13 kühne Regeln für Ihre persönliche finanzielle Unabhängigkeit
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13.12.07
Anna N.: "Mir wurden zur Geldanlage Produkte der Firma Rothmann empfohlen (u.a. LogisFonds 2, TrustFonds UK 3) und Produkte der RWB Private Equity Capital. Können Sie mir hierzu eine Einschätzung geben? Meine Bank konnte mir keine Auskunft geben. Mir erscheint die Laufzeit zu lang. Für mich ist Sicherheit sehr wichtig."
Stefanie Kühn: Mit dem letzten Satz zur Sicherheit ist bereits klar, dass diese Anlagen nichts für Sie sind. Bei allen drei vorgeschlagenen Produkten handelt es sich um geschlossene Fonds. Sie gehen damit ein unternehmerisches Risiko ein, Sie beteiligen sich an einem Unternehmen. Sie können also hier nicht von einer sicheren Anlage sprechen. Falls Ihnen Garantien gegeben werden - eine Garantie ist nur so gut wie der Garantiegeber. Ein weiteres Charakteristikum ist, dass diese Fonds, sobald das nötige Geld eingesammelt wurde, geschlossen werden - es können keine neuen Anleger hinzukommen. Es können aber auch nur schwerlich welche hinaus. Die Etablierung des Zweitmarktes für geschlossene Fonds hat zwar in den letzten Jahren Fortschritte gemacht, Sie können aber nicht davon ausgehen, dass Sie einen Käufer für Ihren Anteil finden, wenn Sie einen suchen. Sie binden sich somit grundsätzlich erst einmal für mindestens 10 Jahre oder mehr. Wenn Sie ganz bewusst ein unternehmerisches Risiko eingehen möchten, gebe ich Ihnen eine Faustregel mit: Investieren Sie nicht mehr als fünf bis zehn Prozent Ihres Vermögens in Beteiligungen.
22.11.07
Walter M.: "Ich habe im Jahre 2000 für 13.000 DM Aktienfonds (WKN 848182) gekauft, die mir die Bank geraten hat. Heute stehe ich immer noch tief im Minus, knapp 5.000 Euro würde ich jetzt bekommen. Jetzt hat mich die Bank angeschrieben, und geraten auszusteigen, und evtl. in den Fonds WKN 848181 einzusteigen. Wäre das sinnvoll, oder sollte ich besser ganz verkaufen? Schließlich bin ich bereits 67!"
Stefanie Kühn: Beide Fonds sind europäische Aktienfonds der Allianz-Dit. Beide Fonds sind von der Ratingagentur Morningstar mit drei von fünf Sternen bewerten, von der Ratingagentur Feri mit B (A ist das Beste, E das schlechteste). Die Ein-Jahresperformance beträgt Stand 22.10. jeweils 11.8%, die Volatilität (als Maß für das Risiko) ist fast exakt gleich. Die Performance auf Sicht von drei Jahren ist bei dem neu vorgeschlagenen Fonds um 8,5% höher, die Kostenquote (TER) ist bei diesem 0,42% geringer. Wenn Sie einen neuen Ausgabeaufschlag zahlen müssen (bis zu 5%) macht ein Wechsel meines Erachtens keinen Sinn, da die leicht bessere Performance auf Drei-Jahres-Sicht keine Garantie für ein ebensolches Verhalten in der Zukunft ist. Ob die Anlage insgesamt zu Ihnen passt, kann ich auf Grund Ihrer Aussagen nicht beurteilen - allein Ihr Alter ist kein Argument gegen einen Aktienfonds. Im Zuge der zum 01.01.2009 kommenden Abgeltungsteuer gilt es, alle Depotposten auf die Frage "Ist dieses Investment so gut und passt es zu meinem Vermögen, dass ich es über die nächsten 10 bis 20 Jahre halten könnte?". Wenn Sie dies für Ihren bestehenden Fonds verneinen, wäre ein Wechsel in eine Anlage - welche auch immer -, die unter der Abgeltungsteuer schlechter als nach der derzeitigen Rechtslage behandelt wird, noch vor 2009 angezeigt. Denn bei ab 2009 gekauften Wertpapieren (wie bspw. Fonds, Zertifikaten, Aktien) wird eine Wertsteigerung nicht mehr steuerfrei realisiert werden können.
08.11.07
Wolfgang K.: "In meinem Depot bei einer Direktanlagebank habe ich 2 schwedische Biotechaktien (112 Stück Karo Bio und 50 Stück Medivir) mit Lagerland Schweden. Diese Aktien wollte ich verkaufen. Als die Verkäufe über das Internetportal nicht ausführbar waren, habe ich mich an meine Bank gewandt. Nach etlichen Telefonaten und Schriftwechsel wurde mir mitgeteilt, dass diese Aktien nur zu Stückelungen in -tausend ausführbar seien. Diese Information habe ich nie erhalten. Über eine bevorstehende Kapitalerhöhung im Mai 2007 wurde ich informiert und habe daran teilgenommen. Die Kursverluste muss ich allein verantworten, ich wollte letztlich den Restwert herausholen. Doch plötzlich werde ich die Aktien nicht mehr los. Ein Auftrag zur Einlagerung in Deutschland würde pro Aktie 50 Euro kosten, was für mich nicht nachvollziehbar ist. Was kann ich tun?
Stefanie Kühn: Da Sie bereits diversen Schriftwechsel mit Ihrer Bank führten, gehe ich davon aus, das deren Antworten korrekt sind, auch was die Verkaufsmöglichkeiten und Gebühren betrifft. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Aktien bei einem Lagerstellenwechsel anschließend verkaufen können. Wenn Sie die Aktien verkaufen möchten, würden Sie diese Kosten wohl akzeptieren müssen. Da der Wert Ihrer Aktien inzwischen insgesamt nur noch bei rund 400 Euro liegt, können Sie sich auch überlegen, ob Sie die Aktien liegen lassen. Ein Verlust von weiteren 25% würde mit 100 Euro zu Buche schlagen. Dem gegenüber stehen bei einem Verkauf 100 Euro Kosten für den Wechsel plus Verkaufsspesen, die je nach Bank unterschiedlich sind.
25.10.07
Chris D.: "Uns (Alter 64 und 66) wurde von der Sparkasse "Dynamik Depot" angeboten, welches von Luxemburg aus geführt wird. Anlagesumme 160.000,- Euro, die wir derzeit in Aktien-, Renten-, Immobilien- und Geldmarktfonds angelegt haben.
Wir müssten 0,75% Eintritts-, 1,00% Vermögensmanagement- und 0,125 Depotgebühr vom Anlagewert bezahlen. Allerdings würde bei Umschichtung keine Steuer auf Wertsteigerung eines Fonds anfallen. Nun kommen uns die Kosten doch ziemlich hoch vor. Wie bewerten Sie diese Art Vermögensverwaltung? Oder sollen wir unsere derzeitige Mischung, die seit 1998 verhältnismäßig gut gelaufen ist lieber in einem kostenlosen Depot unterbringen?"
Stefanie Kühn: Ich finde es ganz hervorragend, dass Sie ein gut gemischtes Depot besitzen, von dem Sie sagen, es sei seit 1998 gut gelaufen ist. Sie haben die Zeit der Neuen Markt-Euphorie mitgemacht und die über drei Jahre währende schwache Börsenphase von 2000-2003 überstanden. Ein Depotwechsel zu einer Direktbank, würde Ihnen die Möglichkeit eröffnen, kostengünstig Ihre Anlagestrategie fortzuführen. Ferner könnten Sie sich eine fiktive Stopp-Loss-Absicherung einbauen, d.h. Sie legen sich im Internet ein Musterdepot an und setzen dort Limite, vielleicht 10% unter den derzeitigen Kursen bei Aktien, bei deren Unterschreiten Sie per Mail informiert werden. Wenn dieser Fall eintritt, analysieren Sie diesen Wert genau und legen ein Ausstiegsszenario für Sie persönlich fest. Wenn die Märkte steigen, ziehen Sie die Limite monatlich nach oben nach. So sichern Sie sich - zumindest fiktiv - Ihre Gewinne.
Die vorgeschlagene fondsgebundene Vermögensverwaltung "Dynamic Depot" hat grundsätzlich eine übliche Kostenstruktur. Neben den genannten Kosten haben Sie aber in den Fonds innerhalb des Depots selbst noch eine Verwaltungsvergütung von 1-2%. Insgesamt müssen Sie also pro Jahr mit mindestens 2,125% Kosten rechnen. Letztlich müssen Sie entscheiden, ob Sie die Bequemlichkeit der Vermögensverwaltung bezahlen wollen und ob die Rendite der Vermögensverwaltung gegenüber der Ihres bisherigen Depot vergleichbar sein würde. Hier sollten Sie auch auf die Güte der in der Vermögensverwaltung enthaltenen Fonds schauen. Übrigens sind Wertsteigerungen ab einer Haltedauer von einem Jahr bei allen Käufen bis 2009 steuerfrei (Ausnahme Zertifikate).
17.10.07
Josef N.: "Beim Verkauf einer Aktie oder eines Fondsanteils wird von 2009 an die pauschale Steuer auf den Kursgewinn fällig, egal wie lange das jeweilige Wertpapier gehalten wurde. Ist damit der Kursgewinn im letzten Jahr oder aller zurückliegenden Jahre gemeint? Ein Beispiel: Der Fonds wurde vor 12 Jahren für umgerechnet 120,- Euro gekauft und jetzt werden Teile davon oder auch ganz verkauft für 250,- Euro. Sind dann die 130,- Euro als Gewinn zu versteuern?"
Stefanie Kühn: Die Abgeltungsteuer, die ab dem 01.01.2009 in Kraft tritt, betrifft alle Wertpapiere, die ab diesem Stichtag neu gekauft wurden. Bei diesen ist es dann egal, wie lange Sie sie halten, es wird beim Verkauf eine Steuer von 25% fällig. Insofern wäre Ihre Annahme eines zu versteuernden Gewinns in Ihrem Beispiel völlig richtig, wenn Sie den Fonds erst nach dem 31.08.2008 gekauft hätten. Wenn Sie jedoch vor dem Stichtag im Besitz des Wertpapieres waren, ist der Verkauf nach Ablauf einer Mindest-Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Auch wenn Sie erst nach 2009 verkaufen. Eine Ausnahme gilt für Zertifikate: alle ab dem 15.3.07 gekauften Zertifikate sind nur bis zum 30.6.09 steuerfrei zu veräußern. Auch hier gilt die Mindest-Haltedauer von einem Jahr, um die Steuerfreiheit zu erzielen.
Momentan ist offen, ob es Einschränkungen bei den Investmentfonds geben wird. Die Antwort beruht auf dem zum 08.10. bekannten Gesetzesstand.
13.09.07
Thorsten S.: "Ich habe 2004 eine fondsgebundene LV bei der Skandia abgeschlossen. Natürlich auch mit dem Hintergedanken bezüglich der steuerfreien Auszahlung. Ist dieser "Altvertrag" auch von der Abgeltungssteuer betroffen? Wenn ja, was würden Sie mir raten: weiter einbezahlen oder beitragsfrei stellen? Der Vertrag läuft noch bis zu meinem 65 Lebensjahr, also etwa 30 Jahre."
Stefanie Kühn: Die bereits 2004 abgeschlossene Lebensversicherung ist von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Sie werden die Auszahlung steuerfrei erhalten. Für Sie, als jemanden, der seine gesetzliche und ggf. betriebliche Rente im Ruhestand voll versteuern muss, wird das wahrscheinlich der einzige Baustein der Altersvorsorge sein, der komplett steuerfrei sein wird. Daher wäre ich sehr vorsichtig, alte Verträge aufzulösen oder ruhen zu lassen.
Wenn Sie die angekündigte Abgeltungssteuer von 25% zu Grunde legen, müssten Sie mit einer "neuen" Anlage der Sparraten 7,33% erzielen, wenn Sie mit Ihrer Police 5,5% Rendite erreichen würden. Würde Ihre Police 7% Ertrag bringen, wären es schon 9,33%. Die Kostenseite einer Alternativanlage ist dabei noch nicht berücksichtigt.
03.08.07
Harald S. und Günter V.: "In der Rubrik "Leser fragen" wird häufig empfohlen, sich an einen unabhängigen Berater zu wenden. Wo und wie finden Anleger einen unabhängigen Anlageberater? Und woran erkennt man die "Unabhängigkeit"?"
Stefanie Kühn: Viele Anlageberater behaupten von sich, sie seien unabhängig. Da es in der Branche keine allgemeingültige Definition für Unabhängigkeit gibt, sind Sie selbst gefordert, herauszufiltern, was der Anlageberater unter unabhängig versteht. Manche fühlen sich schon berufen, die Unabhängigkeit herauszustellen, wenn Sie mehrer Versicherungsgesellschaften und verschiedene Fonds anbieten können. Wie viele Anlageformen und Gesellschaften im Angebot sind, dass müssen Sie erfragen. Sie können auch in Erfahrung bringen, ob Ihr Berater einem Maklerpool angeschlossen ist und wenn ja, welchem. Über Maklerpools haben Berater in der Regel einen Zugang zu einer breiten Produktpalette. Aber selbstverständlich gibt es Produkte mit mehr und mit weniger Provisionen.
Andere unabhängige Berater arbeiten auf Honorarbasis. Ein verbreitetes Modell ist, dass regelmäßig eine Art Servicegebühr prozentual dem Vermögen entnommen wird. Einige wenige Berater arbeiten auf Stundensatz wie ein Anwalt oder Unternehmensberater. Diese können Sie somit unabhängig von Provisionsinteressen beraten und unabhängig davon, wo und in welcher Höhe Sie Ihr Geld anlegen.
Wo Sie einen Anlageberater finden, der zu Ihnen passt, kann ich leider nicht pauschal beantworten. Eine objektive "Datenbank" dazu gibt es nicht.
03.08.07
Stefan H.: "Ich möchte einen größeren Geldbetrag (mehr als 500.000 Euro) zur professionellen Verwaltung und vor allem zur Vermehrung an eine Bank oder ein ähnliches Institut abgeben. Das Geld soll in 20 Jahren als Rente dienen. Wer kann mir bei dieser Entscheidung neutral weiterhelfen? Mit welcher Rendite ist bei 20 Jahren Laufzeit und einer großen Risikobereitschaft bei einem guten Dienstleister zu rechnen?"
Stefanie Kühn: Die Auswahl einer für Sie geeigneten Vermögensverwaltung könnte über eine Art Ausschreibungsverfahren vorgenommen werden. Sie oder ein neutraler Berater suchen aus den diversen in Zeitschriften veröffentlichten Ranglisten, wie dem Elite-Report oder den diversen Vermögensverwalter-Contests der Finanzzeitschriften diejenigen Verwalter aus, die in die engere Wahl kommen. Diese schreiben oder sprechen Sie dann an und bitten um Informationsmaterial. Danach erstellen Sie sich eine Übersicht mit den Informationen zur Mindestanlagesumme, Kosten, Höhe der Erfolgsbeteiligung, Risikoklassen-Einteilung und Renditen der Vergangenheit. Besonders die Gebühren, die ja erst einmal wieder verdient werden müssen, sind ein wichtiges Entscheidungskriterium. Sicher fallen dann einige Vermögensverwalter heraus.
Mit den verbleibenden führen Sie dann Gespräche und achten besonders darauf, inwieweit dort auf Ihre Zielsetzungen eingegangen wird. Führen Sie diese Gespräche, wenn möglich zu zweit, damit Sie anschließend diskutieren können. Ein unabhängiger Finanzberater, der auf Stundenbasis abrechnet, kann diese Entscheidungsvorbereitung für Sie übernehmen und die Gespräche mit Ihnen gemeinsam führen. Bei großer Risikobereitschaft wäre Ihre Vermögensstruktur sehr aktienlastig. Die Anlage in den DAX erzielte beispielsweise in den letzten 20 Jahren (von 1986 bis 2006) eine Rendite von 7,4% (Quelle DAI-Rendite-Dreieck). Kein möglicher 20-Jahres-Zeitraum von 1949 an war negativ, die Renditen lagen meist zwischen 7 und 11%.
28.07.07
Karin D.: "Wir haben als Sparvertrag (40 Euro pro Monat) für unsere Tochter im Jahr 2003 einen Vertrag bei Met Life Europe Pro Pensionsplan 4U mit Sitz in Dublin abgeschlossen. Das Anlagekonzept basiert auf den Fonds Activtest Lux Chance und Templeton Growth Europe (Euro) Fund A. Die Laufzeit liegt bei 44 Jahren. Nun haben wir festgestellt, dass ein Ausstieg unter Umständen mit großen Verlusten verbunden. Zudem haben wir Bedenken, ob und wann sich Erfolge verzeichnen. Wie beurteilen Sie die Anlage? Was raten Sie?"
Stefanie Kühn: Die für Ihre Tochter abgeschlossene Lebensversicherung, deren Rendite letztlich von der Wertentwicklung der ausgewählten Fonds abhängt, zeigt alle Merkmale einer gewöhnlichen Lebensversicherung. Die Abschlusskosten (Vermittlerprovision) belasten den Vertrag in den ersten Jahren (i.d.R. bis zu 36 Monaten). Über diese Kosten hat sicherlich der Abschlussvermittler mit Ihnen ausführlich gesprochen.
Bei Ihrem Templeton Fund ist nicht ganz klar, welchen Sie haben. Vielleicht meinen Sie einen Europa Fonds oder die Euro-Variante des Templeton Growth Fund. Das Haus Templeton managt jedoch alle Fonds sehr konservativ, so dass sie in schwachen Börsenzeiten ihre besonderen Stärken ausspielen. Der Activest Fonds, der nun Pioneer Investments Chance heißt, ist ein Dachfonds mit einem Schwerpunkt auf diversen Pioneer Fonds.
Die Verluste, die bei einem jetzigen Ausstieg entstünden, beruhen definitiv nicht auf der Wertentwicklung der Fonds sondern auf den Abschlussgebühren. Bedenken Sie bitte auch, dass dieses Geldanlageprodukt für Ihre Tochter vielleicht das einzige Produkt ist, dass für Ihre Tochter später einen steuerfreien Gewinn bedeutet.
18.07.07
Helmut K.: "Es gibt Aktien, deren Dividende steuerfrei ist. Eine davon ist die Aktie der Comdirektbank. Meine Fragen hierzu: Ist die Aktiendividende wirklich völlig steuerfrei? Hat die Steuerfreiheit der Dividende etwas mit der Haltedauer der Aktie zu tun? Ist es so, dass wenn die Aktie innerhalb eines Jahres verkauft wird, nicht nur der Spekulationsgewinn, sondern auch die Dividende steuerpflichtig ist?"
Stefanie Kühn: Für eine verbindliche Auskunft bezüglich der steuerlichen Behandlung von Dividenden, die Sie bezogen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater. Ganz allgemein gehören Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie nicht aus erwirtschafteten Bilanzgewinnen, sondern aus Kapitalrücklagen (Einlagenrückgewähr) stammen. Die Steuerfreiheit hat nichts mit der Spekulationsfrist des § 23 EStG zu tun. Die Dividende ist daher unabhängig von der derzeit einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Wird die Aktie selbst innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, ist nur der Veräußerungsgewinn als Einnahme aus einem privaten Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG) steuerpflichtig, sofern der Gesamtgewinn des Steuerpflichtigen aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr höher als 511,99 war.
02.07.07
Elisabeth B.: "Wir (beide Mitte 50) haben 20.000 Euro in das von der HypoVereinsbank herausgegebene Bonus Zertifikat mit der Wertpapierkennnummer 78 73 82 investiert. Zur Zeit steht es ganz gut. Nun überlegen wir, ob wir verkaufen sollen und den Erlös in den Templeton Fond zu investieren, den wir bis jetzt nicht in unserem Depot haben. Ist der Zeitpunkt dafür günstig? Oder sollten wir den Erlös in Festgeld anlegen? Das Geld wird nicht gebraucht. Vielleicht bekommen es einmal unsere Kinder oder wir gönnen uns eine Altersüberraschung."
Stefanie Kühn: Ihr Bonuszertifikat notierte am 25.6. bei einem Kurs von 181,67 Euro. Es ist fällig am 17.7.09. Seit der Emission sind fast genau 4 Jahre vergangen und die jährliche Rendite, die Sie erzielt haben, liegt bei knapp 15% p.a. (nach Kosten). Der Templeton Growth Fund hatte im Vergleich dazu eine etwas bessere Rendite in diesem Zeitraum, sie lag bei ca. knapp 17% p.a.. Ein Umschichtung in diesen Fonds würde nun aber bedeuten, dass Sie von dem Moment der Umschichtung an das volle Aktienrisiko tragen würden, was Sie bislang beim Bonuszertifikat nicht tun. Sinken die Aktienkurse der Unternehmen, die im Fonds vertreten sind, sinkt auch Ihr Vermögen entsprechend. Bei dem Bonuszertifikat würden Sie jedoch, falls die Kurse fallen, im Bereich von 56% bis 140% des Ausgangsniveaus zum Fälligkeitszeitpunkt immer 140% zurückerhalten. Würde das Zertifikat nur noch 60% des Ausgabepreises wert sein, würden Sie trotzdem 140% zurückerhalten, die Jahresrendite beträgt nach Kosten dann 5,59%. Diese Rendite würden Sie im Festgeldbereich nicht erzielen.
Sie könnten das Zertifikat auch behalten und sich selbst Ausstiegskurse setzen (sog. fiktive Stopp-Loss-Limite). So könnten Sie beispielsweise aussteigen, wenn das Zertifikat vom jetzigen Kurs 15% fällt und dann in Festgelder umschichten.
24.05.07
Eva F.: "Mein Schwager hat für meine Schwester einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Als ich diesen in der Einkommensteuer absetzen wollte, sagte man mir, dass dies nicht ginge. Hier müsste mein Schwager einen Vertrag haben. Grund dafür: Meine Schwester arbeitet nicht (Hausfrau, Mutter und auf 400-Euro-Basis Minijob angestellt). Mein Schwager hat ein normales Arbeitsverhältnis und zahlt Sozialversicherungsbeiträge ein. Was soll ich davon halten? Man hatte den Riester-Vertrag ja abgeschlossen, um die guten steuerlichen Vorzüge in Anspruch nehmen zu können. Anscheinend war das ein Flopp."
Stefanie Kühn: Es ist eine Möglichkeit, dass Ihre Schwester dadurch "förderungswürdig" wird, dass ihr Ehemann einen Riestervertrag hat. Allerdings reicht auch der 400-Euro-Job aus, wenn sie bei diesem auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und die Beiträge des Arbeitgebers entsprechend aus eigener Tasche aufstockt. Der eigene Anteil liegt derzeit bei 4,9% (19,9% Beitragssatz abzüglich 15% Arbeitgeber-Anteil). Damit sind bei einem Verdienst von 400 Euro 19,60 Euro pro Monat selbst zu zahlen. Der Arbeitgeber zieht diesen Betrag vom Gehalt ab und überweist ihn. Zusätzlich muss Ihre Schwester den Eigenbeitrag von 5 Euro pro Monat bei der Riester-Rente zahlen. Der eigene Aufwand liegt damit bei knapp 25 Euro pro Monat. Die jährliche Grundzulage beträgt 114 Euro, ab 2008 154 Euro. Da Ihre Schwester laut Ihrer Frage mindestens ein Kind hat, bekommt sie pro Kind und Jahr 138 Euro (ab 2008 185 Euro). Gerade, wenn auch Kinder da sind, ist die Riester-Rente für Minijobber und übrigens auch für Hausfrauen, die noch in der Erziehungszeit sind (und damit ebenfalls per se förderungswürdig sind), wie ein 100-Euro-Schein, der auf der Straße liegt und aufgehoben werden möchte.
02.05.07
Fritz I.: "Ich bekomme in diesem oder im nächsten Jahr eine Abfindung von etwa 140.000 Euro brutto. Unsere Firma schließt den Standort München und ich werde somit vermutlich mit 60 in Rente geschickt. Hierdurch wird meine Rente um einen erheblichen Betrag gekürzt. Um diesen Betrag auszugleichen, möchte ich die Abfindung in vollem Umfang sofort anlegen und mir schon ab meinem 60sten Lebensjahr für etwa 30 Jahre einen gewissen Betrag auszahlen lassen. Ich würde ja eigentlich von diesen 140.000 Euro etwa 65.000 Euro steuerlich abdrücken müssen. Komme ich steuerlich besser weg, wenn ich nachweisen kann, daß ich das Geld in meine Rente investiert habe, oder wird der Fiskus hier trotzdem voll zuschlagen?"
Stefanie Kühn: Für Abfindungszahlungen kommt steuerlich nach § 34 EStG eine Tarifermäßigung nach der so genannten Fünftel-Regelung zur Anwendung. Eine Steuervergünstigung für den Fall einer Einzahlung der Abfindung in eine Altersvorsorgeanlage gibt es hingegen nicht. Für die Anlage Ihrer Abfindung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Wenn Sie den nach Steuern verbleibenden Betrag in eine sofort beginnende Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie eine garantierte Monatsrente von rund 300 Euro (bei einer Einzahlung von 75.000 Euro). Begrenzen Sie die Rentenbezugszeit auf 30 Jahre, sind ca. 25 Euro mehr zu erwarten. Dazu kommt noch die nicht garantierte Überschussbeteiligung.
Würden Sie Ihr Geld selbst anlegen und eine Rendite von 4% nach Steuern erzielen, würden Sie 250 Euro pro Monat zusätzlich zur Verfügung haben, jedoch ohne dass Ihr Kapital verzehrt wird. Würden Sie das Geld binnen 30 Jahren aufzehren, könnten Sie 358 Euro pro Monat entnehmen (bei gleichem Zins). Würden Sie nur 3% nach Steuern erzielen, würde die Summe auf 316 Euro sinken. Die Erträge sind je nach Anlageart unterschiedlich zu versteuern. Derzeit sind Dividenden bspw. nur zur Hälfte steuerpflichtig, Zinsen oberhalb des Sparerfreibetrages sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Mit der voraussichtlich ab 1.1.09 in Kraft tretenden Abgeltungssteuer werden beide Ertragsarten mit voraussichtlich 25% besteuert.
23.04.07
Maria H.: "Mein Mann und ich (63 und 67) haben nur sehr wenig Rente. Wir würden gerne mit Zinsen diese etwas aufbessern. Wir haben ca. 150.000 Euro bar. Davon sind 30.000 in Fonds angelegt. Wie könnnten wir den Rest gewinnbringend anlegen? Durch die Halbierung des Sparerfreibetrags wird uns sehr viel abgezogen. Uns wurde der Royal London European with Profits Bond angeboten. Das Geld würde ganz legal in Österreich angelegt und unterläge nicht der Zinsabschlagsteuer. Wir sind an einer sicheren Anlage interessiert, um bei einem Pflegefall die Leistungen erbringen zu können."
Stefanie Kühn: Mit dem Royal London European with Profit Bond investieren Sie in einen Lebensversicherungsvertrag mit überwiegend Kapitalbildungscharakter und unbegrenzter Laufzeit. Entnahmen (regelmäßig oder unregelmäßig) sind möglich. Ein Teil Ihres Betrages wird für die Deckung der Risikokosten abgezweigt, ein anderer für die Verwaltungskosten (7% auf fünf Jahre verteilt, dazu eine jährliche Bestandsprovision von 0,4%). Sie haben ein Währungsrisiko und ein Aktienrisiko, dass jedoch geglättet wird (Smoothing Prinzip). Grundsätzlich ist dies sicherlich eine mögliche Anlageform. Wenn Sie sich für eine solche Anlage entscheiden, bedenken Sie die mangelnde Flexibilität und dass die Risiken, gerade falls Sie recht schnell Ihr Kapital aufzehren möchten, doch erheblich sind.
Wenn Sie beide nur sehr wenig Rente bekommen, stellt der gesunkene Sparerfreibetrag u.U. gar kein Problem für Sie dar, da Sie sich über die Steuererklärung den zuviel gezahlten Zinsabschlag zurückholen können. Außerdem gibt es steueroptimierte Rentenfonds. Mit insgesamt 150.000 Euro könnten Sie auch ein schönes gemischtes Portfolio aus festverzinslichen und aktienbasierten Investments sowie börsennotierten Immobilieninvestments und Rohstoffen aufbauen, dass Ihrem Sicherheitsdenken entspricht.
15.03.07
Roswitha H.: "Wir sind 46 und 48 Jahre alt, haben 2001 eine Versicherung bei der Clerical Medical Investment Group abgeschlossen. Diese Anlage, Wealthmaster Noble über 153.000 Euro, wird durch einen Kredit über 127.000 Euro bei der Acredo Bank und 26.000 Euro Eigenkapital finanziert. Für den Kredit fallen jährlich rund 8.300 Euro Zinsen an, die eigentlich über den Zinsertrag der Anlage gedeckt sein sollten. Inzwischen ist aber ein Verlust von rund 50.000 Euro entstanden, da die Wertentwicklung weit hinter den Erwartungen bzw. Berechnungen zurückliegt. Die Anlage wurde uns aber als vollkommen sicher und ohne Kapitalverlust angeboten. Gibt es Gesellschaften, die solche Versicherungen aufkaufen, oder müssen wir uns mit einem Rückkaufswert von 106.000 Euro zufrieden geben?"
Stefanie Kühn: Versicherungsabschlüsse auf Kredit bergen immer hohe Risiken. Die Aussage: "sehr sicher und ohne möglichen Kapitalverlust" war schlicht eine Falschaussage. Die Police selbst garantiert Ihnen jedoch mindestens Ihre Beiträge zum Laufzeitende, so dass die Aussage dafür stimmt, solange die Gesellschaft nicht pleite geht. Dies ist aufgrund des hervorragenden Ratings der Gesellschaft bspw. von Fitch nicht zu erwarten.
Es ist zwar richtig, das die britischen Lebensversicherungen die 2001 prognostizierten Renditen nicht erzielt haben, jedoch wird neben den jährlichen Gutschriften ein Großteil der Rendite über den Schlussbonus erreicht. Hätten Sie den Kredit nicht, wäre die Police ein Altersvorsorgeprodukt mit Kapitalgarantie. Wenn Sie den Kredit jetzt ablösen, zahlen Sie u.U. eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Über einen Rechtsanwalt könnten Sie auch prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung bei Abschluss der Anlage bestehen.
In meiner Recherche habe ich keinen Aufkäufer hier in Deutschland gefunden, der Clerical Medical Policen kauft. Der Marktführer Cash Life kauft bspw. überhaupt keine fondsgebundenen Lebensversicherungen an.
07.03.07
Franz K.: "Ich habe seit Juli 2002 bei der Englischen Versicherung Clerical Medical einen Einmalbeitrag in die Euro-Pool Serie 4.02 in Höhe von 300.000 Euro einbezahlt. Durch die sogenannte Hebelwirkung sollten nach zehn Jahren zwischen 1,2 und 1,8 Millionen Euro rauskommen. Das ganze ist finanziert durch die Sydbank mit 250.000 Euro und derzeit gut 5 Prozent variable Soll Zinsen und durch die Hausbank mit festem Zinssatz über zehn Jahre mit gut 7 Prozent. Der Vertragswert beläuft sich auf momentan 318.000 Euro und der Rückgabewert auf 299.000 Euro. Ist es besser, das ganze aufzulösen oder doch bis zum Schluß durchziehen und auf bessere als die letzten drei Jahre hoffen?"
Stefanie Kühn: Es ist richtig, dass die britischen Versicherungen in den letzten Jahren weitaus weniger an jährlicher Gewinngutschrift geleistet haben. Dies ist jedoch Teil des Smoothing-Prinzips, des Glättungsverfahrens. Sie haben mit einer britischen Lebensversicherung ja bewusst eine Anlage gewählt, die verstärkt im Aktienmarkt investiert. Durch das Smoothing bleiben Sie in schlechten Börsenjahren von Verlusten verschont. Dies erfordert aber eine Rücklage in den guten Zeiten. Ein Großteil Ihres Gewinnes liegt im Schlussbonus, mit dem die Anleger, die durchhalten, in Großbritannien besonders stark belohnt werden. Die Gesellschaft Clerical Medical selbst wurde von der internationalen Ratingagentur Fitch erst im Januar mit der Note AA+ (sehr stark, zuvor AA) bewertet. AA+ steht für eine "sehr hohe Leistungsfähigkeit, den Verpflichtungen gegenüber Kunden nachzukommen".
Eine Auflösung der Versicherung wäre für Sie mit einem Verlust von 1.000 Euro und den entgangenen Zinsen und Zinseszinsen einer Alternativanlage (bei 3% Zinsen wären dies ca. 47.000 Euro über fünf volle Jahre). Das wahre Problem liegt aber in Ihrer Finanzierung: das erste Problem ist, dass die Finanzverwaltung Ihnen (auch für die Vergangenheit) die zur Absetzbarkeit der Zinsen erforderliche Überschusserzielungsabsicht aberkennen könnte. Darüber hinaus würde bei Kündigung vor Ablauf der Zinsbindung voraussichtlich eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
03.03.07
Andreas M.: "Wir haben 2003 ein Haus gebaut. Die Gesamtkosten waren etwa 400.000 Euro. Die Finanzierung fand über fünf Annuitäten-Darlehen statt, insgesamt 250.000 Euro. Welche Strategie raten Sie mir, damit das Risiko durch steigende Darlehenszinsen möglich klein gehalten werden kann. Es ist mir momentan nicht möglich, mehr als 100 Euro pro Monat neben den laufenden Kosten für zukunftssichernde Maßnahmen auszugeben."
Stefanie Kühn: Aus Ihrer Situationsbeschreibung geht nicht hervor, wie lange die Zinsbindung Ihrer Darlehen ist. Wenn Sie unter den fünf Annuitätendarlehen ein Darlehen mit 5-jähriger Zinsbindung haben, können Sie bereits heute mittels eines so genannten Forward-Darlehens den Anschlussvertrag abschließen. So erhalten Sie Zinssicherheit. Einige Direktbanken bieten bis zu 36 Monaten im voraus einen Anschlussvertrag an, dafür müssen Sie in der Regel einen kleinen Zinsaufschlag zahlen, es gibt jedoch auch immer mal wieder Angebote ohne Zinsaufschlag. Wenn die Darlehen auf 10 oder 15 Jahre abgeschlossen sind, empfehle ich Ihnen, die möglichen 100 Euro konsequent zu sparen, um die Restschuld dadurch nach Ablauf der Zinsbindung zu verringern. Wenn Ihre Darlehen bspw. in 6 Jahren auslaufen (also nach 10 Jahren) und Sie nun noch 100 Euro pro Monat sparen, haben Sie bei 4% Rendite 8.122 Euro zur Verfügung und bei 7% Rendite 8.916 Euro. Eine erwartete Rendite von 7% haben Sie bspw. bei Aktienfonds. Hier haben Sie jedoch keine Garantie.
26.02.07
Kerstin K.: "Ich möchte 15.000 Euro für acht Jahre anlegen. Ist es sinnvoll, dies in Aktienfonds zur Zeit anzulegen, obwohl der Dax sehr hoch ist. Oder wäre ein Geldmarktfonds besser? Mein Anlageberater hat mir den GIP Invest Rendite Plus empfohlen. Haben Sie zu diesem Geldmarktfonds bereits etwas gehört? Oder gibt es Alternativen?"
Stefanie Kühn: Der Ihnen empfohlene Fonds der LRI (Landesbank Rheinland-Pfalz International S.A.) zählt zu der Kategorie "Rentenfonds Euroland". Die Anlagen sollen vorrangig in Asset-Backed-Securities, Structured Notes, Medium-Term-Notes, Mortage-Backed Securities und Hochzinsanleihen getätigt werden. Neben der Währungssicherung erfolgt dabei auch eine Sicherung des Zinsänderungsrisikos auf den Ein-Monats-Euribor, den Interbanken-Zinssatz. Daraus folgt die Klassifizierung als Geldmarktfonds. Die Rendite lag auf Jahressicht bei respektablen 3,8%, im Jahr 2006 bei 3,3% (Spitzenreiter unter den Geldmarktfonds). Der Fonds selbst ist also einen Kauf wert.
Ob er nun ein sinnvolles Anlageinstrument für eine 8-jährige Laufzeit ist, hängt von dem Ziel ab, dass Sie mit diesem Geld verfolgen. Sie dürfen von diesem Fonds ungefähr die Rendite eines Tagesgeldkontos erwarten. Stellt dieses Geld oder ein Teil davon Ihre Notfallreserve dar, ist dies ein gutes Investment. Für den Teil, der nicht Ihre Notfallreserve darstellt, würde ein Mix aus festverzinslichen und aktienbasierten Anlagen eine höhere Rendite bei einem überschaubaren Risiko versprechen. Hier kommt es nun aber auf Ihre persönliche Einstellung zum Risiko und Ihre sonstigen Anlagen an. Eine längere gute Phase an den Börsenmärkten ist meines Erachtens nicht entscheidend dafür, wie Sie Ihr Geld grundsätzlich anlegen. Wenn Sie für den Teil der aktienbasierten Anlagen in Form eines Sparplanes investieren, vermeiden Sie beispielsweise das Risiko, genau den "falschen Tag" für Ihre Investition zu erwischen.
16.02.07
Horst S.: "Ich habe 150.000 Euro, von denen ich 50.000 für eine lebenslange Rente ab 1. Januar 2010 und 100.000 für ein Rente mit einer Laufzeit von 15 Jahren ebenfalls ab 2010 verwenden möchte. Ich bin 67 Jahre alt. Welche Form der Anlage empfehlen Sie? Ich lege Wert auf eine sichere Anlage."
Stefanie Kühn: Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, möchten Sie ab dem Jahr 2010 aus Ihrem Vermögen eine lebenslange und eine zeitlich begrenzte Rente beziehen. Nun überlegen Sie, bereits heute eine oder zwei Rentenversicherungen abzuschließen. Wenn Sie dieses tun, können Sie, sofern in den drei Jahren bis zum Rentenbeginn eine Veränderung Ihrer Situation eintritt, darauf nicht mehr reagieren. Sie nehmen sich damit jegliche Flexibilität. Allenfalls für einen Teil des Vermögens könnten Sie bereits heute eine Versicherung abschließen. Alternativ könnten Sie Ihr Vermögen auch drei Jahre parken. Durch diesen in der nahen Zukunft gelegenen für Sie fixen Termin der Rentenbeginnzahlung scheiden viele Geldanlagemöglichkeiten aus, da die Zeit zu kurz ist, um Schwankungen zu tolerieren. Aus diesem Grund und auch aus Kostengründen rate ich Ihnen zu einem Festgeld oder Tagesgeld. Bei Festgeld- und Tagesgeldangeboten können Sie von einem Angebot Ihrer Hausbank ausgehen und dieses dann über das Internet mit anderen Banken/Versicherungen/Direktbanken vergleichen. Achten Sie dabei auch auf Lockangebote der Banken, die eventuell aber summen- und zeitmäßig begrenzt sind. Falls Sie noch nicht ganz sicher sind, ob Sie wirklich die komplette Summe in Rentenversicherungen einzahlen möchten, könnten Sie auch ein gemischtes konservatives Depot aufbauen und zumindest einen Teilbetrag in Rentenfonds und eventuell einen sehr kleinen Teil in aktienbasierte Anlagen investieren.
12.02.07
Brigitta P.: "Ich bekomme eine kleine Rente. Durch eine Erbschaft kann ich über 90.000 Euro verfügen. Wie kann ich diese Summe risikoarm anlegen, wenn ich pro Monat etwa 500 Euro abheben will und ein Teil des Geldes durch Zinsen getragen werden kann?"
Stefanie Kühn: Wenn Sie eine Summe von 90.000 Euro mit 6,7% Rendite anlegen können, würden Sie pro Jahr 6.000 Euro (also 500 Euro pro Monat) an Zinsen, Dividenden oder Wertsteigerung erzielen. Es würde also kein Kapitalverzehr stattfinden. Eine solche Nach-Steuerrendite erzielen Sie jedoch nicht mit einer risikoarmen Anlage. Da ich Ihr Alter nicht kenne, aufgrund Ihrer Aussage "kleine Rente" jedoch davon ausgehe, dass Sie über 60 Jahre alt sind, könnte man bei Inkaufnahme eines Kapitalverzehrs eine Entnahmezeit von 30 Jahren ansetzen. Die Rendite, die Ihre Anlagen dann nach Steuern erzielen müssten, liegt bei 5,3%. Hierbei ist nicht berücksichtigt, dass die Inflation die Kaufkraft der gewünschten 500 Euro mindert.
Eine sehr risikoarme Möglichkeit der Anlage, wäre eine sofort beginnende Rentenversicherung. Sie würden allerdings die 500 Euro bei einem unterstellten Alter von 65 nicht erreichen können, sondern um 400 Euro (vor Steuern) erzielen. Nachteil dieser Möglichkeit ist die völlige Inflexibilität und die sehr schlechte bzw. eventuell sogar negative Rendite bei einem nur kurzen Rentenbezug. Einen Vorteil stellt die Abdeckung des so genannten Langlebigkeitsrisikos dar. Die Vererbbarkeit ist hingegen bei einem Entnahmedepot oder einer freien Geldanlage (eventuell unter Einbezug eines Entnahmedepots für einen Teil des Vermögens) gegeben. Auch kann hier eine weitaus flexiblere Gestaltung gewählt werden (bspw. durch verschiedene Fälligkeiten). Eine Rendite von 5,3% nach Steuern wird für ein risikoarmes Depot jedoch sicherlich nicht ganz erreicht werden.
27.01.07
Helmut L.: "Mir wurde der Abschluss der Postbank Sofort Rente empfohlen, einmal zur Aufbesserung meiner Beamtenpension und zweitens als Steursparmodell. Was ist von diesem Angebot zu halten? Ich bin 66 Jahre alt, verheiratet, besitze eine eigene Immobilie und beziehe als ehemaliger Schulrektor eine Beamtenpension."
Stefanie Kühn: Ob sich eine Privatrente für Sie persönlich eignet, hängt in hohem Maße von Ihren sonstigen Vermögensverhältnissen ab. Grundsätzlich sind die Aussagen, die Sie zur Privatrente erhalten haben, richtig. Durch die Besteuerung lediglich des Ertragsanteiles bei einer Privatrente stehen Sie bei einem hohen Steuersatz oftmals besser da, als bspw. bei einer Anlage mit Zinsen, die Sie dann voll versteuern müssen. Das Wort Steuersparmodell erscheint mir jedoch übertrieben, denn Ihr Geld, das Sie in eine Privatrente investieren, wurde ja bereits versteuert und mit der Rente fließen Ihnen ja nicht nur Erträge zu, die dann mit nur 18% (bei einem Eintrittsalter von 66 Jahren) versteuert werden, sondern auch Ihr Kapitalstock. Mit einer Privatrente gehen Sie natürlich eine gewisse Bindung ein. Sie können zwar, sofern die ausbezahlten garantierten Renten die Einmaleinlage noch nicht erreicht haben, eine einmalige Kapitalauszahlung wählen. So etwas ist jedoch immer mit Kosten oder Abschlägen verbunden. Ich finde, dass die Altersvorsorge lebenslang laufende Zahlungsbausteine benötigt, um das so genannte Langlebigkeitsrisiko zu beachten, ob Sie bei Ihrer laufenden Beamtenpension dieses jedoch noch benötigen, kann ich mangels Kenntnis Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht beurteilen. Bezüglich der Renditeversprechungen empfehle ich Ihnen, stets nur mit der garantierten Rente zu kalkulieren. Überschüsse sind nicht garantiert und viele Bezieher privater Renten haben diese in den letzten Jahren schwinden sehen.
23.01.07
Christine K.: "Meine Tochter (21 Jahre, 1 Berufsjahr als Arzthelferin, Jahreseinkommen unter 20.000 Euro) will vermögenswirksame Leistungen mit einem Aktienfonds nutzen. Ist es günstiger dieses über die Stadtsparkasse zu machen oder bei einer Online Bank (DAB-Bank) abzuschließen? Sie hat bereits einen Bausparkassenvertrag, ist es interessant eine Riesterrente abzuschließen?"
Stefanie Kühn: Sofern Ihre Tochter auf eine Beratungsleistung verzichtet hat, sollte sie einen VL-Vertrag ohne, zumindest aber mit reduziertem Ausgabeaufschlag kaufen. Direktbanken oder Fondsplattformen bieten diese Reduktion oft standardmäßig an, mit Ihrer Hausbank kann sie verhandeln. Wenn Sie unterstellen, dass die Rendite über 6 Jahre 6% beträgt, haben Sie im Falle eines Ausgabeaufschlages von 5% ein Vermögen von 3.283 Euro angespart. Entfällt der Ausgabeaufschlag und Sie sparen die vollen 40 Euro können Sie 3.456 Euro erwarten. Ruht das Vermögen dann noch ein Jahr bei gleicher Rendite beträgt der Unterschied 173 Euro. Dieser Unterschied wird im Laufe eines VL-Sparer-Lebens immer größer.
Ob eine Riester-Rente für Ihre Tochter geeignet ist, erfordert eine detaillierte Besprechung der Lebenssituation und ihrer Pläne. Ein Beispiel für die Berücksichtigung der Lebensumstände: Beispielsweise ist eine Riester-Rente meines Erachtens ungeeignet, wenn das Konto an jedem Monatsende ins Soll rutscht. Trotz Förderung und dem lobenswerten Ziel, etwas für die Altersvorsorge zu tun, gewinnen Sie mehr, wenn Sie zunächst die Soll-Zinsen vermeiden.