgeschlossen. Bei dem Beratungsgespräch wollte ich eine schnellstmögliche Rückzahlung des Darlehens erreichen.Dabei empfahl mir die Beraterin der Sparkasse zu dieser Finanzierungsart.Auf meine Nachfrage ob der Auszahlungsbetrag sicher ist wurde mir gesagt ,daß kleinere
Schwankungen des Zinses möglich seien.Die Lebensversicherungen wurden gleich an die Sparkasse als Sicherheit abgetreten.
Das Darlehen belief sich auf 800.000,00 DM .Die beiden Lebensversicherungen a, 400.000,00 DM wurden mit Verzinsung und Überschussanteile errechnet.Zur Auszahlung kommen jetzt lediglich zweimal 156 000,00 €. Es fehlt also ein Betrag von 90 000,00 € den ich erneut über ein Darlehen finanzieren muß! Meine Frage? Ist das rechtlich in Ordnung,oder was kann ich tun?"

 

Stefanie Kühn: Eine rechtliche Beratung kann und darf ich Ihnen nicht geben.
Bei vermieteten Objekten war der Einsatz von Kapitallebensversicherungen gekoppelt mit endfälligen Darlehen durchaus üblich. Eine schnellstmögliche Tilgung konnte damit damals wie heute nicht erreicht werden – dazu wäre ein Annuitätendarlehen mit Sondertilgungsmöglichkeiten besser geeignet gewesen. Trotzdem war die gewählte Finanzierungs- und Tilgungsart gerade bei den damals noch bestehenden steuerlichen Vorteilen nicht unsinnig. 1995 war das Ertragsniveau bei Lebensversicherungen deutlich höher als heute, wenn man Versicherungen betrachtet, die um diesen Zeitpunkt zur Auszahlung kamen.
Besser wäre es natürlich gewesen, die garantierte Summe auf das Darlehen abzustimmen. Sie haben damals aber ja offensichtlich die Gefahr einer verringerten Auszahlung diskutiert und hätten die garantierten Summen absichern können. Dass sich die Lage an den Märkten und damit die Ertragsaussichten von Lebensv soweit verändert, war 1995 sicherlich nicht absehbar.
Die verringerte Leistung müsste Ihnen ja bereits seit mehreren Jahren in den jährlichen Anschreiben mitgeteilt worden sein und Sie hätten Maßnahmen treffen können (falls es Ihnen finanziell möglich gewesen wäre). Die 90.000 Euro sind derzeit sehr günstig weiterzufinanzieren, da die derzeitigen Zinsen noch extrem niedrig sind.



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